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Thema: 100er Plakette für Deutsche Autobahnen

  1. #1
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    Frage 100er Plakette für Deutsche Autobahnen

    In einem anderen Trade haben wir das kürzlich diskutiert, nur bin bin der Wahrheit noch nicht näher gekommen. Yankee schrieb, er habe die Plakette und Genehmigung vom dt. TÜV und diese sei mitzuführen. Nach heutigen längeren Telefonaten mit dem TÜV Süd in Bamberg und der Polizei in München, bekam ich folgende Auskunft:


    Der TÜV sagt ja, gibt es. Ich habe einen Datenauszug aus der EU Genehmigungsdatenbank für die Klasse O und meinen Zulassungsschein, in denen für meinen Dethleffs Wohnwagen eine Bauartgeschwindigkeit von 120 km/h bescheinigt wird. Diese Reiche für eine Vorstellung in einer dt. TÜV-Niederlassung aus. Die Bitte bei Dethleffs für eine Freigabe seitens des Herstellers, blieb unbeantwortet. Dort (beim TÜV) wird dann geprüft wie alt die Reifen am Wohnwagen sind (max. 6 Jahre) und dann bekäme man eine Bescheinigung und die 100er Plakette befristet für 18 Monate. Befristet weil mein WW nicht in DE zugelassen ist. Ein in DE zugelassener WW bekäme keine positive TÜV-Überprüfung (Pickerl) mehr, wenn die Reifen zu alt sind. Da der in AT zugelassene WW keine TÜV-Überprüfung in DE absolvieren muß, gibt es nur eine temporäre Genehmigung. Währe meine 100er Zulassung beim Kauf aus einer deutschen Zulassung übernommen worden, wäre diese unbefristet. Offen blieb die Frage, wo das in einer österreichischen Zulassung eingetragen werden kann. In wie Weit seitens der Polizei etwas kontrolliert wird, könne man nicht sagen. Nachgereicht wurde nur die Anmerkung, dass nach einem Unfall bei überhöhter Geschwindigkeit die Versicherung aussteigen könnte.


    Die Polizei in München war sich auch erstmal ratlos. So eine „depperte“ Frage hat noch nie einer gestellt. Ich erklärte die Situation und hätte gern einen Literaturhinweis erfahren. Man weiß es nicht. Was passiert nach einem Blitzerfoto von vorn und hinten mit gemessenen 97 km/h? Der Polizist am Telefon ging von einer Tolleranzeinschätzung aus. Da beide Fahrzeuge nicht in DE zugelassen sind, könnte man annehmen, dass eine 100er Genehmigung vorliegt. Bei Einer Messung durch eine Zivilstreife über mehrere km, würde er als Polizist, den Eintrag im Zulassungsschein akzeptieren. Wo man was nachlesen könne, wisse er nicht.


    Wer weiß mehr?


    Ich für mich habe beschlossen es nicht zu übertreiben und mit den LKW’s mit zu schwimmen. In der Hoffnung, das passt mal so.


    Weitere offene Fragen: Benötige ich in Frankreich eine 120er Plakette für die erlaubten 130 km/h für Gespanne?


    Mach ich mich Strafbar wenn ich auf Grund meiner Zulassung eine 100er oder gar 120er Plakette aufklebe?


    Wer weiß mehr? Und wo kann man den gesetzlichen Text nachlesen?

    Frage an Yankee, wo und wer hat Dir den Stempel verabreicht? Und woher stammt Deine Annahme, dass die Dt. Behörde meinen Eintrag in der Zulassung nicht akzeptiert.

    In kürze werde ich diese Problematik an die Rechtsabteilung des ÖAMTC weiter leiten. Ich werde berichten.

    Geändert von herienoe (28.05.2018 um 14:38 Uhr)
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  2. #2
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    Ich würde mich direkt mit eine dt. Zulassungsstelle in Verbindung setzen!!!
    Wenn der Wowa nicht älter als 6 Jahre alt ist, reicht auch nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller.
    Ihr habe damals diese und ein paar zerquetschte € an die Zulassungsstelle in Lindau geschickt und anstandslos die gesiegelte Plakette zugeschickt bekommen. Unbefristet. Selbst dafür verantwortlich, dass die steifen nicht zu alt sind.
    Wenn der Wowa älter als die 6 Jahre ist, tät ich mir das mit der TüV-Überprüfung nicht an...

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  3. #3
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    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    Ihr habe damals diese und ein paar zerquetschte € an die Zulassungsstelle in Lindau geschickt und anstandslos die gesiegelte Plakette zugeschickt bekommen.
    Lindau am Bodensee? und die wollten den WoWa wirklich nicht live sehen?
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  4. #4
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    Ich glaube ich lasse es auch sein. Die Reifen sind BJ 2012, der WoWa 2013 für die Kollektion 2014 und Erstzugelassen wurde er 2015. Gibt es für das Alter der Reifen bei einem schweren Anhänger in AT gesetzliche Vorschriften? Pickerlverweigerung weil die Reifen zu alt sind?
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  5. #5
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    Ja am Bodensee. Hab ich gewählt, damit ich notigenfalls persönlich vorbeikommen kann (bin jeden Sommer 6 Wochen in Bregenz)
    Richtig. (Ist aber schon 8 Jahre her)
    Er war damals eben noch keine 6 Jahre alt. Und Dethleffs hat mir bestätigt, dass er für die 100er-Plakette geeignet ist.
    Später ist man dann selbst dafür verantwortlich, dass die Bedingungen stimmen. Das betrifft auch das Zugfahrzeug (Gewicht, ABS). (Ganz früher gab es die Plakette sogar nur für dieses eine Gespann)
    Im österreichischen Zulassungsschein wird übrigens nichts eingetragen. Ist auch in D nicht in dem Papier eingetragen, das man immer mitführt, sondern im dt. "Typenschein" (der dort soweit ich weiß eben Zulassungsschein Teil 1 oder 2 heißt, daher auch die diesbezüglichen Missverständnisse)
    Was die 130 in F angeht, darfst du die mit Bauartgeschwindigkeit 120 eh nicht fahren, brauchst aber auch für die 120 keine Plakette.
    Solange nix passiert ist es eh höchstens eine kleine Strafe, aber wenn was passiert... Wir kennen doch alle unsere armen Versicherungsgesellschaften...




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  6. #6
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Lindau am Bodensee? und die wollten den WoWa wirklich nicht live sehen?

    die wollen den WW. wirklich nicht sehen!
    Kauf trotzdem neue Reifen
    Jo

  7. #7
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    Zitat Zitat von Wienerwald-Jo Beitrag anzeigen
    die wollen den WW. wirklich nicht sehen!
    Kauf trotzdem neue Reifen
    Jo
    Danke Jo für den Anstuppser. Ich bin in dieser Frage übergenau und sehe ja täglich das Elend auf der Autobahn. Es ist wirklich ein Horrorszenario, wenn du mit dem Gespann einen Reifenplatzer links hast und auf einer Autobahn ohne Pannenstreifen zum Stehen kommst. Mein Astra ist auch BJ 2012. Also gibts in Kürze 10 neue Reifen.

    Meinen ersten WoWa, ein Sterckeman aus FR hatte auch einen Teleskop Montageschlüssel dabei. Beim ersten Radwechsel mußte ich feststellen, das weder die 22er, noch die 24er Nuss passte. Die Radmuttern waren FR 23er. Jetzt habe ich zwei 23er Nüsse und der WoWa hat wieder DE-Norm 19er.

    Und des ist erschreckend wie viele Leute bei unseren Pannenabwicklungen ohne Werkzeug, oder ohne Kenntnis wo sie es haben, unterwegs sind.
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  8. #8
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    Achtung, das ging damals nur so einfach weil der Wohnwagen (und damit höchstwahrscheinlich auch die Reifen) noch keine 6 Jahre alt war!!!

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  9. #9
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    Ich habe "damals" auch für 3 meiner Wohnwägen die Plakette in Lindau "besorgt"!

    Kostet mich jeweils 7,60 Euro!!

    ´Habe immer aller per mail geregelt und nur Kopien des COC-Papiers und des Zulassungsscheines mitgesendet!

    Beim Sterckemann habe ich auch vom Werk (Trigano) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeschickt/senden müssen!
    servus,
    Bertl

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  10. #10
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    wie ich schon sagte:
    Ich hab das auch in Lindau per Post gemacht.
    Hat eine Woche gedauert und 20.- gekostet.
    Grüße aus Wien ...
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  11. #11
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    Hallo Helmut

    schaust einmal da nach:
    unter der Nummer #64

    und: da gibt es keine Befristung!
    Die Plakette mit Siegel habe ich nicht vom TÜV (der weiss von mir gar nichts und den gehe ich als Österreicher auch nichts an) ..
    sondern von der Zulassungsstelle Lindau.
    Auf der Freigabe von Dethleffs ist noch ein Stempel von Lindau und DIESE Bescheinigung ist mitzuführen

    .Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	100erBescheinigungDethleffs.jpg 
Hits:	201 
Größe:	1,04 MB 
ID:	5981

    lg
    Geändert von yankee (29.05.2018 um 01:18 Uhr)
    Grüße aus Wien ...
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  12. #12
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    Hallo Kerstan
    lang ist es her mit dem 100er Pickerl.
    DAS war damals Pionierarbeit :-)
    Grüße aus Wien ...
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  13. #13
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    Servus,
    ich habe Ende März meinen Wohnwagen in Bad Waldsee (D) abgeholt und bin ein paar Tage später nur mit den Zulassungspapieren zum Landratsamt in Lindau gefahren und habe dort anstandslos die 100er-Plakette unbefristet bekommen.
    Nichts mit TÜV oder Polizei. Wichtig war für die Zulassungsstelle nur der Eintrag in den Papieren, dass der Wohnwagen für eine höhere Geschwindigkeiot als 100 km/h technisch zugelassen ist.
    War absolut kein Problem.

    Gruß aus dem Ländle
    nobu
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  14. #14
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    Zitat Zitat von yankee Beitrag anzeigen
    DAS war damals Pionierarbeit :-)
    Das hab ich auch so in Erinnerung!

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