Zitat Zitat von Legü Beitrag anzeigen
Servus zusammen,
zur Nova hätte ich auch eine Frage.
Ist die Nova nicht irgendwie doch einfach eine Luxussteuer? Anders kann ich mir die Berechnung nämlich nicht erklären,
mit dem Verbrauch hat das nix zu tun.
Liebe Grüße Günter

aus der bmf-website und ohne wertung :

Personenkraftwagen

Grundlage der Berechnung ist der CO2-Emissionswert in Gramm CO2/km, der sich aus dem kombinierten Verbrauches laut Typen- bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967 oder der EG-Typengenehmigung ergibt abzüglich 90 Gramm. Dieser Wert ist durch fünf zu teilen. Das Ergebnis ist der Steuersatz der zur Berechnung der NoVA herangezogen wird. Der Höchststeuersatz beträgt 32%. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 250 g/km, erhöht sich die Steuer für den, die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 20 Euro je Gramm CO2/km. Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 kommen weiters Abzugsposten gemäß § 6 Abs. 3 NoVAG 1991 zum Tragen. Zusammengefasst ist folgende Formel zur Ermittlung des Steuersatzes ist anzuwenden:
(CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 90 Gramm) dividiert durch fünf (plus 20 Euro je Gramm CO2 über 250g/km) minus entsprechenden Abzugsposten.
Abzugsposten:
2014 für Dieselautos 350 Euro für andere Autos 450 Euro
2015 für alle Autos 400 Euro
ab 2016 für alle Autos 300 Euro
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrze...chsabgabe.html