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Thema: NOVA - PKW oder Wohnmobil Zulassung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von pocoloco Beitrag anzeigen
    Hab heute mit der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle telefoniert um mich ml bzgl Umbau zu erkundigen, und der Herr am Telefon war da ziemlich strikt: Jeder Umbau muss typisiert werden, jedes fix verbaute Ding das ich im Fahrzeug anschraube, jedes Fenster, jede Dachluke, jede Solarzelle... Der würde wollen dass man zur Typisierung Gasgutachten, Elektrogutachten usw alles Mitbringt von einem unabhängigen KFZ Gutachter, denn "im Ernstfall will i da net mit meinem Privatvermögen haften, des macht dann schön der Sachverständige"...
    Es gibt für die Typisierung mehrere Paragraphen die du dir anschauen kannst. Grundsätzlich sind für § 33 KFG und § 22a KDV interessant wenn es um An- und Umbauten am KFZ geht. § 4 KFG -> KFZ muss verkehr- und betriebssicher gebaut sein spielt dann grundsätzlich auch immer noch mit ein. Das sind die Sachen die sich der Prüfer von der Landesregierung ansehen wird.

    Zu den Fenstern kannst du dir § 7 KDV ansehen.

    (2) Windschutzscheiben und Verglasungen für Fahrzeuge der Klassen M, N und O müssen den Anforderungen der Anhänge der Richtlinie 92/22/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/92/EG, ABl. Nr. L 291 vom 30. Oktober 2001, S 24, oder der ECE-Regelung Nr. 43, BGBl. Nr. 200/1984 entsprechen. Für andere Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h bestimmtes Sicherheitsglas und für solche Fahrzeuge bestimmte Verglasungswerkstoffe müssen der Regelung Nr. 43 entsprechen.
    Wenn sie ein E-Prüfzeichen draufhaben ist ein nachträglich eingebautes Fenster meiner Auffassung nach eintragungsfrei. Wurde bei meiner Typisierung übrigens nicht einmal angesehen.

    Wieso ein Solarpanel am Dach eingetragen werden muss kann ich jetzt auf die schnelle nicht ableiten.

  2. #2
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    Ja, wenn der Bremsenprüfstand oder die Hebebühne nur bis 2800 kg genehmigt sind

  3. #3
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    Heute zur NOVA angetreten und war sehr angenehm überrascht das die Abgabe zwei Drittel unter dem Online NOVARechner lag.

  4. #4
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    • Zitat Zitat von Crafter Beitrag anzeigen
      Heute zur NOVA angetreten und war sehr angenehm überrascht das die Abgabe zwei Drittel unter dem Online NOVARechner lag.


    ...erzähl bzw. schreib bitte mehr dazu. wie ist es dazu gekommen, dass du weniger bezahlt hast.
    Danke!
    Alex

  5. #5
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    Zitat Zitat von alex76 Beitrag anzeigen
    ...erzähl bzw. schreib bitte mehr dazu. wie ist es dazu gekommen, dass du weniger bezahlt hast.
    Danke!
    Alex
    Servus! Natürlich galt auch in meinen Fall die Regel mit 282g CO2 Ausstoß der Höchstbemessungssatz. Knackpunkt war das Wertschätzgutachen. Was ich ins Auto eingebaut habe hatte niemanden interessiert ausser die üblichen Vorgaben wie Bett-Kochstelle üsw., nur wie (TÜV). Beim Wertschätzgutachten wurde das Auto nicht einmal besichtigt und hier schon großzügig zu meinen Gunsten gerechnet. Dieses Gutachten interessierte die Finanz herzlich wenig und schätzte das Auto wiederum zu meinen Gunsten um einiges unter dem mitgebrachten Gutachten ein. Auch bei der Finanz kein Interesse was verbaut wurde berechnet wurde nur das blanke Auto. Alles keine Hexerei und ein wenig Freundlichkeit lohnt sich ebenfalls da die Beamten anscheinend einen weiten Berechnungsrahmen haben dürften. Sonstige Kosten, 360 Euro TÜV, 26 Euro Typisierung und 24 Euro Wertschätzgutachten. Jetzt gehts mal ab in den Urlaub , berichte danach genauer den Weg vom blanken Auto bis zum fertigen Wohnmobil.

    LG. R!

  6. #6
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    Danke für die rasche Rückmeldung!
    Würdest du mir noch sagen wer dein Wertschätzungsgutachten erstellt(falls ich eines brauche).
    wünsch dir einen schönen Urlaub!

    lg
    Alex

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