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Thema: NOVA - PKW oder Wohnmobil Zulassung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard NOVA - PKW oder Wohnmobil Zulassung

    Guten Tag Forum,

    ich habe die Suche bemüht aber leider nichts passendes gefunden.

    Zudem muss ich beichten, dass ich eher die Wohnmobil-Light Version besitze
    Sprich einen VW T5 Transporter aus 2011, welcher zu einem kleinen Camper umgebaut wurde. Derzeit ist er noch als N1 LKW zugelassen.

    Er wurde von mir mit Sitz und Schlafgelegenheit, Schränke usw. ausgebaut - alles was man für eine Wohnmobil-Zulassung benötigt.
    Da die eingebauten Rücksitze nun Sicherheitsgurte haben ist eine Umtypisierung unumgänglich – ich will quasi 5 eingetragene Sitzplätze haben.
    Dass die Nova anfallen wird ist mir klar.

    Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Landesregierung, wo sämtliches eingetragen und umtypisiert werden soll (man wird sehen).
    Auf Nachfrage bei der Terminvereinbarung bei der Landesregierung wurde mir mitgeteilt, dass es die Möglichkeit gibt das KFZ nun als M1 PKW oder M1 Wohnmobil zuzulassen.

    Dazu hätte ich jetzt eben eine Frage: Gibt es bei der Berechnung der Nova Unterschiede ob mein KFZ nun als PKW oder als Wohnmobil zugelassen wird?
    Oder ist dies eine reine Formsache? Versicherungstechnisch ist es laut meinem Vertreter egal wie das KFZ zugelassen ist.
    Irgend einen Vorteil muss es aber doch geben, wenn mein KFZ als Wohnmobil zugelassen wird - sonst ist dies ja unnötig?

    Die nette Dame am Telefon vom Finanzamt konnte mir leider diesbzgl keine sinnbringende Antwort geben... Aber gut, das ist nicht deren täglich Brot.

    Ich hoffe es hat jemand schon das Procedere durchgemacht und kann mir weiterhelfen!

    Danke und liebe Grüße

  2. #2
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    Hallo,
    also auch wir haben einen Transporter zu einem Wohnmobil umgebaut, wollten dann auch umtypisieren, waren da auch schon bei der Landesregierung der war extrem freundlich. Er hat gleich gesagt bevor er umtypisiert soll ich beim Finanzamt fragen wegen Nova weil er schon von extremen Nova Zahlungen gehört hat und ein zurück typisieren nur mit komplettem Rückbau möglich ist.
    Also Finanzamt angerufen, naja Auskunft war wir sollen im Internet auf der HP nachsehen. Also ARBÖ angerufen, da dann weiter zu Campingclub Austria Rechtsberatung weitergeleitet, letzte Info war, das der netto Mittelwert als NOVA Berechnung herangezogen wird, aber nicht berechnet nur vom Fahrzeug, sondern auch incl. aller Einbauten und Abgaswerte, wird also mit einbauten mit anderen Standartwohnmobilen verglichen, wenns da nix vergleichbares gibt ist ein Wertgutachten nötig.
    Also viel Aufwand und hohe kosten vor allem wenn das Auto schon einige Jahre alt ist.
    Wir hätten nach meinen Schätzungen fast 30 % vom Mittelwert bezahlen müssen, da kommen gleich ein paar tausender zusammen.
    Wir zahlen dann lieber die paar Euro mehr für Maut und Versicherung.
    Probleme beim Pickerl oder mit Polizei hatten wir keine und so lassen wir unseren als LKW.
    Liebe Grüße

  3. #3
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    Servus

    Ein Vorteil der M1-Wohnmobil Zulassung wäre in Slowenien die Autobahnmautgebühr. Nur mit dieser Zulassung wirst du in die Klasse 2A eingestuft (siehe Beilage). Wahrscheinlich gibt es noch andere Länder, welche es so handhaben.

    https://www.oeamtc.at/thema/maut-vig...nette-17577130
    Beste Grüße
    Karl

  4. #4
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    Hallo und Danke für die Antworten!

