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Thema: Wohnmobilversicherung / Wechselkennzeichen

  1. #1
    cheeky Gast

    Standard Wohnmobilversicherung / Wechselkennzeichen

    Hallo,

    wir überlegen uns ein eigenes gebrauchtes Wohmobil zuzulegen.

    Wie viel kostet dies jährlich an Versicherung (ohne Teil/Vollkasko)?
    Ist es möglich das Wohnmobil auf Wechselkennzeichen anzumelden und trotzdem das Wohnmobil auf der Straße abzustellen? Ich hab gelesen, dass es eine Sonderbewilligung gibt, jedoch wird diese auch in Wien ausgestellt. Bei uns herrscht keine Parkplatznot, aber fraglich ist, ob dies überhaupt wirklich möglich ist.

    Wir möchten flexibel das ganze Jahr unterwegs sein, daher kommt Stellplatz außerhalb der Stadt eigentlich nicht in Frage.
    Freue mich auf Erfahrungen oder neue Ideen!

    lg, cheeky

  2. #2
    thoreau Gast

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    Derartige Bewilligungen gibt's tatsächlich, aber ob eine in Wien ausgestellt wird, wage ich zu bezweifeln. Ohne Bewilligung ist es jedenfalls nicht erlaubt, Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund abzustellen.

    Bei den Kosten kommt es darauf an, welches Fahrzeug versicherungstechnisch teurer ist, wenn also dein PKW mehr PS hat als dein Wohnmobil, dann kostet das Wohnmobil dem Grunde nach nichts, weil es beim PKW "mitläuft". Anders sieht es bei Kaskoversicherungen aus, die muss man extra bezahlen. Wenn das Wohnmobil mehr PS hat, dann richtet sich die Haftpflicht und die motorbezogene Steuer nach diesem und der PKW läuft mit.

    PS: Das von mir Geschriebene gilt bei Wechselkennzeichen. Eine extra Zulassung hängt ebenfalls von der motorbez. Steuer ab und normalerweise kostet die Haftpflicht genauso viel wie bei einem PKW, weil unter 3,5 Tonnen eine M1-Zulassung erfolgt.

  3. #3
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    Wenn das Wohnmobil unter 3,5t ist hat das thoreau ja schon beschrieben. Wenn es über 3,5t ist dann funkt. das im Grunde genauso..also Du bezahlst Versicherung für das PS stärkere, Steuer zahlst Du für das Womo über 3,5t extra, da bezahlst Du nämlich Kraftfahrzeugsteuer- 1,55 € per Tonne Gesamtgewicht, mindestens 15,- € im Monat. Diese bekommst Du aber im Zuge des Jahresausgleichs zurück, wenn Du für Deinen Pkw mehr bezahlst.
    Ich fahre zB einen Bocklet 7,5t auf MAN Fahrgestell mit 220 PS, habe den zu meinem Firmenauto dazugemeldet...kostet 0,-€ im Jahr.


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  4. #4
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    Und zu M1 Zulassung...die gilt für alle Wohnmobile, nicht nur für unter 3,5t.
    Ein Wohnmobil mit 20t ist auch Fahrzeugklasse M1.


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  5. #5
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    Zitat Zitat von cheeky Beitrag anzeigen
    Hallo,


    ....ist es möglich das Wohnmobil auf Wechselkennzeichen anzumelden und trotzdem das Wohnmobil auf der Straße abzustellen?

    lg, cheeky
    Wenn du das Kennzeichen am Womo hast, darfst du es auf der Straße abstellen.
    Es ist nicht erlaubt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen auf öffentlicher Straße abzustellen.
    Auch nicht Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen wenn ein Hinweis "Wechselkennzeichen" oder eine Nummerntafelnachbildung drauf ist.

    lg Ferdl


  6. #6
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    Zitat Zitat von lambada Beitrag anzeigen
    Ich fahre zB einen Bocklet 7,5t auf MAN Fahrgestell mit 220 PS, habe den zu meinem Firmenauto dazugemeldet...kostet 0,-€ im Jahr.
    kannst du weiterhin im Bonus/Malus System bleiben? Laut Generali geht das nämlich nicht. ich hab dort meinen MB 818 zum PKW dazu gemeldet und zahle jetzt deutlich mehr.
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  7. #7
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    Bonus Malus geht nicht, aber mit jeder Versicherung kannst Du heute handeln...einfach mal bei einigen nachfragen, am Besten wenn Du vielleicht was anderes auch noch zu versichern hast


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  8. #8
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    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Wenn du das Kennzeichen am Womo hast, darfst du es auf der Straße abstellen.
    Es ist nicht erlaubt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen auf öffentlicher Straße abzustellen.
    Auch nicht Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen wenn ein Hinweis "Wechselkennzeichen" oder eine Nummerntafelnachbildung drauf ist.
    Bin gerade darüber gestolpert.
    Also ich habe vom Herrn Bürgermeister meiner Gemeinde eine Bestätigung, dass ich das Womo OHNE Kennzeichen in einem zugewiesenen Bereich in einer Sackgasse auf öffentlichem Gemeindegebiet abstellen darf. Somit kann keine Funkstreifenbesatzung (geh tuat eh kana) etwas dagegen haben. Diese Bestätigung ist für ein Jahr gültig und muss dann verlängert werden. Also, es geht.
    In Wien vielleicht mit einem Spritzer beim Bürgerm...... ?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Tango66 Beitrag anzeigen
    Also ich habe vom Herrn Bürgermeister meiner Gemeinde eine Bestätigung, dass ich das Womo OHNE Kennzeichen in einem zugewiesenen Bereich in einer Sackgasse auf öffentlichem Gemeindegebiet abstellen darf.
    Aber ist das nicht eine Sache der STVO unabhängig vom Besitzer des Grundes ? Wie kann da ein Bürgermeister einen Einfluß haben ?

    RK

  10. #10
    thoreau Gast

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    Weil Gemeindestraßen in die Zuständigkeit des jeweiligen Bürgermeisters fallen.

  11. #11
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    "Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken §§ 82, 83 StVO"
    Da geht es auch um das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen. Wenn alles paßt (keine Störungen, Abstände...) kann die Gemeinde eine Bewilligung erteilen.

    RK

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