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Thema: Alu Star rolli für Moped

  1. #21
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    Entschuldige bitte, aber das ist falsch!

    Mit dem B-Schein darf ein Fahrzeug mit hzGg von max 3500kg gefahren werden, auch wenn damit ein leichter Anhänger gezogen wird.
    Mit einem leichten Hänger darf man also legal die 3500kg überschreiten und max 4250kg haben
    Mit einem schweren Hänger ist ein Überschreiten der 3500kg nur in Verbindungen mit dem E-Schein bzw dem Code 96 (bis max 4250kg) zulässig

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  2. #22
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    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    Entschuldige bitte, aber das ist falsch!

    Mit dem B-Schein darf ein Fahrzeug mit hzGg von max 3500kg gefahren werden, auch wenn damit ein leichter Anhänger gezogen wird.

    genau! https://www.oeamtc.at/thema/fuehrers...chein-16180096 da steht es
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  3. #23
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    Zitat Zitat von Ingrid123 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Du darfst in Österreich nur ein gesamgewicht von 3!5 Tonnen haben. Du must. Den B 96 in der Fahrschule machen bzw. Nur einen Kurs besuchen mit 3 Fahrstunden ohne Prüfung! Mit der Kursbestätigung gehts du aufs Amt und lässt dir einen neuen Führerschein mit zusatz ausstellen. Somit kannst du einen Anhänger mit bis zu 750 kg fahren. Gesamtgewicht Womo3,5 plus Anhänger 750,-- sind somit 4250 kg. fahrschulkosten etwa 300 bis 360 € . da wir auch der Meinung waren das wir einen kleinen Anhänger führen dürfen haben wir uns beim ÖAMTC erkundigt! (Rechtsabteilung) und die obige Auskunft erhalten. nur nebenbei
    Auto und ein Wohnwagen überschreiten
    Sorry, aber das ist kompletter Unfug. Die Klasse B berechtigt Dich zum Lenken eines KfZ mit 3500kg HzGG, auch wenn damit ein leichter Anhänger (also max 750kg HzGG) gezogen wird ODER Kraftfahrzeuge mit Anhänger, deren Summe der HzGG 3500kg nicht übersteigt und das Eigengewicht des Zugfahrzeuges mindestens gleich hoch wie das HzGG des Anhängers ist.

    Ist die Summe der HzGG von Zugfahrzeug und schwerem Anhänger größer als 3500 kg, aber maximal 4250 hg, dann reicht der besagte Code 96.

    Alles darüber braucht dann den E zu B, den es jetzt nicht mehr gibt, oder den abgespeckten BE. Die wichtigste Änderung beim EzB ist, das hier beim Anhänger nicht das HzGG zählt, sondern das tatsächliche Anhängergewicht zu tragen kommt. Daas heisst, ich darf auf mein Zugfahrzeug mit 2000kg Anhängelast, einen Anhänger mit 3500kg HzGG anhängen, diesen aber nur bis zu einem Gesamtgewicht von 2000kg beladen.
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

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  4. #24
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Ist die Summe der HzGG von Zugfahrzeug und schwerem Anhänger größer als 3500 kg, aber maximal 4250 hg, dann reicht der besagte Code 96.
    Der Umkehrschluss lautet, dass du mit FS B (ohne Code 96) auch dann leichte Anhänger bis 750kg ziehen darfst, wenn das Kraftfahrzeug selbst 3500kg HzGG hat.

    Die Buchstabenklauberei bei den Gesetzestexten ist schon manchmal irre ...
    LG, Peter

  5. #25
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    Code 96 ist die Ausbildung, um mit der Lenkberechtigung der Klasse B andere als leichte Anhänger ziehen zu dürfen, wobei die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

    hat nix mit leichten anhängern zu tun.

    Klasse B:



    • leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht). Da mit einer Lenkberechtigung der Klasse B Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg gelenkt werden dürfen, ergibt sich bei Verwendung eines leichten Anhängers eine höchstzulässige Gesamtmasse des Gespanns von maximal 4.250 kg.

    https://www.oeamtc.at/thema/ladung-t...ngern-16179702

    war immer so und ist es auch jetzt noch.

  6. #26
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    Hallo Kerstan!
    Das haben wir auch geglaubt aber das stimmt nicht! Erkundige dich bitte bei ÖAMTC!

    Führerschein Klasse B: Kraftwagen mit max 8 Plätzen ohne Lenker mit max 3500 kg

    Anhänger: leichte Anhänger schwere Anhänger hzG Anh. plus hzG Zugfahrzeug 3500 kg oder mit Code 96 hzG Anhänger plus hzG Zugfahrzeug 4250kg

    so lautet das Gesetzt!

    Lg Ingrid

  7. #27
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    Zitat Zitat von Ingrid123 Beitrag anzeigen
    Erkundige dich bitte bei ÖAMTC!
    warum glaubst habe ich den link zum öamtc gepostet?

  8. #28
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    warum glaubst habe ich den link zum öamtc gepostet?
    Dann poste ich es noch einmal wo man sieht das die Info vom ÖAMTC kommt (genau dein Link)

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	öamtc.JPG 
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Größe:	59,2 KB 
ID:	5857
    Viele Grüsse aus Graz
    Helga und Robert
    unterwegs mit einem Dethleffs Globebus T6 GT , einem Wheely und einer Honda CB500X
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  9. #29
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    Zitat Zitat von Dieselreiter Beitrag anzeigen
    Der Umkehrschluss lautet, dass du mit FS B (ohne Code 96) auch dann leichte Anhänger bis 750kg ziehen darfst, wenn das Kraftfahrzeug selbst 3500kg HzGG hat.

    Die Buchstabenklauberei bei den Gesetzestexten ist schon manchmal irre ...
    Dafür brauchst eben gar nichts, genau, das ist ja schon im B enthalten, nur mit schwerem Anhänger und Summe der HzGG zwischen 3500 und 4250kg ist der Code96 erforderlich.
    lg,

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  10. #30
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    Zitat Zitat von Ingrid123 Beitrag anzeigen
    Hallo Kerstan!
    Das haben wir auch geglaubt aber das stimmt nicht! Erkundige dich bitte bei ÖAMTC!

    Führerschein Klasse B: Kraftwagen mit max 8 Plätzen ohne Lenker mit max 3500 kg

    Anhänger: leichte Anhänger schwere Anhänger hzG Anh. plus hzG Zugfahrzeug 3500 kg oder mit Code 96 hzG Anhänger plus hzG Zugfahrzeug 4250kg

    so lautet das Gesetzt!

    Lg Ingrid
    Entweder hast Du nicht zugehört dort oder Du hast es Dir nicht sinngemäß gemerkt oder der Mitarbeiter beim ÖAMTC war eine komplette Niete... Glaub einfach, was mehrere Leute inkl. Links hier gepostet haben...
    lg,

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  11. #31
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    Zitat Zitat von Ingrid123 Beitrag anzeigen
    Hallo Kerstan! ... Erkundige dich bitte bei ÖAMTC! ... Lg Ingrid
    Die Rechtsberatung des ÖAMTC sollte sich bei kompetenter Stelle erkundigen!

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  12. #32
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    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    Die Rechtsberatung des ÖAMTC sollte sich bei kompetenter Stelle erkundigen!
    oder sie sollen einfach auf ihrer eigenen Homepage nachlesen
    Viele Grüsse aus Graz
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  13. #33
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    PKW bis max. 3500 kg + leichten Anhänger mit max. 750kg ist korrekt mit FS "B"
    A bisserl vawirrend gschrieben is da Text oba schon:



    da Autor muas a schen in da Vasn ghobt hobn...
    lg Ferdl


  14. #34
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    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    A bisserl vawirrend gschrieben is da Text oba schon:...
    ...da Autor muas a schen in da Vasn ghobt hobn...
    Und genau diese Formulierung hat der junge freundliche Polizist bei meiner allerersten Wohnwagenausfahrt (zur Brückenwaage) zum Anlass genommen, zu behaupten, dass ich ja gar keinen schweren Hänger ziehen darf.
    Ich hab's ihm dann erklärt

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  15. #35
    thoreau Gast

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    Zitat Zitat von Ingrid123 Beitrag anzeigen
    Hallo Kerstan!
    Das haben wir auch geglaubt aber das stimmt nicht! Erkundige dich bitte bei ÖAMTC!

