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Thema: Gastankflaschen was geht was geht nicht.

  1. #1
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    Standard Gastankflaschen was geht was geht nicht.

    So damit das im anderen Trööt nicht alles durcheinander kommt hier meine Frage.

    Ich wollte oder besser gesagt will noch immer zwei Stück 11 Kg Gastankflaschen in unser WoMo (Vantourer 630 prime) inclusive eines aussenliegenden Tankstutzen einbauen lassen.

    Geht das Ja / Nein
    Hat jemand so etwas ?
    Wer macht so etwas incl. aller Papiere und Genehmigungen in Österreich.

    Danke schon mal.
    LG
    Andrea + Christian (A-u-Ch)

    Geschrieben hat's Christian. Beschwerden bitte an Andrea schicken.

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  2. #2
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    Du wohnst doch praktisch neben unserem Forum-Gas-Guru, fahr bei ihm vorbei und er wird dir sagen und zeigen was geht und was nicht.

    http://www.caravan-schurian.at/impressum.html

    http://www.campingforum.at/campingfo...r.php?56-grisu
    LG Gerry!

  3. #3
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    Na was glaubst du hab ich schon vor Monaten gemacht.
    Und genau deshalb weis ich ja das das eben laut seiner Aussage nicht geht weil es niemand macht.
    Auch er nicht.
    LG
    Andrea + Christian (A-u-Ch)

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  4. #4
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    ich hab mir das zeug bei der gasfachfrau via ebay geschossen, zur werkstatt meines vertrauens gebracht, einbauen lassen und hochoffiziell mit pruefung abgenommen bekommen. im prinzip galt es nur, im bestehenden vorschriftsmaessigen flaschenkasten die tankflasche fix zu befestigen und den fuellschlauch (am bild der schwarze) und daran die aufnahme fuer die LPG-adapter in der aussenwand zu montieren. der rest der gasanlage war ja schon vorhanden. bei mir ist es eine stahlflasche, da gewicht nicht wirklich eine rolle spielt.



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  5. #5
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    Eine zugelassene und eingetragene Tankflaschenanlage ist technisch durchaus möglich.
    Alle erforderlichen Auflagen und Bestimmungen habe ich gerade heute weder im Campingwiki aktualisiert.

    http://www.campingforum.at/campingfo...ankgasflaschen

    Die hier abgebildete Anlage kann schon auf den ersten Blick keine Tankflaschenanlage sein. Schaut eher aus wie eine Tanklasche die als
    "normale" Gasflasche angeschlossen ist. Darf aber so nicht vom Endkunden befüllt werden.
    Mit einem Schlauchanschluss wie im Bild, kann eine Tankflaschenanlage ja rechtlich gar nicht als solche zugelassen sein ??

    Hier geschehen eben in der Praxis noch immer viele Fehler daher genau Prüfen ob alle vier erforderlichen Punkte (siehe Campingwiki) für einen ordnungsgemäßen Betrieb von solchen Tankflaschenanlagen erfüllt sind. Nur dann ist die Anlage legal im Betrieb.



    @ Christian: Ich weiß schon warum ich derzeit keine solchen Anlagen verbaue, weil ich derzeit keinen Hersteller kenne der mir alle Zulassungsdokumente beibringen kann. Ich selbst werde mich aber hüten meinen Kopf für zugekaufte Teile ohne Zulassung hinzuhalten und diese mit meinem Stempel als zugelassen abzunehmen. Solange ich aber nicht für alle Teile freigaben mitbekomme, verbrenne ich mir wegen einiger Euro sicher nicht die Finger und verzichte auf den Einbau.
    Es gibt aber durchaus Firmen (auch in Österreich) die sich das (zu)trauen und durch ihre Abnahme die Haftung und Verantwortung für zugekaufte Internetteile . Mut kann man bekanntlich nicht kaufen.
    Allerdings ändert auch irgendein Firmenstempel nichts daran, dass die Tankflaschenanlage nur legal in Betrieb ist, wenn alle vier Anforderungspunkte (1.Einbaubescheinigung, 2.Gasanlagenbuch/Bescheinigung, 3.Tankprüfnachweis/plakette, 4. gültige Gasprüfung) erfüllt sind und dem Kunden nachweislich ausgehändigt werden.
    Geändert von grisu (13.12.2015 um 10:03 Uhr)
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

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  6. #6
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    grisu, du hast natuerlich vom legalen (im sinne: so stehts geschrieben) standpunkt in allen punkten recht. die eingebauten teile haben alle zertifikate und wurden von einem zertifizierten betrieb eingebaut. die flasche hat einen fuellstopp, sie wird nur im stand geoeffnet, der fuellanschluss ist fix in der aussenwand und wenn der regler samt schlauch juenger als 10 jahre ist und fuer eine beweglich eingebaute flasche (flaschenkasten luftdicht nach innen und unten abluft gross genug) gut ist - also erst recht fuer eine fix eingebaute, dann sch*** ich gelinde gesagt auf willkuerliche gaslobby"vorschriften".
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  7. #7
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    Nur der Ordnung halber falls die Frage nach Quellen kommt.
    wer die genauen Vorschriften nachlesen will schaut einfach in die ÖNORM EN 1949 und die dazugehörige Prüfrichtlinie G 107 .

    Sind auch überhaupt keine neuen Vorschriften sondern bereits seit 2005 gleich (übrigens gelten diese Vorschriften für die ganze EU)

    lg Ch
    .


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  8. #8
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    Christian, eigentlich hab ich mich nur an die weisheiten in deiner signatur gehalten :

    "Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das nicht und hat es einfach gemacht

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  9. #9
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    Wenn ich das jetzt richtig verstehe geht es eigentlich in erster Linie um die fixe Verrohrung der Tankflaschen mit der Gasanlage.

    Um Punkt 1 zu erfüllen:
    müsste man die beiden Tankflaschen fix verbauen lassen (Stahlband) und anschließend diese beiden Flaschen mittels Rohren fix mit der Gasanlage verrohren lassen. Zusätzlich muss dann noch der Befüllstutzen verbaut werden. Diese Arbeiten sollten von einem Gasfachbetrieb durchgeführt werden der die Ordnungsgemäße Ausführung mittels Einbaubescheinigung bestätigt.

    Um Punkt 2 zu erfüllen:
    die Eintragungen der Komponenten im Gas- bzw. Anlagenbauch sollten nicht das Problem sein.

    Um Punkt 3 zu erfüllen:
    die Druckkesselprüfung der Tankflaschen ist sicher auch kein Problem, die muss ja bei neu erworbenen Flaschen dabei sein.

    Um Punkt 4 zu erfüllen:

    die Gasprüfung kann ich dann ja bei dir grisu (Fa. Schurian) machen lassen und alles ist gut.

    Nun ich denke, dass man eine Firma findet die die beiden Flaschen verbaut und fix verrohrt und die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bestätigt.
    Ich werde mich mal auf die Suche machen.
    LG
    Andrea + Christian (A-u-Ch)

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  10. #10
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    @ Christian: Die Gasprüfung selbst ist sicher das geringste Problem, wenn alle Einbauten tatsächlich nach EN12979 bzw.ECER67.01/Teil II/Abs. 17 durchgeführt und auch dokumentiert wurden und diese Nachweise auch vorliegen.
    Denn dann sind automatisch auch alle erforderlichen Anschlüsse (z.B. Prüfanschluss für die Gasprüfung, Sicherheitseinrichtungen, usw.) vorhanden und die Anlage ist vollständig eingetragen und abgenommen. Auch der Einbau selbst ist mechanisch keine wirkliche Hexerei und mit handwerklichem Geschickdurchaus machbar

    ABER:

    In der Praxis hapert es fast immer mit der Abnahme durch einen konzessionierten Techniker.
    Die (speziell im Internet)angebotenen Einzelteile wie Tankflasche, Halterung, Befülleinrichtung,Montageteile, Ventilbauteile usw. haben manchmal gar keine, sehr oft eben nur beschränkte Zulassungen für Kraftfahrzeuge .
    So verkauft ein großer Internethändler seine Tankflaschen und wirbt dabei mit irgendwelche CE-Zulassungen, die aber einen kleinen Schönheitsfehler haben, da hier nur für die Halteeinrichtung selbst eine Zulassung für Kraftfahrzeuge vorliegt ??

