Hallo, wer kennt diese Vorschrift und wird dies auch an den Grenzen gefordert:

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr nach Slowenien die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln nach Slowenien ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in slowenischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig.

LG Reisefieber