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Thema: War oder Topfn? Wohnwagensicherungsseil

  1. #1
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    Standard War oder Topfn? Wohnwagensicherungsseil

    Hallo Wohnwagenfahrer, ich möchte um Eure Meinung und Handhabung bitten. In diesem Video werden zwei angeblich nicht erlaubte Dinge behauptet, welche ich aber genau so anwende.


    In der Min. 5:30 soll man den originalen Karabinerhaken des Sicherungsseiles nicht direkt mit der dafür vorgesehen Öse verbinden. Diese könnte der Zugbelastung im Ernstfall nicht stand halten.


    In der Min. 6:50 wird behauptet, dass bei abnehmbaren Anhängerkupplungen die Öse für das Sicherungsseil überhaupt nicht verwendet werden soll.


    Wie und wo hängt ihr euer Sicherungsseil ein? Hat dafür wirklich schon mal wer eine Strafe zahlen müssen?





    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  2. #2
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    Beides stimmt und wird ganz streng in CH & NL geachtet. Es gibt ein diesbezügliches EU Gesetz, also ist diese Vorgehensweise eigentlich für A & D sowie alle anderen EU-Länder bindend.

    Gruß ELSE

  3. #3
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    es kann kein eu-gesetz geben, wenn alle länder eigene vorschriften haben. in deutschland wird das durch die stvo geregelt, bei uns habe ich noch gar nichts gefunden. weder stvo noch kfg. irgendwo wirds schon stehen - denke ich zumindest.

    für die eu gibts die:
    RICHTLINIE 94/20/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 1994
    über mechanische Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie ihre Anbringung an diesen Fahrzeugen

    kein wort über das abreißseil.

    lg

  4. #4
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    Zitat Zitat von ELSE Beitrag anzeigen
    Es gibt ein diesbezügliches EU Gesetz,
    Das will ich bitte sehen. Die EU hat KEINE Legislativkraft. Es gibt nicht ein einziges EU-Gesetz!
    MfG
    Alex (AVS)
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  5. #5
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    interessiert mich nicht.

    MEINE Abrißschlaufe liegt um die Kupplung, also den Kopf. Ich hab keine Öse. Wenn das nicht paßt, Beschwerden bitte an Wolfsburg richten. Mich interessiert das dann eh nicht mehr, denn was DAS mal greift, ist der Hänger eh ein Totalverlust.
    MfG
    Alex (AVS)
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  6. #6
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    Was für ein wertvoller Beitrag!!! Bravo!
    Interessanterweise wird auf www.hollandöse.de auch von Strafen in Österreich geschrieben... Das wäre mir aber gänzlich neu!
    Grüße aus (heute) Zürich

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  7. #7
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    Also ich fädel das Abrissseil immer zweimal um die AHK danach kommt der Karabiener an die Öse. Das Thema Hollandöse ist übirgens ein endlos thema
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  8. #8
    thoreau Gast

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    Topfen ist es einmal grundsätzlich nicht, weil diese Art von Anbringung des Abreißseiles absolut sinnvoll ist. Warum? Das Seil lediglich um den Kupplungshals geworfen, kann ohne Weiteres dazu führen, dass dieses abgeworfen wird und somit nutzlos ist. Im § 13 KFG wird davon gesprochen, dass eine Sicherungsvorrichtung vorhanden sein muss und ich bin mir nicht sicher, ob es eine diesbezügliche Novelle der KDV schon gegeben hat, oder in Kürze geben wird. Jedenfalls kommt etwas Diesbezügliches. Ich wäre auch sehr vorsichtig mit Dampfplaudereraussagen a la "Beschwerden bitte an Wolfsburg richten...." und Ähnliches, weil ich zwar nicht weiß, wie es in den NL so gehandhabt wird, aber abgestellt ist man mangels Verkehrssicherheit schnell einmal und das unweigerlich folgende Ohweh-Geklage wahrscheinlich auch nicht von schlechten Eltern.

  9. #9
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    da steht nix von einer anbringung oder gar zwang, ein sicherungsseil zu benutzen. als sicherungsverbindung kann das sicherungsseil sicher nicht gelten. wie schon geschrieben, ich hätte noch nichts gefunden, in dem das abreißseil auch nur erwähnt wäre.

    (5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann;

    https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/13

  10. #10
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    Der zitierte Text klingt nach ungebremsten Anhängern. Und da hat zB meiner eine Kette die über den Kugelkopf gelegt wird. Ist mir auch schon einmal passiert dass die Kette dann ein "Abhauen" derselben Anhängers verhindert hat.
    Werde Mal schauen ob ich hier in der Schweiz ein einheimisches Gespann sehe...

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  11. #11
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    ja, das kann gut sein. mein leichter hat da auch eine seilschlaufe unter der kupplung. soweit geklärt - das blöde abreißsseil ist nirgends zu finden.

  12. #12
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    (12) Anhänger müssen eine Vorrichtung aufweisen, durch die sie selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängervorrichtungen mit dem Zugfahrzeug verbunden sind; dies gilt jedoch nicht für Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 1 500 kg und nur einer Achse oder mit zwei Achsen, deren Radstand 1 m m nicht übersteigt, und die entweder mit dem Zugfahrzeug außer durch die Anhängerdeichsel auch durch eine Sicherungsverbindung (§ 13 Abs. 5) verbunden werden können oder landwirtschaftliche Anhänger sind, wenn mit ihnen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.

    https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/6
    LG Gerry!

  13. #13
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    Zitat Zitat von thoreau Beitrag anzeigen
    Ich wäre auch sehr vorsichtig mit Dampfplaudereraussagen a la "Beschwerden bitte an Wolfsburg richten...." und Ähnliches, weil ich zwar nicht weiß,
    genau das ist der Punkt: auch du WEISST NICHT. Ich auch nicht, ABER:
    Bitte nicht böse sein, aber meine KFZ hat eine EU-weit gültige Typisierung und ist unverändert und ordnungsgemäß zugelassen. Egal wo in Europa du dieses KFZ kaufst, es wird immer gleich aussehen: es wird eine klappbare AHK OHNE Öse haben!
    Sowohl KFZ als auch Hänger haben mehrere Pickerlüberprüfungen hinter sich. Wenn der Zustand ohne diese Öse also illegal wäre, dürfte ich ein Pickerl gar nicht erhalten.

    Daher werde ich einen Dreck tun und eine solche vom Hersteller typisierte und von den Behörden abgenommene AHK durch irgendwelche vom Hersteller nicht freigegebenen und folglich auch von niemandem typisierten An- oder Zubauteile nachträglich zu verändern. Und damit dann womöglich die Verkehrsfreigabe zu verlieren. In DE sollens da ja recht ungemütlich werden, mit nicht zugelassenen Anbauteilen. Aber ich weiß ja nicht ...
    MfG
    Alex (AVS)
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  14. #14
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    Danke für Eure zahlreichen Antworten. Marsi und Alex haben jetzt einmal erwähnt, wie sie das handhaben. Ich möchte meine Fragen noch einmal konkretisieren.

    Verwendet jemand den im Video empfohlenen zusätzlichen Karabinerhaken? Weil der originale am Seil angeblich nicht dafür ausgelegt ist.

    Hängt jemand das Sicherungsseil an ein anderes festes Bauteil am Zugfahrzeug? Weil die Öse an einer abnehmbaren AZV nicht verwendet werden soll.

    Hatte jemand schon mal Probleme diesbezüglich?

    dies gilt jedoch nicht für Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 1 500 kg und nur einer Achse
    Heißt das jetzt wirklich mit meinen 1.350kg bräuchte ich das Seil gar nicht verwenden?

    Einmal vergaß ich beim Abkoppeln das Seil abzuhängen. Der S-Hackenförmige Hacken zog sich an dem Handbremshebel gerade und heraus. Erst wollte ich ihn Nachbiegen, fand aber dann bei OBI ein neues Seil um 5,-. Dieses hatte aber jetzt einen Schlüsselring.

    Also ich befestige den originalen Karabinerhaken des Sicherungsseiles an der originalen Öse der abnehmbaren AZV.

    Ich wünsche Euch noch einen schönen Sonntag.
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  15. #15
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    Wir haben keine Öse, also Seil 2x um die Kupplung damit es nicht runter springen kann.

    Bis 1500kg hast du die Möglichkeit bei gebremsten Hänger ein Abreißseil zu verwenden oder eine Sicherungskette bzw Sicherungsseil das ein komplettes lösen vom Zugfahrzeug verhindert.

    Über 1500kg muss beim lösen von der Kupplung die Bremse betätigt werden, bei auflaufgebremsten Hängen eben durch ein Abreißseil und bei luftgebremsten Hängen durch die Schlauchbruchsicherung die bei einem reißen des Versorgungsschlauches automatisch die Bremsen aktiviert.
    LG Gerry!

  16. #16
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    Die Öse ist bei meiner Ahk am Träger befestigt. Bescheiden zu erreichen, aber da. Gerade groß genug um einen Karabiner einhängen zu können.
    Dethleffs Bolero 530V Bj95, Model Y LR

  17. #17
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    Ich hab eine abnehmbare AHK , sollte immer vorne bei der Öse einhängen, mache aber mit dem Sicherungsseil immer einen "Würger" um die AHK
    :rolleyes: Hallo zusammen, ich bin "der Reini" :o
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    "Hakuna Matata" Ich liebe das Leben

  18. #18
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    abnehmbare ahk - öse am fahrzeug super zu erreichen. werde aber jetzt nicht mehr mit seilkarabiner einhängen, sondern wie im video um einen karabiner herum einen schlag machen. macht sinn, dass der kleine am seil diese last dann nicht aushält.

  19. #19
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Verwendet jemand den im Video empfohlenen zusätzlichen Karabinerhaken? Weil der originale am Seil angeblich nicht dafür ausgelegt ist.
    Den Tipp versteh ich ja schon gar nicht.
    genau der Seilkarabiner SOLL ja reißen, drum ist es ja die Abreißleine. Der Karabiner ist die vorgesehene Sollbruchstelle. Ob man den an eine Öse oder einen anderen Karabiner (mit höherer Bruchlast als die des Seilkarabiners) anhängt macht doch keinen Unterschied, es wird IMMER der Seilkarabiner als 1. nachgeben. So wie vorgesehen.
    MfG
    Alex (AVS)
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  20. #20
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    Vielleicht solltest das Video ansehen bevor du einen Kommentar abgibst.
    LG Gerry!

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