    @dscho:
    Wie lange ist es denn her, dass du das versucht hast? Ich habe den Bus von einem Händler gekauft. Mir wurde gesagt, dass der Kaufvertrag als Wertnachweis herangezogen wird und es daher zu keinem umständlichen Wertegutachten kommen soll. Wie das mit der von mir eingebauten Einrichtung gehandhabt wird, kann ich natürlich jetzt auch nicht sagen. Generell scheint es mir als ob sich niemand da so wirklich genau auskennt.
    Dass die Nova ein bisschen was kosten wird, ist mir klar, ich werde dabei aber nicht herumkommen. Es ist leider so, dass ich die hinten angebrachten Sitzplätze verwenden will/muss und daher auch eingetragen haben will. Da wird die LKW Zulassung keine Möglichkeit mehr haben.

    @berghamer:
    Alles klar, immerhin etwas, auch wenn die 15€ jetzt das Kraut nicht Fett machen.

    Danke, ihr habt mir schon weitergeholfen!

    lg

  5. #5
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    Hallo!
    Der ÖAMTC hat eine sehr gute Umrechnungsmöglichkeit. Bei N1 LKW muss bei Benützung als WoMo eine freie Belademöglichkeit bleiben. Einrichtung kann als Beladung gelten, wenn`s die Rennleitung glaubt.
    User Ferdinand ist hier gefragt.
    schöne Grüsse - meine Rennleitung treibt! joschr

  6. #6
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    Hallo!
    Nachtrag: Bei Umtypisierung auf WoMo nur mit der Mindesteinrichtung vorfahren. Bei der Nova-Berechnung wird der Wert des ganzen Autos geschätzt, Kaufpreis des Händlers wird anerkannt. Rechnung der Einrichtung vorteilhaft wenn niedrig. Es gibt in diesem Forum schon viele Beiträge, auch in anderen. Die CO2 Werte bei älteren Fahrzeugen gehen richtig "ins Geld", muss man aber selbst abschätzen. Besondere Vorsicht bei Lkw-Typisierung wenn man mit einer WoMo-Ausstattung fährt, der Vorwurf "NOVAFLÜCHTLING" ist schnell gefasst, und dann droht Strafsteuer (+ 100%), dann ist die Nova richtig teuer. Günstig sind Kombi-Fahrzeuge bzw bei Lkw-Typisierung, wenn die Einrichtung ohne besondere Umstände herausgenommen wird, und immer ein Beladefreiraum von 1 M³ frei bleibt. Und immer die Behörde fragen ob etwas geht oder nicht. Sprechnotizen vorteilhaft, es ist nicht immer der gleiche Beamte am Telefon.

    schöne Grüsse schreiner46
    Geändert von schreiner46 (17.08.2018 um 11:23 Uhr)

  7. #7
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    Hallo,
    also meine Anfragen waren 2017 bei Landesregierung, Arbö, Finanzamt und Campingclub Austria.

  8. #8
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    Hallo!
    Auf Tante Goo... gibt es unter dem Titel: Umtypisierung Lkw - Pkw od. WoMo, viele Beiträge. Deshalb selbst lesen, auch schreiben manche vom 1/3 freien Laderaum, oder anderen Bestimmungen. Entscheidend ist immer die Nova, Bezahlung oder Nichtbezahlung. Ist auch das einzige das dem Staat interessiert. Nur NOVAFLÜCHLING möchte ich keiner sein. Es gibt Beiträge von Finanzkontrollen in den Bundesländern.
    schöne Grüsse schreiner46

  9. #9
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    Vermutlich kennen sie die Formel. Möglich ist auch, dass die Berechnung erst am Finanzamt durchgeführt wird

  10. #10
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    Außerdem brauchst du über diese Art der Berechnung nicht traurig sein.
    Mein Fahrzeug hat 130kW und verbraucht ca 12,5 lt. Das wären nach der Verbrauchsformel 312 gr CO. Es gibt aber keinen offiziellen Wert. Daher ergibt die kW-Formel 260 gr CO. ;-)

  11. #11
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Die Nova ist die ehemalige Luxussteuer
    Dann interessiert mich aber schon, wie zb eine NoVA auf Diamanten berechnet wird. Oder was der Spritverbrauch mit Luxus zu tun hat.