    Da müsste dannjener Gastechniker der solche Teile verbaut, mit seiner Einbaubescheinigung seinen Sanktus für die gesamte Gastankanlageals ordnungsgemäß geprüfte und zugelassene technische Anlage in einem Kraftfahrzeug geben.
    Mir ist aber wie gesagt kein Gastechniker bekannt, der wegen einiger Euro Montagekosten freiwillig die Verantwortung für fremde Bauteile übernimmt, nur weil diese vom eigenen Hersteller keine Prüfzulassungen haben.

    Natürlich gibt es auch legale Möglichkeiten eine solche Tankflaschenanlage zur errichten:

    Es gibt Gas-Betriebe in Österreich die komplette Gastankanlagen einbauen und nach dem Einbau alles durch einen Ziviltechniker überprüfen lassen.
    Das ist eindurchaus legaler und zulässige Weg damit übernimmt der Ziviltechniker nach seiner Prüfung die Verantwortung und man erhält eine vorschriftsmäßige Anlage.


    @ Sto: ich kann deine augenzwinkernde Ansicht so leider überhaupt nicht teilen.

    In den letzten 4 Jahren hatte ich zwei Unfälle (einer davon mit einem schwerverletztem) die durch solche unsachgemäße Tankflaschenanlagen verursacht wurden als Gerichtsfall. In beiden Fällen war es für die Versicherungsjuristen ein gefundenes Fressen und in einem Fall hat der verantwortliche Betrieb aufgrund der Schadensersatzforderungen inzwischen Insolvenz anmelden müssen.

    Sind sicher extreme Fälle, aber die können eben passieren, wenn bestehende Normen und Vorschriften nicht eingehalten werden.

    Es wird inzwischen sicher vieles manchmal überreguliert, aber bei sicherheitsrelevanten Dingen (und dazu zählt Gastechnik ohne Zweifel) ist es schon absolut vernünftig sich an bestehende Vorschriften zu halten
    meint
    Grisu
    Geändert von grisu (13.12.2015 um 16:53 Uhr)
    .


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  11. #11
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    Was ist mit den oft angeführten 5/20g, die sonst immer als größtes Hindernis genannt werden ?

    RK

  12. #12
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    Genau von solchen Detailanforderungen rede ich ja.
    Die Vielzahl der Auflagen ist ja der Grund warum nur eine vom Fachmann entsprechend umgebaute und auch abgenommene Anlage legal betrieben werden kann und warum Basteleinbauten generell illegal sind.

    Die hier richtigerweise zitierten und vorgeschriebene 20 G (20-fache)Belastung und die 0,5 Tonnen Zugkraft die eine Tankflasche aushalten muss, hält jedenfalls sicher kein Standard Gaskasten ohne entsprechende zusätzliche Adaptierungsarbeiten aus. Dazu noch genau Vorgaben bezügl. Aufbau-, Anschlussdrehmomente ,Prüfarmaturen usw. usw.

    Wie schon geschrieben wird sich auch kein seriöser Gasfachmann darauf einlassen durch seine Unterschrift die Erfüllung von solchen Crashnormen und Vorschriften pauschal abzusegnen.
    In der Praxis ist im Moment halt nur die Einzelabnahme (z.B. durch Ziviltechniker) eine legale Möglichkeit so eine Anlage zu betreiben.
    .


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  13. #13
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    Ich werd da jetzt mal folgendes machen.
    Da ich ja ganz gute Kontakte zum TÜV (zwar Bereich Maschinebau) habe, werde ich den mal darauf ansprechen und mal schauen was der zu der ganzen Sachlage sagt.
    Der vermittelt mich ganz sicher an einen kompetenten Kollegen der in dem Bereich Tätig ist und mit dem werd ich dann mal ein Schwätzchen halten.

    Soblad ich da näheres in Erfahrung gebracht habe gebe ich dann Bescheid.

    Wäre doch gelacht wenn es da keine dementsprechende Lösung gibt, bzw. gefunden werden kann.
    LG
    Andrea + Christian (A-u-Ch)

