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Thema: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2018

  1. #1
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    Standard Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2018

    Neue "Pickerl"-Vorschriften, digitale Vignette und verpflichtender eCall in neu genehmigten Fahrzeugtypen

    https://www.oeamtc.at/news/neuerunge...uerungen+2018-
    LG Gerry!

  2. #2
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    Standard

    also DAS finde ich super:


    ich habe meine "damals" ungern abgegeben....
    servus,
    Bertl

    www.urlaubsdoku.at
    unterwegs mit Dethleffs A5881

  3. #3
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    Standard etwas unklar

    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    Historische Fahrzeuge müssen zukünftig auch in Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden
    was soll das heißen?

    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    dafür sind das Genehmigungsdokument und das Fahrtenbuch vorzulegen.
    wann, wo und von wem wird das überprüft?

    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    Außerdem können historische Fahrzeuge nun alternativ einzeilige Kennzeichen in der Größe der alten, schwarzen Kennzeichentafel bzw. zweizeilige im Format der alten, weißen Motorradkennzeichentafel beantragen.
    vorne klein und hinten groß? schwarz werden sie wohl nicht sein....

    LG
    loup
    Analog ist das neue Bio.

  4. #4
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    Standard

    Aufgrund der 35. Novelle zum KFG, treten mit 1. Jänner 2018 neue Bestimmungen zur wiederkehrenden Begutachtung historischer Fahrzeuge in Kraft.

    https://www.oeamtc.at/thema/oldtimer/
    LG Gerry!

  5. #5
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    Standard

    Alles klar!
    Danke für den link, ich hab's nicht so mit dem ÖAMTC.

    LG
    loup
    Analog ist das neue Bio.

  6. #6
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    Standard

    warum bitte sollte ein uralt WoMo als historisch wertvolles und damit zu erhaltendes Mobil von quasi nationaler Bedeutung eingestuft werden?
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  7. #7
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    Diese Frage trifft auf so ziemlich alles zu was alt ist.
    LG Gerry!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Diese Frage trifft auf so ziemlich alles zu was alt ist.

    da fühle ich mich schon sehr betroffen
    FROHE WEIHNACHT
    Jo+Anni

  9. #9
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    Jo deine Erhaltung ist vielleicht nicht von nationaler aber mit Sicherheit von regionaler Bedeutung.
    LG Gerry!

  10. #10
    Camurure Gast

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    Frohes neues Jahr! Ab wann tritt es den in Kraft? 1.1.18 oder später?

  11. #11
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    Zitat Zitat von Camurure Beitrag anzeigen
    Ich denke auch so
    und alle anderen auch.

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