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Thema: Anhängekupplung selbst montieren

  1. #1
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    Standard Anhängekupplung selbst montieren

    Hallo!

    Ein rechtliche Frage: Darf man eine Anhängekupplung selbst an das Auto montieren? Die AHK wäre von Westfalia oder Bosal; die Firmen gehen ja davon aus, dass auch Private diese Kupplungen montieren. Beim letzten Auto meinte meine (freie) Werkstatt, dass nichts eingetragen werden müsse, ich aber die Typgenehmigung (oder wie das heißt) mitführen sollte. Und auch die Rechnung für den Einbau durch die Werkstatt aufbewahren soll.

    lg
    Gernot

  2. #2
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    siehe link - wenn da nicht drinnen, kannst die auch selber montieren, holst dir eine bescheinigung über die sachgemäße montage (habe ich mir damals beim öamtc geholt.)und lässte sie eintragen bei der landesprüfstelle.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.061300.html

  3. #3
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    Danke soul!

    Das Dokument habe ich schon gelesen (ebenso die Informationen des ÖAMTC) und werde daraus nicht ganz schlau. Wenn Pkt. 2 zutrifft (UNECE-Regelung Nr. 55) sollte doch nichts weiter zu tun sein.
    Zum ÖAMTC und dann noch zur Landesprüfstelle ist wieder Mehraufwand, da lass ich es gleich von der Werkstatt (mit Gewährleistung) machen.

    lg
    Gernot

  4. #4
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    Hallo!
    Hier herrscht scheinbar ein Irrtum vor: Nach Einbau ist unverzüglich die Landesprüfstelle aufzusuchen, und nach Vorlage der Bestätigung durch ein konzessioniertes Gewerbe, der sachgemässe Einbau nachzuweisen. Diese kann dies im Zulassungsschein eintragen,
    wenn nicht ist die Bescheinigung dieser Stelle mitzuführen (und nur diese). Ein nachträglicher Einbau einer AHK ist eine sicherheitstechnische Änderung des Kfz, die Versicherung wird sich bei Schäden ansonsten schadlos halten !!
    Es gibt verschiedene Ansichten, aber wenn es um Geld geht ist die korrekte besser. Eigenanbau ist möglich, aber man ist kein befugtes Gewerbe. Siehe Beschreibung Soul !!

    schöne Grüsse joschr
    Geändert von schreiner46 (07.04.2018 um 09:31 Uhr)

  5. #5
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    Bist du Dir da ganz sicher? Ich musste mal vor einigen Jahren zur Landesprüfstelle (wegen eines beim Eiskratzen beschädigten Pickerls bei einem 2 Jahre alten Autos). Da hatte ich auch selbst eine AHK montiert. Der eine Prüfer wollte genau die Bestätigung von der Werkstatt über den Einbau. Als ich diese dann (nachträglich) besorgt habe kam ich zum nächsten Prüfer, der mir bestätigte dass das schon lange nicht mehr notwendig ist. In der Bescheinigung des Herstellers der AHK ist die Genehmigung für das jeweilige Fahrzeug dabei. Diesen Zettel muss man bei den KFZ Papieren mitführen, aber es war nichts weiteres notwendig, es wurde von der Prüfstelle auch nichts irgendwo eingetragen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Nach Einbau ist unverzüglich die Landesprüfstelle aufzusuchen...
    gibts so nicht mehr. wie eben in link zu lesen:

    Die Eintragung einer Anhängevorrichtung in das Genehmigungsdokument (z.B. Typenschein) ist nicht notwendig, wenn

    • diese Marke und Type bereits im Genehmigungsdokument eingetragen ist oder
    • die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das infrage kommende Fahrzeug für geeignet erklärt wurde.



    keine genehmigung, dann gehts weiter .....

  7. #7
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    Hallo!
    Eine Frage bleibt offen:
    Ist die AHV bereits im Zulassungsschein keine Probleme; ist sie es nicht: wer trägt die Stützlast bzw. die Anhängelast ein ??? Antwort: die Landesprüfstelle nach Vorstellung des Fz. Ob es eine andere Lösung gibt, ich weiss es nicht.

    schöne Grüsse joschr

  8. #8
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    Die Anhänge- bzw Stützlast muss beim Fahrzeug und der Anhängevorrichtung nicht zwangsläufig identisch sein. Im Zulassungwschein ist/wird die des Zugfahrzeugs eingetragen. Es gilt aber logischerweise ggf die geringere der Anhängevorrichtung, die auf selbiger angegeben ist/sein müsste.

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  9. #9
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Eine Frage bleibt offen:
    Ist die AHV bereits im Zulassungsschein keine Probleme; ist sie es nicht: wer trägt die Stützlast bzw. die Anhängelast ein ??? Antwort: die Landesprüfstelle nach Vorstellung des Fz. Ob es eine andere Lösung gibt, ich weiss es nicht.

    schöne Grüsse joschr
    link lesen. dann musst halt "Den Nachweis für die Genehmigung nach der UNECE-Regelung und die Beschreibung der Anhängevorrichtung" immer mitführen.
    lesen:

  10. #10
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    Vielen Dank für alle Antworten!
    Da praktisch jede Marken-AHK die entsprechende Genehmigung nach UNECE-Regelung Nr. 55 hat, ist der ganze Text im help.gv.at-Link darunter irrelevant. Sicherheitshalber frag ich noch bei der Landesprüfstelle oder beim ÖAMTC nach.

    lg
    Gernot

  11. #11
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Ist die AHV bereits im Zulassungsschein keine Probleme; ist sie es nicht: wer trägt die Stützlast bzw. die Anhängelast ein ??? Antwort: die Landesprüfstelle nach Vorstellung des Fz.
    Die AHV wird seit Jahrzehnten nicht mehr im Zulassungsschein eingetragen!
    MfG
    Alex (AVS)
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