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  14. #14
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    Was ich wirklich nicht verstehe, ist:
    WARUM dürfen "Normale" mit einem "Mickey-Mouse-Bandl(sinngemäß)" angeschnallt werden;
    und bei Tank-Flaschen gelten plötzlich ... 1/2 tonne und 5 mal g;
    ich kapier's einfach nicht ... - kann mir das jemand plausibel erklären.
    Der einzige Unterschied ist doch der, daß ich eine Tank-Flasche - Dank eingebautem Schwimmer - nicht überfüllen kann;
    damit "extrem-Dummies" nicht in eine "leere Graue/Rote/Weisse/Alu-" mehr(!) als 22 Liter LPG einfüllen können.
    Was ist im CRASH-Falle der potentielle "Gefährdungs-UNTERSCHIED :-( ............. - der solch unterschiedliche "Einbau-/Befestigungs-VORSCHRIFTEN rechtfertigt ................. ?!?!?!?
    --------------------
    DampfSpaß PUR - auf kleiner Spur ... !
    --------------------
    und erwegs mit: HymerCAMP 484 -> ~5,7m kurz !
    und: 'nm CNG-"PandaBÄRen" 1,4 Liter - 16V - Bj 2012
    http://images.spritmonitor.de/518493_5.png

  15. #15
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    Zitat Zitat von DampfBahner Beitrag anzeigen
    Was ich wirklich nicht verstehe, ist:
    WARUM dürfen "Normale" mit einem "Mickey-Mouse-Bandl(sinngemäß)" angeschnallt werden;
    und bei Tank-Flaschen gelten plötzlich ... 1/2 tonne und 5 mal g;
    ich kapier's einfach nicht ... - kann mir das jemand plausibel erklären.
    Der einzige Unterschied ist doch der, daß ich eine Tank-Flasche - Dank eingebautem Schwimmer - nicht überfüllen kann;
    damit "extrem-Dummies" nicht in eine "leere Graue/Rote/Weisse/Alu-" mehr(!) als 22 Liter LPG einfüllen können.
    Was ist im CRASH-Falle der potentielle "Gefährdungs-UNTERSCHIED :-( ............. - der solch unterschiedliche "Einbau-/Befestigungs-VORSCHRIFTEN rechtfertigt ................. ?!?!?!?
    Ich kapiers auch nicht. Irgendwelche Idioten erfinden das Rad neu. Bürokratismus par excellance.
    Niederösterreich

    Verwandte sind wie Ratten, was sie nicht fressen oder saufen, schleppen sie weg.

    PMR Kanal 2, CTCSS 8

  16. #16
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    Hallo Leute!
    Ich habe da so eine blöde Angewohnheit. Wenn mich was interessiert dann lässt mir das keine Ruhe mehr bis ich weiß was Sache ist.

    Also habe ich mir mal die halbe Nacht um die Ohren geschlagen und recherchiert.
    Hab ja schließlich sonst nichts zu tun.

    Da dieses Thema sicherlich mehrere von euch interessiert und Ihr sicherlich was Besseres zu tun habt, als euch die halbe Nacht um die Ohren zu schlagen, möchte ich euch das Ergebnis gerne an Hand einer, kurzweiligen Geschichte näherbringen.


    Also, Hr. und Fr. L haben sich ein schönes nigel nagel neues Wohnmobil zugelegt.
    Das Ganze gilt auch für alle älteren Modelle.
    Weil Hr. und Fr. L im WoMo auch Kochen und Heizen wollen, schließlich ist ja nicht immer Sommer und Hunger hat man auf großer Fahrt ja auch manchmal, macht sich der Hr. L daran zu erkunden, welche Lösung es für die Gasversorgung im WoMo geben könnte, welche Flaschen bzw. Gaslieferanten es denn so gibt und er wird schnell fündig.

    Da gibt’s die sogenannten Tauschflaschen. Gekauft, oder besser gesagt gemietet, können die bei einem Baumarkt oder direkt bei einem Gaslieferanten werden. Bedingt allerdings, immer wieder, Gasflaschen ausbauen zum Bauhaus oder Baumax, geht nimmer den gibt’s ja nimmer, also gut dann eben zum OBI, oder sonst irgendeinen Lieferanten schleppen, neue gefüllte Flasche wieder zum WoMo schleppen und wieder einbauen. Vom Preis für die Füllung gar nicht erst zu reden. Ja und was man macht, wenn die Flasche noch halb voll oder ganz nach Betrachtungsweise eben halb leer ist und ein längerer Urlaub ansteht, weiß auch keiner so recht.

    *****
    Flaschen dürfen ausschließlich im Füllwerk befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeugen leicht entnommen werden können. D. h., Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden und eine Vorrichtung zum Befüllen im eingebauten Zustand ist nicht zulässig.
    *****

    OK, denkt sich der Hr. L, kann man machen, will er aber nicht, vielleicht gibt’s da ja auch noch eine bessere Lösung. Immerhin leben wir ja im 21 Jahrhundert. Also hat der Hr. L weitergesucht und siehe da, es gibt, denkt er.

    Sogenannte Gasttankflaschen.
    Die können laut Beschreibung an jeder Gastankstelle in Europa wieder aufgefüllt werden.
    Ja, dass passt, dass ist die Lösung all seiner Gasflaschenschleppprobleme, denkt sich der Hr. L, und besorgt sich zwei Gastankflaschen. Die werden hinten in den Gaskasten gestellt an die vorhandenen Schläuche angeschlossen und mit den vorhandenen Riemen gesichert, dann geht’s ab auf große Fahrt in den wohlverdienten, Gasflaschenschleppfreien, Urlaub, denkt er.

    So und nach dem der Hr. L und die Fr. L fleißig gekocht und geheizt haben im WoMo, sind die Flaschen irgendwann leer.

    Kein Problem sagt Hr. L, denkt er und macht sich mit dem WoMo und den beiden leeren Gastankflaschen auf zur nächsten Gastankstelle. Dort angekommen will er sich frisch ans Werk machen und die Flaschen füllen.
    Da er das noch nie gemacht hat, erst mal lesen wie das geht.
    Aha, da steht geschrieben, dass er die Flaschen nicht ausbauen darf zum Befüllen.
    Eh klar, denkt sich der Hr. L, weil da könnt ja einer kommen der die Flasche schief hält und dadurch die Flasche überfüllt, weil dann das Schwimmerventil nicht richtig funktioniert. Oder die Flasche könnte beim Ausbauen beschädigt werden, oder, oder, oder. Was nicht alles so passieren kann.
    Außerdem will er die Flaschen ja gar nicht ausbauen, es lebe der Komfort, denn die nette Dame im Internet die ihm die beiden Gastankflaschen verkauft hat, hat Ihm ja sowieso auch gleich einen Füllstutzen zum befüllen dazu verkauft.
    Also frisch ans Werk, wenn, ja, wenn da nicht plötzlich der Tankwart aufgetaucht wäre und dem Hr. L klargemacht hätte, dass das was er da vorhat, gefährlich ist und obendrein sowieso nicht erlaubt ist.

    Wieso?

    Wieso nicht erlaubt fragt Hr. L, die beiden Tankfalschen sind nigel nagel neu, alles Dokumentiert und Zertifiziert mit Druckkesselprüfung und CE und und und, und außerdem hat Ihm die freundliche Dame im Internet versprochen das es da nirgends Probleme gibt. Denkt er.

    Ja schon, gibt Ihm der Tankwart recht, nur damit die Flaschen an seiner Tankstelle befüllt werden dürfen, müssen die beiden Flaschen fix im Auto eingebaut sein. Die Gasttankflaschen vom Hr. L, sind in nigel nagel neuen Wohnmobil des Hr. L, aber nur mit Riemen befestigt und mit den Schläuchen angeschlossen. Daher kann er der Tankwart, Ihm dem Hr. L, nicht erlauben die Flaschen zu füllen, weil er als Tankwart ansonsten seine Zulassung verlieren könnte.

    *****
    Das Befüllen wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 2 Abs.12 Nr. 3 beschrieben. Wem es genauer Interessiert kann das hier nachlesen.
    http://www.luwg.rlp.de/Service/Downl...3-4ba50defa5a2
    Dort den Artikel "Verbot des Betankens von ortsbeweglichen Druckgasbehältern (Betankbare Gasflaschen) / Hinweise für Tankstellenbetreiber" herunterladen.
    *****

    Also macht sich der Hr. L erstmal unverrichteter Dinge vom Acker.
    Was tun denkt sich der Hr. L jetzt.
    Eh klar, das Internet weiß sicherlich was zu tun ist.
    Wozu hat er der Hr. L, denn schließlich und endlich den Breitband Anschluss zu Hause.
    Also wird fleißig gegoogelt und yahoot, bis der Breitbandanschluss so richtig schön Glüht und schließlich weiß Hr. L was zu tun ist, denkt er.

    Auf geht’s mit dem WoMo und den beiden leeren Tankflaschen zum Mechaniker seines Vertrauens.
    Dem klagt Hr. L sein Leid und bittet Ihm doch die beiden Flaschen mittels Stahlband fix in den Gaskasten ein zu bauen. Ja und wenn er denn schon mal dabei ist, könnte er auch noch die Schläuche gegen fixe Rohre zum Anschluss an die Gasanlage tauschen und den Tankstutzen auch gleich noch fix einbauen. Am besten so, dass man von außen dazu kommt.

    Ganz wohl ist dem immer netten und freundlichen Mechaniker bei der Sache zwar nicht, aber, naja was soll‘s denkt er sich, Augen zu und durch, schließlich ist der Hr. L ja seit Jahren eine treue Kundschaft, und die will man ja speziell in Zeiten wie diesen nicht vergraulen, am nächsten Tag will der Hr. L ja sein WoMo wieder abholen. Der nächste Urlaub steht an und der soll ja bequem, Stress- und Gasflaschenschleppfrei ablaufen. Denkt er.

    Ja und weil der immer nette und freundliche Mechaniker von Hr. L ein gewissenhafter Mensch ist, hat er sich am Abend nach der Arbeit vor den Computer gesetzt, schließlich hat er ja auch einen Breitbandanschluss der hin und wieder mal anständig zum Glühen gebracht werden muss, und auch gegoogelt und yahoot und so nach einigen Stunden recherchieren in den Weiten des Internets, ist er dann schlafen gegangen.

    Mit der Vorfreude auf den nächsten Stressfreien bequemen Urlaub ohne Gasflaschenschleppen, kommt der Hr. L dann sein WoMo mit den beiden fix eingebauten Gastankflaschen abholen, denkt er.

    Da schaut der Hr. L aber nicht schlecht, als er in die Werkstatt kommt und die beiden vermeintlich fix eingebauten Gastankflaschen neben seinem schönen nigel nagel neuen Wohnmobil stehen sieht.
    Also stellt Hr. L seinen immer netten und freundlichen Mechaniker zur Rede, was denn das zu bedeuten habe, schließlich sei er ja, eh schon wissen, viele Jahre und so weiter und sofort.
    So und nachdem sich der Hr. L erst mal Luft verschafft hat, erklärt ihm sein immer netter und freundlicher Mechaniker folgendes.

    Wenn er der Mechaniker, Ihm dem Hr. L, die beiden Gastankflaschen fix in sein Wohnmobil einbaue dann besitzt Hr. L kein Wohnmobil mehr mit zwei unabhängigen Gasflaschen, sondern ein Wohnmobil mit einem eingebauten Gastank und er der Mechaniker muss für den Korrekten Einbau die Haftung übernehmen.

    *****
    Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) sind den übrigen Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforderungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen.
    *****

    So, und weil der Hr. L dann ein Wohnmobil mit eingebauten Gastank besitzen würde, kommen andere Vorschriften und Gesetze zur Anwendung.
    Unter anderem, erklärt der immer nette und freundliche Mechaniker dem Hr. L, muss ein Gastank eingetragen werden und unterliegt der Gasprüfung nach DVGW G 607. Außerdem müsste der Gastank nach der DIN EN 1949 im WoMo des Hr. L installiert sein. Die besagt unter anderem, dass ein Gastank so befestigt sein muss, dass die Gastankbefestigung in Längsrichtung 20g und in Querrichtung 8g aufnehmen können muss. Das ist im Gaskasten vom WoMo des Hr. L, der aus Holz gebaut ist, nicht zu erreichen, erklärt der immer nette und freundliche Mechaniker dem Hr. L.
    Die Tankflaschen müssten also mit dem Fahrzeugrahmen oder einer entsprechenden Hilfsrahmenkonstruktion befestigt werden, damit diese Bedingung auch nur annähernd erreicht werden kann. Ja und weil er denn ein immer netter und freundlicher Mechaniker ist, hat er dem Hr. L die Tankflaschen erst gar nicht erst eingebaut und angeschlossen damit sich der Hr. L eine Menge Ärger erspart und er der immer nette und freundliche Mechaniker dafür nicht die Haftung übernehmen muss.

    Also hat der Hr. L sein WoMo und die beiden Tankflaschen geschnappt und ist damit nach Hause zur Fr. L gefahren.

