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Thema: Gasanlage stilllegen

  1. #1
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    Standard Gasanlage stilllegen

    Hallo Leute,
    ich fahre seit einigen Jahren nicht mehr mit dem Wohnwagen und habe ihn fix auf einem Dauerplatz stehen.
    Die Gasanlage verwende ich nicht mehr und habe sie seit Jahren nicht mehr überprüfen lassen.

    Jetzt soll aber ein neues Gesetz gültig sein und jährliche Überprüfung verlangen. Das wäre mir sehr unangenehm, ich müsste wahrscheinlich die Gasanlage generalsanieren. Mit entsprechendem Aufwand und Kosten.

    Meine Frage:
    Ich möchte die Gasanlage offiziell stilllegen. Was muß ich alles ausbauen, damit es vom Prüfer akzeptiert wird?
    Genügt vielleicht ein eidesstattliche Erklärung?

    Gibt es hier jemanden, der eine kompetente Antwort geben kann?

    Gruß
    Frank
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  2. #2
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    Hallo,
    habe bis dato noch nichts von diesem neuen Gesetz gehört.
    Nimm ev. die Gasflaschen raus u. demontiere den Gasregler.
    Zuviel gefürchtet ist auch gestorben
    Jo

  3. #3
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    Nicht kompliziert denken ist ganz einfach, Da brauchst gar nix eidestattlich oder ähnlich.

    Gasflasche rausnehmen, die Armaturen (Schlauch und Regler) vollständig entfernen und wenn du es wirklich ganz vorschriftsmäßig machen willst die Gasleitung beim Anschluss vorne abknicken - fertig.
    Damit ist die Gasanlage stillgelegt bzw. technisch nicht betriebsbereit.
    Da du keine betriebsfähige Anlage mehr im Fahrzeug hast gibts nix zu prüfen und du könntest auch nur nach neuerlicher Montage von Armaturen usw. überhaupt wieder den Gasbetrieb aufnehmen.

    Nur der Ordnung halber, da gibt es kein neues Gesetz sondern es gilt seit 2005 die ÖNORM EN 1949 und die Prüfrichtlinie G107:
    Damit ist und war die Gasprüfung bereits seit 2005 haftungsrechtlich immer ververpflichtend ( nicht fürs Pickerln), außerdem gilt sie immer für zwei Jahre.
    Alle Infos dazu gibts ja im Campingwiki ...
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

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  4. #4
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    wenn du fix wo stehst, ist das für dich uninteressant.
    MfG
    Alex (AVS)
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  5. #5
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    Zitat Zitat von FrankPat Beitrag anzeigen
    Jetzt soll aber ein neues Gesetz gültig sein und jährliche Überprüfung verlangen.
    ich soll auch 10000€ pro monat bekommen, bekomms aber nicht
    so ist es mit dem sollen. entweder gibts ein neues gesetzt, dann gibts dazu auch einen § und einen text. nur bei soll gibts gar nix.

  6. #6
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    wenn du fix wo stehst, ist das für dich uninteressant.
    kann ich so nicht ganz bestätigen bzw. stehen lassen .....

    die Überprüfungspflicht von Fahrzeugen mit Gasanlage hat grundsätzlich nichts damit zu tun ob man mit dem Campingfahrzteug fix steht oder mobil unterwegs ist.
    Haftungsrechtlich muss sobald eine Gasanlage (also eine technische Anlage) verbaut ist, diese auch gemäß den gültigen Normen überprüft werden..

    Die Prüfpflicht und auch die gesamten Ausstattungsvorschriften (nach ÖNORM EN 1949/ G 107) gelten seit 2005 für alle Fahrzeuge die " zu bewohnbaren Zwecken" und nicht gewerblich genutzt werden (Wohnwagen, Reisemobile, Aufbauten, Kabinen usw. usw. ) ganz unabhängig davon ob im Fahrtbetrieb, als Dauercamper oder sonstiger Einsatz ..
    Rechtlich wird hier nicht unterschieden ob ich fahre oder fix stehe, sondern nur ob eine technische Anlage verbaut ist, diese entspricht und ( auch nur theoretisch ) in Betrieb genommen werden könnte.

    Aber auch die Stilllegung ist relativ einfach möglich (siehe oben), falls diese nicht gebraucht wird ...
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

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  7. #7
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    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    die Überprüfungspflicht von Fahrzeugen mit Gasanlage hat grundsätzlich nichts damit zu tun ob man mit dem Campingfahrzteug fix steht oder mobil unterwegs ist.
    Haftungsrechtlich muss sobald eine Gasanlage (also eine technische Anlage) verbaut ist, diese auch gemäß den gültigen Normen überprüft werden..
    juristisch hast du da natürlich absolut recht.

    Aber ich seh es pragmatisch:

    wenn er dauercampt, braucht er kein Pickerl, also wird ihn keiner jemals danach fragen.

    Könnte also maximal noch den Platzbetreiber interessieren. Eine eher theoretische Möglichkeit, wenn wir ehrlich sind.
    Praktisch gesehen hingegen: da er die Anlage (nach Eigenangabe) eh nicht betreibt, kann von ihr auch keine Gefahr ausgehen. Wo kein Gas, da kein Leck. egal ob überprüft/dicht oder nicht.

    Versteh mich nicht falsch: ich mach bei unserem Altem JEDE Gasüberprüfung. Und wenn er seine Anlage nützen würde, wär ich der 1., der zu einer Überprüfung rät. Rein aus Selbstschutz und aus Haftungsgründen. Aber eine Gasleitung ohne Gas ist wie ein Wasserschlauch ohne Wasser: nix.
    MfG
    Alex (AVS)
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  8. #8
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    Danke für die vielen Antworten.
    Ich mache das deswegen so kompliziert, da ich mit dem CP-Betreiber schon einige Reibungsflächen habe und nicht noch eine weitere brauche.
    Er schrieb:"Lt. dem neuen GASÜBERPRÜFUNGS-GESETZ ist ab 1.1.2018 die Gasanlage bei Wohnwagen und Mobilheimen jährlich überprüfen zu lassen".

    Mir kommt das auch sehr eigenwillig vor, daher meine Fragen.
    Ich werde also vorerst nichts machen (Gasflasche und Regler sind sowieso entfernt) und mir die Gesetze bzw Vorschriften nennen lassen.

    Gruß
    Frank
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  9. #9
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    das "Gesetz" hat dir Grisu schon gesagt. Und das gibts nicht erst seit heuer.
    MfG
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