  12. #12
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    Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?

    Ich habe damals den Ducato gleich als PKW typisieren lassen - dafür musste die Nutzlast auf weniger als 1000 kg reduziert werden. Ausbau OHNE feste Gasanlage habe ich erst dann gemacht.
    Die Nova bleibt sowieso nicht aus.
    Ich hatte nie Probleme bei Kontrollen durch unsere Freunde + Helfer.
    z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
    (zu jung für die Rente aber immer unterwegs

    lg
    herbert+micha

  13. #13
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    Hallo!
    Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
    Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
    Für bestimmte Artikel (Luxus) existiert ein Steuerkatalog.
    Im Übrigen, ich habe mir die Mühe genommen, und diese Gesetzesblätter gelesen, da wird meine Ansicht bestätigt. Da weiß man erst, warum die Abgeordneten so hoch bezahlt werden.
    schöne Grüsse schreiner 46

  14. #14
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    Hallo!
    Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
    Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
    Für bestimmte Artikel (Luxus) existiert ein Steuerkatalog.
    Im Übrigen, ich habe mir die Mühe genommen, und diese Gesetzesblätter gelesen, da wird meine Ansicht bestätigt. Da weiß man erst, warum die Abgeordneten so hoch bezahlt werden.
    schöne Grüsse schreiner 46

  15. #15
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    Laut BGBL.I 50/2002 wurde eine Gesellschaft "kurz ASFINAG" gegründet, Einlage des Bundes 7 Mio €, zum Zwecke der Errichtung von "A-S oder sonstigen wichtigen Strassen" bzw der Erhaltung und Betreuung derselben. Auch muß die Asfinag laufend Dividenden und Körperschaftssteuern an den Bund leisten.
    Tut mir leid, da hab ich selbst einen Fehler gemacht und Unsinn geschrieben. Ich hab nicht gewußt, dass nur mehr Autobahnen und Schnellstraßen als Bundesstraßen iSdG gelten. Die werden natürlich von der Asfinag verwaltet. Die restlichen Bundesstrassen im Sinne der STVO sind hoheitsrechtlich Landesstrassen und werden von den Bundesländern verwaltet. Allerdings erhalten die Länder über den Finanzausgleich ihre Steuergelder großteils vom Bund - und damit auch aus Einnahmen aus der NoVA.

    Der Spritverbrauch hat sehr wohl mit der Nova zu tun - CO2 ist ein Abgas !!!
    Ich hab auch nichts anderes behauptet. Die NoVA ist aber kein Ersatz oder Nachfolger der früheren Luxussteuer. Diese war eigentlich eine Umsatz- bzw Mehrwertsteuer mit dem Steuersatz von 32% auf bestimmte "Luxusgüter", darunter auch zB PKW. Die NoVA ist eine Steuer abhängig vom CO2 -Ausstoß (und damit auch vom offiziellen Spritverbrauch)
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

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  16. #16
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    Zitat Zitat von herbo Beitrag anzeigen
    Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?
    Ich kenne auch keine Unterschiede, beides ist ja jetzt Klasse M1.
    Bei der slowenischen Autobahnmaut sind Womos in bestimmten Fällen (Kastenwägen) billiger.
    lg, Peter

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  17. #17
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    Zitat Zitat von herbo Beitrag anzeigen
    Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?

