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Thema: Dashcamvideo vor Gericht in Deutschland als Beweismittel zulässig

  1. #21
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    der vorsatz, alles dauerhaft zu filmen, kann über die aufzeichnungen erfolgen. wenn ich im stau stehe und die kamera läuft 2 stunden mit, wird keiner glauben, dass du extra die cam aufgedreht hast, weil stau so super ist - aber genau hier ist das eigentliche problem, das nicht gesetzlich festgelegt ist.

  2. #22
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    der vorsatz, alles dauerhaft zu filmen, kann über die aufzeichnungen erfolgen. wenn ich im stau stehe und die kamera läuft 2 stunden mit, wird keiner glauben, dass du extra die cam aufgedreht hast, weil stau so super ist - aber genau hier ist das eigentliche problem, das nicht gesetzlich festgelegt ist.
    bitte WER soll sich im Stau meine Cam ansehen????
    Außerdem: das ist der längste Stau, in dem ich je gestanden bin, den wollte ich natürlich unbedingt in Echtzeit festhalten. Beweis mir das Gegenteil ;-)

    Nochmal: legal - illegal - scheißegal!!! Denn es interessiert NIEMANDEN, keine offizielle Stelle und die Polizei schon gar nicht, weil die ist dafür überhaupt nicht zuständig!!!
    MfG
    Alex (AVS)
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  3. #23
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    die Polizei schon gar nicht, weil die ist dafür überhaupt nicht zuständig!!!
    Ich weiß nicht woher die Information kommt. Im Sinne unserer demokratischen Gewaltenteilung kann nur die Exekutive, sprich Polizei den Tatbestand feststellen und anzeigen. Rein praktisch kenne ich kein Beispiel. Ein Russe schiebt auf der Süd-Ost-Tangende drei Österreicher zusammen, steigt aus und zeigt als erstes seinem direkten Opfer seine DashCamAufnahme. Die Reaktion des Polizisten: "Das seh ich auch ohne DashCam das er dem in den A. gefahren ist." Zuviel Schreiberei, zuviel Aufwand, zuwenig Verwaltungsübertretung? Selbst der ORF pixelt in Reportagen von der Straße nicht alle Kennzeichen. Eines unser berühmten Gummigesetzte. Kennt wer einen Fall, dass Jemand wegen seines Recht aufs Bild vor Gericht gezogen ist?
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

    Zu Hause ist da wo wir campieren.

  4. #24
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    recht aufs eigene bild ist jetzt nicht sooo einfach: im öffentlichen raum, kann jeder fotografiert werden und das bild dann auch veröffentlicht werden wenn die interessen des abgebildeten nicht als schutzwürdig gelten.

    hier ist das ganz gut zusammengefasst:

    https://rsv-fotografen.at/wp-content...genen_bild.pdf

  5. #25
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht woher die Information kommt. Im Sinne unserer demokratischen Gewaltenteilung kann nur die Exekutive, sprich Polizei den Tatbestand feststellen und anzeigen.
    Ganz einfach (und daher in den juristischen Begriffen bewußt ungenau = einfach): Exekutive kann eine TAT nur feststellen, wenn eine solche vorliegt. Das ist im Strafrecht der Fall. Und im Verwaltungsrecht (Schnellfahren). Datenschutz ist aber v.a Privatrecht. Da kannst DU als Privatperson deine Rechte verteidigen. DU, als Privatperson. Die Polizei geht das NULL an. Und wenn dein NAchbar 10 Kameras am Zaun aufstellt, die dir bis in A-Loch filmen, es interessiert die Polizei nicht, da nicht ihr Zuständigkeitsbereich. Du kannst klagen. Und 3J auf ein Urteil warten. Aber die Polizei hilft dir dabei genau gar nicht.
    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Selbst der ORF pixelt in Reportagen von der Straße nicht alle Kennzeichen.
    Wozu auch?
    Wenn man nur sieht, daß das KFZ mit dem Kennzeichen w-fuckU 6 um irgendeine Kurve biegt, ist keinerlei Privatsphäre verletzt, solange nicht eindeutig Ort, Zeitpunkt und Lenker erkennbar sind. Und kein Delikt vorliegt.
    MfG
    Alex (AVS)
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  6. #26
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Ganz einfach (und daher in den juristischen Begriffen bewußt ungenau = einfach): Exekutive kann eine TAT nur feststellen, wenn eine solche vorliegt. Das ist im Strafrecht der Fall. Und im Verwaltungsrecht (Schnellfahren). Datenschutz ist aber v.a Privatrecht. Da kannst DU als Privatperson deine Rechte verteidigen. DU, als Privatperson. Die Polizei geht das NULL an. Und wenn dein NAchbar 10 Kameras am Zaun aufstellt, die dir bis in A-Loch filmen, es interessiert die Polizei nicht, da nicht ihr Zuständigkeitsbereich. Du kannst klagen. Und 3J auf ein Urteil warten. Aber die Polizei hilft dir dabei genau gar nicht.

    Wozu auch?
    Wenn man nur sieht, daß das KFZ mit dem Kennzeichen w-fuckU 6 um irgendeine Kurve biegt, ist keinerlei Privatsphäre verletzt, solange nicht eindeutig Ort, Zeitpunkt und Lenker erkennbar sind. Und kein Delikt vorliegt.
    Langsam beginne ich deine blumig ausgeschmückten Beispiele zu mögen. Und mir gefällt auch, dass du dir in Allem so sicher bist


    Liebe Grüße sendet Helmut
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  7. #27
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Langsam beginne ich deine blumig ausgeschmückten Beispiele zu mögen. Und mir gefällt auch, dass du dir in Allem so sicher bist
    in dem Fall: leider.

    Diese Erkenntnis, bei einer wirklich zu 100000000000000000000% illegalen Videoüberwachung, hat meinen Papa nach über 3 Jahren bei Gericht im Vergleichswege 1800€ gekostet. Du bist als Bürger, der seine Privatsphäre geschützt haben will, einfach der allerletzte Dreck. Leider. Wirklich. Ernsthaft. und Sicher!
    MfG
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  8. #28
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    der vorsatz, alles dauerhaft zu filmen, kann über die aufzeichnungen erfolgen. wenn ich im stau stehe und die kamera läuft 2 stunden mit, wird keiner glauben, dass du extra die cam aufgedreht hast, weil stau so super ist - aber genau hier ist das eigentliche problem, das nicht gesetzlich festgelegt ist.
    Wobei das dauerhaft ja auch mehrere Bedeutungen haben kann. Entweder zeichne ich alles auf und hebe es auch auf. Oder ich zeichne alles in einer Schleife auf, und es wird nach 30min(?) sowieso wieder gelöscht, außer es gab einen Unfall. Zumindest auf die normalen Karten bei halbwegs Auflösung geht sowieso nicht soviel. Oder halt nur mit sehr niedriger Auflösung, die wiederum für Überwachung, aber auch für Gebrauch für Filme etc. unbrauchbar ist. Allerdings die Verkehrssituation zeigt.

    Mein Vorschlag war schon länger: wenn sie so Angst davor haben, dann soll es Kameras geben, die verschlüsselt aufzeichnen. Bei einem Unfall oder so kann dann das Gericht oder die Polizei entschlüsseln. Nutzt natürlich nur wenig gegen den Rowdy, der irgendwann in der Nacht vorbeikommt und Kratzer macht.

    RK

  9. #29
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    In den neuen Autos sind doch meist eh schon Kameras verbaut (Spurhalte- Verkehrszeichenerkennung- Rückfahrkamera).

    Meiner Meinung sollte in jeden Neuwagen eine Blackbox die die wichtigen Parameter des Autos (Geschwindigkeit, Blinke, Bremslicht, Abs, Esp, Licht) und die Kamerabilder verschlüsselt in einer Schleife aufzeichnet, und nur von der Polizei im Falle eines Unfalls ausgelesen werden darf.

    Und die Tachos sollten sich endlich bei allen KFZ über GPS automatisch kalibrieren!!!
    LG Gerry!

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