Da ich weder Co2 Wert noch Spritverbrauch im Typenschein stehen habe, muss ich wohl die Formel mit der Leistung hernehmen. Kw x 2= 110 x 2 = 220g Co2.
Kennt die Landesprüfstelle auch diese Formel oder muss ich den Gesetztestext mitbringen?
LG
ALEX