Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 41 bis 51 von 51

Thema: NOVA - PKW oder Wohnmobil Zulassung

  1. #41
    Registriert seit
    16.06.2009
    Ort
    Kärnten
    Beiträge
    156

    Standard

    Hallo!
    In A gibt es auch einen TÜV, ob der auch Fahrzeuge begutachtet weiß ich nicht. Begutachtung und Typisierung von Fahrzeugen macht die Landesprüfstelle. Pkw, Womo oder Kombi, zahlen immer die Nova, bei Erst-oder Ummeldung etc. Der TÜV kann aber Einbauten etc begutachten, und diese können von der Landesprüfstelle, übernommen werden (zB selbstgebauter Gurtbock). Bedingungen siehe Öamtc - Novarechner oder die Allgemeinen Bestimmungen für die Verwendung von Kraftfahrzeugen bzw Typisierungen, sowie die Beiträge der Foren, gibt es schon Hunderte. Pickerlüberprüfung (§54,a) wird bei einem angemeldeten Fahrzeug bis 3500 Kg immer gleich sein.
    Mehr weiß ich nicht..
    schöne Grüsse schreiner46

  2. #42
    Registriert seit
    04.11.2012
    Ort
    dem Mühlfeichtl
    Beiträge
    424

    Standard

    Pickerl gibt es ganz normal in der Werkstätte = Überprüfung nach § 57.
    Es gibt allerdings Werkstätten, die Fahrzeuge nur bis 2,8 t HZG prüfen dürfen. Ich hab mal bei so einer angefragt, da hieß es "sorry wir dürfen nur KFZ bis 2,8 t prüfen".
    z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
    (zu jung für die Rente aber immer unterwegs

    lg
    herbert+micha

  3. #43
    Registriert seit
    06.07.2008
    Ort
    Graz
    Beiträge
    1.174

    Standard

    Ja, wenn der Bremsenprüfstand oder die Hebebühne nur bis 2800 kg genehmigt sind

  4. #44
    Registriert seit
    18.01.2017
    Beiträge
    64

    Standard

    Heute zur NOVA angetreten und war sehr angenehm überrascht das die Abgabe zwei Drittel unter dem Online NOVARechner lag.

  5. #45
    Registriert seit
    12.09.2017
    Beiträge
    6

    Standard

    • Zitat Zitat von Crafter Beitrag anzeigen
      Heute zur NOVA angetreten und war sehr angenehm überrascht das die Abgabe zwei Drittel unter dem Online NOVARechner lag.


    ...erzähl bzw. schreib bitte mehr dazu. wie ist es dazu gekommen, dass du weniger bezahlt hast.
    Danke!
    Alex

  6. #46
    Registriert seit
    18.01.2017
    Beiträge
    64

    Standard

    Zitat Zitat von alex76 Beitrag anzeigen
    ...erzähl bzw. schreib bitte mehr dazu. wie ist es dazu gekommen, dass du weniger bezahlt hast.
    Danke!
    Alex
    Servus! Natürlich galt auch in meinen Fall die Regel mit 282g CO2 Ausstoß der Höchstbemessungssatz. Knackpunkt war das Wertschätzgutachen. Was ich ins Auto eingebaut habe hatte niemanden interessiert ausser die üblichen Vorgaben wie Bett-Kochstelle üsw., nur wie (TÜV). Beim Wertschätzgutachten wurde das Auto nicht einmal besichtigt und hier schon großzügig zu meinen Gunsten gerechnet. Dieses Gutachten interessierte die Finanz herzlich wenig und schätzte das Auto wiederum zu meinen Gunsten um einiges unter dem mitgebrachten Gutachten ein. Auch bei der Finanz kein Interesse was verbaut wurde berechnet wurde nur das blanke Auto. Alles keine Hexerei und ein wenig Freundlichkeit lohnt sich ebenfalls da die Beamten anscheinend einen weiten Berechnungsrahmen haben dürften. Sonstige Kosten, 360 Euro TÜV, 26 Euro Typisierung und 24 Euro Wertschätzgutachten. Jetzt gehts mal ab in den Urlaub , berichte danach genauer den Weg vom blanken Auto bis zum fertigen Wohnmobil.

    LG. R!

  7. #47
    Registriert seit
    12.09.2017
    Beiträge
    6

    Standard

    Danke für die rasche Rückmeldung!
    Würdest du mir noch sagen wer dein Wertschätzungsgutachten erstellt(falls ich eines brauche).
    wünsch dir einen schönen Urlaub!

    lg
    Alex

  8. #48
    Registriert seit
    18.01.2017
    Beiträge
    64

    Standard

    Zitat Zitat von alex76 Beitrag anzeigen
    Danke für die rasche Rückmeldung!
    Würdest du mir noch sagen wer dein Wertschätzungsgutachten erstellt(falls ich eines brauche).
    wünsch dir einen schönen Urlaub!

    lg
    Alex
    Als ÖAMTC Mitglied drei Wochen Wartezeit und 96 Euro. Beim ARBÖ ohne Mitgliedschaft 24 Euro und das sofort.
    -> wünsch dir einen schönen Urlaub!....recht herzlichen DANK!
    lg R!

  9. #49
    Registriert seit
    27.04.2010
    Beiträge
    8

    Standard

    Zitat Zitat von Crafter Beitrag anzeigen
    Als ÖAMTC Mitglied drei Wochen Wartezeit und 96 Euro. Beim ARBÖ ohne Mitgliedschaft 24 Euro und das sofort.
    -> wünsch dir einen schönen Urlaub!....recht herzlichen DANK!
    lg R!
    Ich bin gerade am einlesen für einen geplanten Umbau auch was NOVA und Umtypisierungskosten betrifft. Daher grabe ich mal diesen Alten Thread aus... Versteh ich das richtig: Der ARBÖ hat dein Wohnmobil auf 1/3 des von dir selbst veranschlagten Werts geschätzt und die beim Finanzamt noch darunter? Wie ist denn das gelaufen und wo warst du da?

    Oder kann es sein dass einfach der Großteil dessen was du eingebaut hast unter die hier angeführten Zusatzausstattungen fällt die bei der NOVA nicht zu berücksichtigen sind?
    https://findok.bmf.gv.at/findok/reso...9149.1.X.X.pdf

    Offenbar kann man da als Selbstausbauer ganz offiziell Zusatzfenster, Isolierung usw alles als "Sonderausstattung" die nicht "zur Basisausstattung" des Wohnmobils gehört?
    Wenn man sich das genau durchliest kann man als Selbstausbauer offenbar fast alles außer dem Basisfahrzeug herausrechnen, oder?

    Wie war das dann bei dir am Finanzamt? Da geht man hin mit seinem Wertgutachten und dann haben die gesagt: Wir rechnen da jetzt mal selbst je nach Baujahr und Modell und schauen ob wir auf mehr oder weniger kommen als dein Gutachten?

    Danke und lg
    Martin

  10. #50
    Registriert seit
    27.04.2010
    Beiträge
    8

    Standard

    Zitat Zitat von herbo Beitrag anzeigen
    Eine Frage zum Thema: Warum als Womo anmelden? Hätte das Vorteile?

    Ich habe damals den Ducato gleich als PKW typisieren lassen - dafür musste die Nutzlast auf weniger als 1000 kg reduziert werden. Ausbau OHNE feste Gasanlage habe ich erst dann gemacht.
    Die Nova bleibt sowieso nicht aus.
    Ich hatte nie Probleme bei Kontrollen durch unsere Freunde + Helfer.
    Hallo Herbo,

    darf ich nachfragen? Du hast also einen Fiat Ducato, mit Bett, Schränken, Licht, Solar, Waschbecken usw, der ein zugelassener 2-Sitzer oder 3-Sitzer ist, und bei dem die Nutzlast herabgesetzt wurde? Hast du für deine Einbauten dann ein Gutachten gebraucht, oder fährst du einfach so damit rum?