    Der hat er dann erzählt.
    Du kannst und du darfst dir eine sogenannte Gastankflasche kaufen.
    Da kannst und du darfst die Flasche dann in den Gaskasten deines WoMos stellen.
    Du kannst und du darfst die Flasche dann auch mit den vorhandenen Befestigungen befestigen.
    Du kannst und du darfst die Flasche auch mit den vorhandenen Schläuchen anschließen.
    Du kannst und du darfst die Flasche dann auch aufdrehen und benutzen bis sie leer ist.

    Du könntest aber du darfst nicht die Flasche, wenn sie leer ist an der Tankstelle auffüllen.

    Weil oh Wunder der Wandlung, wenn der da ganz oben wüste das nicht nur er für solche Wunder zuständig ist, wird dann plötzlich aus einer Flasche ein Tank.
    Und weil du es nicht kannst die Flasche oder dann Tank oder wie immer das dann benannt wird, im WoMo so zu befestigen wie sich das gewisse Lobbyisten wünschen,

    kannst du dir das alles in die Haare schmieren.



    Die Moral von der Geschichte:
    Solange sich keiner findet, der einen kennt, der mit einem redet, der einen anderen dazu bringt, nach Brüssel oder dorthin wo diese Gesetze gemacht werden zu fahren, um dort einen zu suchen, der einen weiß, den man mit einem gut gefüllten Kuvert zu einem schicken kann, der sich dann dafür stark macht, dass solche Gesetze geändert werden, solange müssen Hr. und Fr. L Gasflaschen schleppen und dafür dann auch noch den mindestens doppelten Preis gegenüber der LPG Tankstelle bezahlen.

    Nachdenken darfst net.

    Nur das lass ich mir nicht verbieten auch nicht von irgendwelchen Lobbyisten.
    LG
    Andrea + Christian (A-u-Ch)

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  17. #17
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    nette langversion vom beitrag #6
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  18. #18
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    Zitat Zitat von STO Beitrag anzeigen
    nette langversion vom beitrag #6
    im Prinzip schon;

    ich find es trotzdem super; gut geschrieben!
    servus,
    Bertl

    www.urlaubsdoku.at
    unterwegs mit Dethleffs A5881

  19. #19
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    ja, ich finds auch super. die gummiwaende in unserem staat sind recht elastisch , sonst muesstma verzweifeln.
    Geändert von STO (15.12.2015 um 17:33 Uhr)
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  20. #20
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    Zitat Zitat von A-u-Ch Beitrag anzeigen
    Hallo Leute!
    Ich habe da so eine blöde Angewohnheit. Wenn mich was interessiert dann lässt mir das keine Ruhe mehr bis ich weiß was Sache ist.
    ...

    Weil oh Wunder der Wandlung, wenn der da ganz oben wüste das nicht nur er für solche Wunder zuständig ist, wird dann plötzlich aus einer Flasche ein Tank.
    Und weil du es nicht kannst die Flasche oder dann Tank oder wie immer das dann benannt wird, im WoMo so zu befestigen wie sich das gewisse Lobbyisten wünschen,

    kannst du dir das alles in die Haare schmieren.



    Die Moral von der Geschichte:
    Solange sich keiner findet, der einen kennt, der mit einem redet, der einen anderen dazu bringt, nach Brüssel oder dorthin wo diese Gesetze gemacht werden zu fahren, um dort einen zu suchen, der einen weiß, den man mit einem gut gefüllten Kuvert zu einem schicken kann, der sich dann dafür stark macht, dass solche Gesetze geändert werden, solange müssen Hr. und Fr. L Gasflaschen schleppen und dafür dann auch noch den mindestens doppelten Preis gegenüber der LPG Tankstelle bezahlen.

    Nachdenken darfst net.

    Nur das lass ich mir nicht verbieten auch nicht von irgendwelchen Lobbyisten.
    Ganz herzliches DANKE ...
    ... und *BEIDE Daumen HOCH* - für diese ausführliche und - im besten WortSinne - AUFKLÄRENDE "Geschichte" !!!!!

    Kaum mehr jemand, macht sich solche Mühe ... für's "GEMEIN WOHL" !!!
    --------------------
    DampfSpaß PUR - auf kleiner Spur ... !
    --------------------
    und erwegs mit: HymerCAMP 484 -> ~5,7m kurz !
    und: 'nm CNG-"PandaBÄRen" 1,4 Liter - 16V - Bj 2012
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