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Thema: ACHTUNG an alle mit Zusatzluftfederung - Dies ist nun Eintragungspflichtig

  1. #1
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    Ausrufezeichen ACHTUNG an alle mit Zusatzluftfederung - Dies ist nun Eintragungspflichtig

    Hi!

    Ich hab für euch eine wichtige Info.

    Bis dato war es so, dass für eine Zusatzluftfederung die Einbaubestätigung einer Fachwerkstätt und ein Teilegutachten gereicht hat.

    Ein Freund war letzte Woche mit seinem Womo beim Pickerl. Dies wurde ihm beinahe verweigert. Die Begründung war, dass heuer das Gesetz verschärft wurde und nun eine Eintragung erforderlich ist.

    Ich habe mich dann bei der Landesfahrzeugprüfstelle erkundigt. Diese hat mir die Eintragungspflicht bestätigt.

    Mein Termin für die Eintragung ist leider erst im August, da vorher keine Termine frei waren.
    lG

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  2. #2
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    Danke für die Info!
    servus,
    Bertl

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  3. #3
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    Servus,
    danke auch für die info, es betrifft mich dann ja auch einmal.
    liebe Grüße
    Wolfgang
    Wien 14

  4. #4
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    Zitat Zitat von Guggi Beitrag anzeigen
    Hi!

    Ich hab für euch eine wichtige Info.

    Bis dato war es so, dass für eine Zusatzluftfederung die Einbaubestätigung einer Fachwerkstätt und ein Teilegutachten gereicht hat.

    Ein Freund war letzte Woche mit seinem Womo beim Pickerl. Dies wurde ihm beinahe verweigert. Die Begründung war, dass heuer das Gesetz verschärft wurde und nun eine Eintragung erforderlich ist.

    Ich habe mich dann bei der Landesfahrzeugprüfstelle erkundigt. Diese hat mir die Eintragungspflicht bestätigt.

    Mein Termin für die Eintragung ist leider erst im August, da vorher keine Termine frei waren.
    Wo hast du das Pickerl machen lassen ??
    LG
    Mathias

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  5. #5
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    Hi Matthias!
    Mein Freund hat es beim Papas machen lassen.

    Meine Infos habe ich von der Landesfahrzeugprüfstelle Wien.
    lG

    Wien 23


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  6. #6
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    Danke Guggi !

    Fragen , war die Typisierung der Federung u. U. mit einer Auflastung verbunden ?




    Zitat Zitat von Guggi Beitrag anzeigen
    Hi Matthias!
    Mein Freund hat es beim Papas machen lassen.

    Meine Infos habe ich von der Landesfahrzeugprüfstelle Wien.
    Geändert von rotti (24.06.2018 um 13:39 Uhr)
    LG
    Mathias

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  7. #7
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    Hi Mathias!

    Ich habe es noch nicht typisiert, da mein Termin erst Ende August ist.

    Auflastung benötige ich nicht. Ich habe die Luftfederung aus Komfortgründen
    lG

    Wien 23


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  8. #8
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    Das war ja in Österreich immer so? Wisst ihr nicht dass wir d. Der eu sind? Wenn’s dort ein Gesetz gibt dass die abe und eine montagerechnung genügt und mitzuführen ist dann hauen wir in A noch eins drauf und müssen das auch noch eintragen lassen und womöglich bei einem Notar beglaubigen lassen. War ja vor einigen Jahren in Kärnten beim Land wegen einer Eintragung von geänderten Reifen, war eh super dort, hab gesagt dass ich eine zusatzluftfederung und eine anhängevorrichtung nachträglich montiert habe. Der ing hat gefragt ob ich die Papiere dafür mit habe dann würde er sie gleich eintragen. Ich war überrascht und hab gefragt ob man das muss? Ja sicher hat er gemeint, hätte alles mit und es wurde auch problemlos eingetragen. Na ja 70€ fürs arma Kärnten war mir das wert. Dafür muss ich jetzt die abe Papiere nicht mehr mitführen. Ist ja mit dem pickerl auch so? In D alle 2 jahe zum tüv, bei uns alle Jahre. Na ja wir fahren ja österreichische Autos? Sind ja anfälliger.
    ich bin ja noch immer wegen einer anderen Geschichte unterwegs, will jetzt nicht weiterreden, aber war wer schon bei der Landesprüfstelle nö? Ein Erlebnis! Und beim tüv Austria, haben auch die quali dort anzufangen.
    MRudi, Bezirk Tulln mit Hobby 560, Landrover Discovery 4 oder mit Dethleff T4, Partnerin und zwa Hund

  9. #9
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    Zitat Zitat von rudko2 Beitrag anzeigen
    War ja vor einigen Jahren in Kärnten beim Land wegen einer Eintragung von geänderten Reifen, war eh super dort, hab gesagt dass ich eine zusatzluftfederung und eine anhängevorrichtung nachträglich montiert habe. Der ing hat gefragt ob ich die Papiere dafür mit habe dann würde er sie gleich eintragen. Ich war überrascht und hab gefragt ob man das muss? Ja sicher hat er gemeint, hätte alles mit und es wurde auch problemlos eingetragen.
    Ich hatte das auch mal mit der AHK. Der Vorbesitzer war der Meinung, die Papiere reichen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das aber nur genau für die angegebenen unveränderten Fahrzeuge. Und das sind Womos nun mal nur selten. Meines war so alt, daß er nichtmal passende Werte fand. Er fragte dann, ob ich mit 1500kg Zuglast zufrieden sein, dann könnte er es einfach eintragen. Da es mir nur um die Legalität ging, weniger ums Ziehen, war mir das egal (ich hätte eh keinen FS gehabt, um das auszunutzen).

    RK

  10. #10
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    Ich war vergangene Woche bei einer Kfz-Prüfstelle des Landes NÖ und habe nach Anfrage folgende Antwort erhalten:
    Man kann die LuFe eintragen, ist aber nicht erforderlich. Das Mitführen des Guitachtens genügt. Weitere Begründung war, dass an der Orginalkonfiguration (Aufhängung Federung etc.) nichts verändert wird.
    Niederösterreich

    Verwandte sind wie Ratten, was sie nicht fressen oder saufen, schleppen sie weg.

    PMR Kanal 2, CTCSS 8

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