Ergebnis 1 bis 20 von 29

Thema: Dashcamvideo vor Gericht in Deutschland als Beweismittel zulässig

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2018
    Ort
    Beiträge
    230

    Standard

    Also ich hab kein Problem damit wenn mich jemand Filmt, egal ob auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen und Gebäuden. Ich hab nix zu verbergen, nur würden sich so manche Rowdies im Straßenverkehr oder auch sonstige "Spaßvögel" die öffentlichen Gut ruiniern oder sonstige Straftaten begehen wollen 2x überlegen was sie tun.
    So zumindest sehe ich das ganze, denn ob mich so jemand sieht oder das ganze gefilmt wird ist mir ziemlich Latte.

    lg Alex

  2. #2
    Registriert seit
    16.06.2009
    Ort
    Kärnten
    Beiträge
    156

    Standard

    Hallo!
    Wenn man sich folgende Szenerie vorstellt:
    1.) Ich habe die Cam in Betrieb, kann einen Unfall mitfilmen und bekomme bei Gericht auf Grund dieses Filmes recht - alles ok.
    2.) Ich habe die Cam in Betrieb, es gibt keinen Unfall, ein Polizist hält mich an, bemerkt die Einschaltung und bestraft mich - warum ist dies nicht ok ?
    Hoffentlich erbarmt sich die EU, und solche Erklärungen verschwinden von der Bildfläche, denn dies ist ein Horror ! Meist kann man bei den ins Netz gestellten Kurzfilmen das Kennzeichen sowieso nicht lesen .
    Meine Cam läuft im Verborgenen immer mit.

    schöne Grüsse schreiner46

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •