Entschuldige bitte, aber das ist falsch!
Mit dem B-Schein darf ein Fahrzeug mit hzGg von max 3500kg gefahren werden, auch wenn damit ein leichter Anhänger gezogen wird.
Mit einem leichten Hänger darf man also legal die 3500kg überschreiten und max 4250kg haben
Mit einem schweren Hänger ist ein Überschreiten der 3500kg nur in Verbindungen mit dem E-Schein bzw dem Code 96 (bis max 4250kg) zulässig
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Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK
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Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!