    Ich habe damals den Ducato gleich als PKW typisieren lassen - dafür musste die Nutzlast auf weniger als 1000 kg reduziert werden. Ausbau OHNE feste Gasanlage habe ich erst dann gemacht.
    Die Nova bleibt sowieso nicht aus.
    Ich hatte nie Probleme bei Kontrollen durch unsere Freunde + Helfer.
    Wie bekommt man dafür ein Pickerl?

  18. #18
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    Hallo!
    In A gibt es auch einen TÜV, ob der auch Fahrzeuge begutachtet weiß ich nicht. Begutachtung und Typisierung von Fahrzeugen macht die Landesprüfstelle. Pkw, Womo oder Kombi, zahlen immer die Nova, bei Erst-oder Ummeldung etc. Der TÜV kann aber Einbauten etc begutachten, und diese können von der Landesprüfstelle, übernommen werden (zB selbstgebauter Gurtbock). Bedingungen siehe Öamtc - Novarechner oder die Allgemeinen Bestimmungen für die Verwendung von Kraftfahrzeugen bzw Typisierungen, sowie die Beiträge der Foren, gibt es schon Hunderte. Pickerlüberprüfung (§54,a) wird bei einem angemeldeten Fahrzeug bis 3500 Kg immer gleich sein.
    Mehr weiß ich nicht..
    schöne Grüsse schreiner46

  19. #19
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    Pickerl gibt es ganz normal in der Werkstätte = Überprüfung nach § 57.
    Es gibt allerdings Werkstätten, die Fahrzeuge nur bis 2,8 t HZG prüfen dürfen. Ich hab mal bei so einer angefragt, da hieß es "sorry wir dürfen nur KFZ bis 2,8 t prüfen".
    z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
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    lg
    herbert+micha

  20. #20
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    Zitat Zitat von herbo Beitrag anzeigen
    Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?

    Ich habe damals den Ducato gleich als PKW typisieren lassen - dafür musste die Nutzlast auf weniger als 1000 kg reduziert werden. Ausbau OHNE feste Gasanlage habe ich erst dann gemacht.
    Die Nova bleibt sowieso nicht aus.
    Ich hatte nie Probleme bei Kontrollen durch unsere Freunde + Helfer.
    Hallo Herbo,

    darf ich nachfragen? Du hast also einen Fiat Ducato, mit Bett, Schränken, Licht, Solar, Waschbecken usw, der ein zugelassener 2-Sitzer oder 3-Sitzer ist, und bei dem die Nutzlast herabgesetzt wurde? Hast du für deine Einbauten dann ein Gutachten gebraucht, oder fährst du einfach so damit rum?

    Hab heute mit der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle telefoniert um mich ml bzgl Umbau zu erkundigen, und der Herr am Telefon war da ziemlich strikt: Jeder Umbau muss typisiert werden, jedes fix verbaute Ding das ich im Fahrzeug anschraube, jedes Fenster, jede Dachluke, jede Solarzelle... Der würde wollen dass man zur Typisierung Gasgutachten, Elektrogutachten usw alles Mitbringt von einem unabhängigen KFZ Gutachter, denn "im Ernstfall will i da net mit meinem Privatvermögen haften, des macht dann schön der Sachverständige"...

    Wie hast du das geregelt?
    Ich hätte nämlich einen Vorteil: Habe eine KFZ Inhaltsversicherung für meine Sportartikel die ich gerne mal über Nacht im Auto lasse, die Versicherung gilt aber nur für PKWs, oder LKWs mit weniger als 1000kg Nutzlast und nicht für Wohnmobile...

    Dh: Ich fänds am optimalsten wenn ich alles ausbauen könnte, dann zur Abwaage, und mit dem ganzen Einbau aber ohne fixe Kochstelle eine Typisierung als PKW mit zusätzlich maximal 999kg Nutzlast bekommen könnte. Gaskocher auch gerne irgendein nicht fix verbauter Campingkocher...

    Wenn man das leere Auto plus 999kg Nutzlast typisiert und dann erst den Einbau macht könnte man doch womöglich das Gewichtslimit sprengen, oder?

    Danke und lg
    Martin

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