Die Anhänge- bzw Stützlast muss beim Fahrzeug und der Anhängevorrichtung nicht zwangsläufig identisch sein. Im Zulassungwschein ist/wird die des Zugfahrzeugs eingetragen. Es gilt aber logischerweise ggf die geringere der Anhängevorrichtung, die auf selbiger angegeben ist/sein müsste.
Gesendet von meinem Redmi 3S mit Tapatalk
Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK
--------------------------------------------------
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!