    Hab heute mit der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle telefoniert um mich ml bzgl Umbau zu erkundigen, und der Herr am Telefon war da ziemlich strikt: Jeder Umbau muss typisiert werden, jedes fix verbaute Ding das ich im Fahrzeug anschraube, jedes Fenster, jede Dachluke, jede Solarzelle... Der würde wollen dass man zur Typisierung Gasgutachten, Elektrogutachten usw alles Mitbringt von einem unabhängigen KFZ Gutachter, denn "im Ernstfall will i da net mit meinem Privatvermögen haften, des macht dann schön der Sachverständige"...

    Wie hast du das geregelt?
    Ich hätte nämlich einen Vorteil: Habe eine KFZ Inhaltsversicherung für meine Sportartikel die ich gerne mal über Nacht im Auto lasse, die Versicherung gilt aber nur für PKWs, oder LKWs mit weniger als 1000kg Nutzlast und nicht für Wohnmobile...

    Dh: Ich fänds am optimalsten wenn ich alles ausbauen könnte, dann zur Abwaage, und mit dem ganzen Einbau aber ohne fixe Kochstelle eine Typisierung als PKW mit zusätzlich maximal 999kg Nutzlast bekommen könnte. Gaskocher auch gerne irgendein nicht fix verbauter Campingkocher...

    Wenn man das leere Auto plus 999kg Nutzlast typisiert und dann erst den Einbau macht könnte man doch womöglich das Gewichtslimit sprengen, oder?

    Danke und lg
    Martin

  11. #51
    Registriert seit
    16.08.2018
    Beiträge
    7

    Standard

    Zitat Zitat von pocoloco Beitrag anzeigen
    Hab heute mit der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle telefoniert um mich ml bzgl Umbau zu erkundigen, und der Herr am Telefon war da ziemlich strikt: Jeder Umbau muss typisiert werden, jedes fix verbaute Ding das ich im Fahrzeug anschraube, jedes Fenster, jede Dachluke, jede Solarzelle... Der würde wollen dass man zur Typisierung Gasgutachten, Elektrogutachten usw alles Mitbringt von einem unabhängigen KFZ Gutachter, denn "im Ernstfall will i da net mit meinem Privatvermögen haften, des macht dann schön der Sachverständige"...
    Es gibt für die Typisierung mehrere Paragraphen die du dir anschauen kannst. Grundsätzlich sind für § 33 KFG und § 22a KDV interessant wenn es um An- und Umbauten am KFZ geht. § 4 KFG -> KFZ muss verkehr- und betriebssicher gebaut sein spielt dann grundsätzlich auch immer noch mit ein. Das sind die Sachen die sich der Prüfer von der Landesregierung ansehen wird.

    Zu den Fenstern kannst du dir § 7 KDV ansehen.

    (2) Windschutzscheiben und Verglasungen für Fahrzeuge der Klassen M, N und O müssen den Anforderungen der Anhänge der Richtlinie 92/22/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/92/EG, ABl. Nr. L 291 vom 30. Oktober 2001, S 24, oder der ECE-Regelung Nr. 43, BGBl. Nr. 200/1984 entsprechen. Für andere Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h bestimmtes Sicherheitsglas und für solche Fahrzeuge bestimmte Verglasungswerkstoffe müssen der Regelung Nr. 43 entsprechen.
    Wenn sie ein E-Prüfzeichen draufhaben ist ein nachträglich eingebautes Fenster meiner Auffassung nach eintragungsfrei. Wurde bei meiner Typisierung übrigens nicht einmal angesehen.

    Wieso ein Solarpanel am Dach eingetragen werden muss kann ich jetzt auf die schnelle nicht ableiten.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •