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Thema: Die Digitale Vignette kommt!

  1. #41
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Das du wenn du die einzelfahrt jetzt kaufst 1Jahr zeit hast die Strecke zu fahren.
    Ja klaro! Hab nur hab das 2 Datum schlampig gelesen und das sah für michso aus: 17.11.2017 - 16.11.2017 ! Also irgendwie unsinnig....! Also mein Fehler.

    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Hallo Ferdl, jetzt musste ich selbst bei unserer Hotline noch einmal nachfragen. Bei der digitalen Streckenmaut (Sondermautstrecken) gibt es auch ein 14 tägiges Rückgaberecht aller Produkte. Die Einzelfahrt gilt deshalb sofort, weil sie beim Durchfahren entwertet wird. Ich kann also nicht fahren und hinter her die Fahrkarte zurück geben wollen. Was bei der digitalen Vignette sehr wohl geht. Da wird mit der AVK (Automatische Vignetten Kontrolle) nur stichprobenartig kontrolliert und mit einer Software alle Gutzahler automatisch gelöscht.

    Die Jahreakarte für die Streckenmaut gilt auch erst 17 Tage nach Kauf.
    Schon klar, das sieht aber so aus als wäre das Rückgaberecht bei der Streckenmaut ausgeschlossen wenn man dort das X-erl reinsetzt. Oder ist das nur ein Hinweis den man so Akzeptieren muss um überhaupt weiter zu kommen.
    lg Ferdl


  2. #42
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    Du verzichtet ausdrücklich auf das Rückgaberecht damit Sie sofort gilt und nicht erst nach Ablauf der Rückgabefrist.
    LG Gerry!

  3. #43
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Du verzichtet ausdrücklich auf das Rückgaberecht damit Sie sofort gilt und nicht erst nach Ablauf der Rückgabefrist.
    Ja eh, aber weshalb kann man das Hakerl net a bei den Vignetten machen? Komisch...
    lg Ferdl


  4. #44
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    Durch das Hackl setzen, nimmst du nur zur Kenntnis, dass nach der bereits durchgeführten Fahrt, keine Rückgabe möglich ist. Die Fahrkarte wird beim durchfahren an der Schranke entwertet. Solltest du in diesem Jahr nicht gefahren sein, hast du aber auch nur diese 14 Tage ein Rückgaberecht. Der Unterschied zur Vignette ist, das kein genaues Zeitfenster definiert wird. Die Informationen der Asfinag versichern dem Kunden einen maximalen Verbraucherschutz. Was aber weiterhin nicht die Frage beantwortet, warum es bei dem ein Produkt geht und bei dem andern nicht. Gummiparagraphen die ich liebe
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  5. #45
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    Ich nehme an das das so ist weil die eine nach dieser Fahrt ihre Gültigkeit verliert und die Andere aber noch weiter gilt

    Du könntest bei der Jahresvignette ja mal schnell fahren und sie dann versuchen zurückzugeben.
    Das du sie schon verwendet hast ist nicht nachvollziehbar, bei der Streckenmaut schon.

    Wäre zumindest meine Vermutung.
    LG Gerry!

  6. #46
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    Hallo

    Ich hab auf alle Fälle mit mal eine Digitale Vignette gekauft, da sie für mich, nach jetziger Erkenntnis nur Vorteile bringt.

    Was ich mich allerdings frage: Warum wollen die wissen ob ich ein Wechselkennzeichen habe???
    LG Balduin

    (Petra, Gerhard und Mogli unterwegs mit einem Puschmobil Citroen C 25, Bj.: 1990)

  7. #47
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    Zitat Zitat von Balduin Beitrag anzeigen
    Hallo

    Ich hab auf alle Fälle mit mal eine Digitale Vignette gekauft, da sie für mich, nach jetziger Erkenntnis nur Vorteile bringt.

    Was ich mich allerdings frage: Warum wollen die wissen ob ich ein Wechselkennzeichen habe???
    Die Kontrolle wird u.a. mit der AVK (Automatische Vignettenkontrolle) einer Kamera durchgeführt. https://www.vn.at/2015/06/die-digita...a1-500x750.jpg Hier werden alle Kfz dieser Fahrspur fotografiert. Eine Software erkennt die Gutzahler und löscht diese Datensätze sofort. Alles was dort nicht automatisch erkannt wird kommt in die manuelle Nachkontrolle. Da dabei auch das gesamte Kfz mit dem Kennzeichen fotografiert wird, möchte man nur vorgewarnt sein, dass dieses Kennzeichen an unterschiedlichen Fahrzeugen hängen kann. Das erspart die Abfrage im Melderegister. Das Kennzeichen könnte ja auch missbräuchlich nach einem Diebstahl verwendet worden sein. Was aber dann passiert, entzieht sich meiner Kenntnis. Datenschutz oder?

    Jede Antwort auf eine Frage, erzeugt weitere Fragen
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  8. #48
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    Also zur letzten Frage, Hackl für Wechselkennzeichen. Meine Recherche hat ergeben: Ist rein statistischer Natur und hat keine Auswirkung auf irgend was. Hackelt man das nicht an, stimmt halt nur die Statistik nicht.

    Wird das Kennzeichen gestohlen, gibt es keine Möglichkeit einer Nachverfolgung, da der Datensatz automatisch gelöscht wird.
    Für die Änderung auf das neu zugewiesene Kennzeichen, vorausgesetzt man war registriert, zahlt man 18,-€ Gebühr, welche in den Fällen Autodiebstahl, Kennzeichendiebstahl oder Verschrottung, zurück erstattet wird.
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  9. #49
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    Ein weiterer Vorteil der digitalen Vignette besteht auch darin, das bei Verschrottung oder Verkauf des KFZ, die Vignette mit dem Kennzeichen erhalten bleibt.
    Bin schon gespannt wie lange die Vorteile erhalten bleiben...
    lg Ferdl


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