    Führerschein Klasse B: Kraftwagen mit max 8 Plätzen ohne Lenker mit max 3500 kg

    Anhänger: leichte Anhänger schwere Anhänger hzG Anh. plus hzG Zugfahrzeug 3500 kg oder mit Code 96 hzG Anhänger plus hzG Zugfahrzeug 4250kg

    so lautet das Gesetzt!

    Lg Ingrid
    Die Gesetzeslage ist tatsächlich so, dass, wenn du mit Führerschein B einen leichten Anhänger bis HzulGG. 750 kg ziehst, du die 3.500 kg HzulGG. deines Zugfahrzeuges und die 750 kg des Anhängers ohne eine erforderliche Zusatzberechtigung mit der Führerscheingruppe B lenken darfst, du kommst also gesamt gesehen auf 4.250 kg, wobei es sich unbedingt um einen leichten Anhänger handeln muss. Wenn der Anhänger mehr als 750 kg HzulGG, dann wird's ein bisserl komplizierter, berührt dich aber nicht, weil du ja sowieso nur vorhast einen leichten Anhänger (HzulGG. 750 kg) zu ziehen.

    Siehe auch: https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040150.html unter Gruppe B.

    Im Führerscheingesetz steht nichts anderes und du kannst darauf vertrauen, dass die Poster, die Selbiges wie ich behaupten, absolut Recht haben.

    PS: Und falls du es im Gesetzestext nachlesen willst: § 2 Abs. 2 Zif. 2 lit. a FSG.

    https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteD...e-7f6df5bb1c8c

    Ist aber wirklich trockener Gesetzestext, den man auch lesen können muss :-).
    Geändert von thoreau (17.03.2018 um 21:18 Uhr) Grund: PS eingefügt

  16. #36
    thoreau Gast

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    .............

  17. #37
    thoreau Gast

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    Ich habe gerade gesehen, dass der Link von mir ins Nirvana führt, offensichtlich sind markierte Dokumente im RIS nur kurz abrufbar. Ich habe dir die betreffenden Passagen herauskopiert - vielleicht ist es verständlich genug:

    Umfang der Lenkberechtigung

    § 2. (1) Die Lenkberechtigung darf nur für folgende Klassen von Kraftfahrzeugen gemäß § 2 KFG 1967 erteilt werden:

    5. Klasse B:

    a) Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg,

    (2) Das Ziehen eines Anhängers mit Kraftfahrzeugen der nachfolgend genannten Klassen ist im folgenden Umfang gestattet:

    Mit einem Zugfahrzeug der Klasse B:

    a) einen leichten Anhänger.....

    Irgendwie lässt sich der Text nicht editieren, wurscht, Hauptsache er ist lesbar.



  18. #38
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    Hallo!

    Möchte mich bei allen bedanken für die Antwort bezüglich Code 96 . Haben einen ganzen Tag herum telefoniert, und immer unterschiedliche Meinungen bekommen, vor allem Fahrschulen sind immer für Code 96 was aber letztendlich gar nicht stimmt!
    Verkehrsministerium 6 mal Angerufen falsche Antwort dann Bundespolizeidirektion und endlich eine richtige Anwort.
    Sprich 3500 kg und leichter Anhänger bis 750 kg somit HzgG 4250,--. ÖAMTC hat mir das dann noch schriftlich gesendet, und sich entschuldigt für die erst falsche Antwort.
    Damit hat sich mein Mann die Fahrschule erspart!
    Wir haben uns letztendlich doch für den größeren Anhänger entschieden und den Wheely (leichter Anhänger)
    bestellt!
    Robert, dein ausgesuchter Roller �� ist Super!
    liebe Grüße Ingrid

  19. #39
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    Freut mich dass wir dir helfen konnten!
    Gute Fahrt mit dem Gespann!

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  20. #40
    thoreau Gast

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    Zitat Zitat von Ingrid123 Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Haben einen ganzen Tag herum telefoniert, und immer unterschiedliche Meinungen bekommen, vor allem Fahrschulen sind immer für Code 96 was aber letztendlich gar nicht stimmt!
    Das zeichnet ein seltsames Bild von Fahrschulen, denn, entweder haben sie keine tatsächliche Kompetenz (über Führerscheinbefähigungen müssten gerade Fahrschulen genau Bescheid wissen), oder sie wollen einfach nur abzocken. In beiden Fällen sollte bei denen die Lehrberechtigung überprüft werden.

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