Hallo Leute!
Ich habe da so eine blöde Angewohnheit. Wenn mich was interessiert dann lässt mir das keine Ruhe mehr bis ich weiß was Sache ist.
Also habe ich mir mal die halbe Nacht um die Ohren geschlagen und recherchiert.
Hab ja schließlich sonst nichts zu tun.
Da dieses Thema sicherlich mehrere von euch interessiert und Ihr sicherlich was Besseres zu tun habt, als euch die halbe Nacht um die Ohren zu schlagen, möchte ich euch das Ergebnis gerne an Hand einer, kurzweiligen Geschichte näherbringen.
Also, Hr. und Fr. L haben sich ein schönes nigel nagel neues Wohnmobil zugelegt.
Das Ganze gilt auch für alle älteren Modelle.
Weil Hr. und Fr. L im WoMo auch Kochen und Heizen wollen, schließlich ist ja nicht immer Sommer und Hunger hat man auf großer Fahrt ja auch manchmal, macht sich der Hr. L daran zu erkunden, welche Lösung es für die Gasversorgung im WoMo geben könnte, welche Flaschen bzw. Gaslieferanten es denn so gibt und er wird schnell fündig.
Da gibt’s die sogenannten Tauschflaschen. Gekauft, oder besser gesagt gemietet, können die bei einem Baumarkt oder direkt bei einem Gaslieferanten werden. Bedingt allerdings, immer wieder, Gasflaschen ausbauen zum Bauhaus oder Baumax, geht nimmer den gibt’s ja nimmer, also gut dann eben zum OBI, oder sonst irgendeinen Lieferanten schleppen, neue gefüllte Flasche wieder zum WoMo schleppen und wieder einbauen. Vom Preis für die Füllung gar nicht erst zu reden. Ja und was man macht, wenn die Flasche noch halb voll oder ganz nach Betrachtungsweise eben halb leer ist und ein längerer Urlaub ansteht, weiß auch keiner so recht.
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Flaschen dürfen ausschließlich im Füllwerk befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeugen leicht entnommen werden können. D. h., Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden und eine Vorrichtung zum Befüllen im eingebauten Zustand ist nicht zulässig.
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OK, denkt sich der Hr. L, kann man machen, will er aber nicht, vielleicht gibt’s da ja auch noch eine bessere Lösung. Immerhin leben wir ja im 21 Jahrhundert. Also hat der Hr. L weitergesucht und siehe da, es gibt, denkt er.
Sogenannte Gasttankflaschen.
Die können laut Beschreibung an jeder Gastankstelle in Europa wieder aufgefüllt werden.
Ja, dass passt, dass ist die Lösung all seiner Gasflaschenschleppprobleme, denkt sich der Hr. L, und besorgt sich zwei Gastankflaschen. Die werden hinten in den Gaskasten gestellt an die vorhandenen Schläuche angeschlossen und mit den vorhandenen Riemen gesichert, dann geht’s ab auf große Fahrt in den wohlverdienten, Gasflaschenschleppfreien, Urlaub, denkt er.
So und nach dem der Hr. L und die Fr. L fleißig gekocht und geheizt haben im WoMo, sind die Flaschen irgendwann leer.
Kein Problem sagt Hr. L, denkt er und macht sich mit dem WoMo und den beiden leeren Gastankflaschen auf zur nächsten Gastankstelle. Dort angekommen will er sich frisch ans Werk machen und die Flaschen füllen.
Da er das noch nie gemacht hat, erst mal lesen wie das geht.
Aha, da steht geschrieben, dass er die Flaschen nicht ausbauen darf zum Befüllen.
Eh klar, denkt sich der Hr. L, weil da könnt ja einer kommen der die Flasche schief hält und dadurch die Flasche überfüllt, weil dann das Schwimmerventil nicht richtig funktioniert. Oder die Flasche könnte beim Ausbauen beschädigt werden, oder, oder, oder. Was nicht alles so passieren kann.
Außerdem will er die Flaschen ja gar nicht ausbauen, es lebe der Komfort, denn die nette Dame im Internet die ihm die beiden Gastankflaschen verkauft hat, hat Ihm ja sowieso auch gleich einen Füllstutzen zum befüllen dazu verkauft.
Also frisch ans Werk, wenn, ja, wenn da nicht plötzlich der Tankwart aufgetaucht wäre und dem Hr. L klargemacht hätte, dass das was er da vorhat, gefährlich ist und obendrein sowieso nicht erlaubt ist.
Wieso?
Wieso nicht erlaubt fragt Hr. L, die beiden Tankfalschen sind nigel nagel neu, alles Dokumentiert und Zertifiziert mit Druckkesselprüfung und CE und und und, und außerdem hat Ihm die freundliche Dame im Internet versprochen das es da nirgends Probleme gibt. Denkt er.
Ja schon, gibt Ihm der Tankwart recht, nur damit die Flaschen an seiner Tankstelle befüllt werden dürfen, müssen die beiden Flaschen fix im Auto eingebaut sein. Die Gasttankflaschen vom Hr. L, sind in nigel nagel neuen Wohnmobil des Hr. L, aber nur mit Riemen befestigt und mit den Schläuchen angeschlossen. Daher kann er der Tankwart, Ihm dem Hr. L, nicht erlauben die Flaschen zu füllen, weil er als Tankwart ansonsten seine Zulassung verlieren könnte.
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Das Befüllen wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 2 Abs.12 Nr. 3 beschrieben. Wem es genauer Interessiert kann das hier nachlesen. http://www.luwg.rlp.de/Service/Downl...3-4ba50defa5a2
Dort den Artikel "Verbot des Betankens von ortsbeweglichen Druckgasbehältern (Betankbare Gasflaschen) / Hinweise für Tankstellenbetreiber" herunterladen.
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Also macht sich der Hr. L erstmal unverrichteter Dinge vom Acker.
Was tun denkt sich der Hr. L jetzt.
Eh klar, das Internet weiß sicherlich was zu tun ist.
Wozu hat er der Hr. L, denn schließlich und endlich den Breitband Anschluss zu Hause.
Also wird fleißig gegoogelt und yahoot, bis der Breitbandanschluss so richtig schön Glüht und schließlich weiß Hr. L was zu tun ist, denkt er.
Auf geht’s mit dem WoMo und den beiden leeren Tankflaschen zum Mechaniker seines Vertrauens.
Dem klagt Hr. L sein Leid und bittet Ihm doch die beiden Flaschen mittels Stahlband fix in den Gaskasten ein zu bauen. Ja und wenn er denn schon mal dabei ist, könnte er auch noch die Schläuche gegen fixe Rohre zum Anschluss an die Gasanlage tauschen und den Tankstutzen auch gleich noch fix einbauen. Am besten so, dass man von außen dazu kommt.
Ganz wohl ist dem immer netten und freundlichen Mechaniker bei der Sache zwar nicht, aber, naja was soll‘s denkt er sich, Augen zu und durch, schließlich ist der Hr. L ja seit Jahren eine treue Kundschaft, und die will man ja speziell in Zeiten wie diesen nicht vergraulen, am nächsten Tag will der Hr. L ja sein WoMo wieder abholen. Der nächste Urlaub steht an und der soll ja bequem, Stress- und Gasflaschenschleppfrei ablaufen. Denkt er.
Ja und weil der immer nette und freundliche Mechaniker von Hr. L ein gewissenhafter Mensch ist, hat er sich am Abend nach der Arbeit vor den Computer gesetzt, schließlich hat er ja auch einen Breitbandanschluss der hin und wieder mal anständig zum Glühen gebracht werden muss, und auch gegoogelt und yahoot und so nach einigen Stunden recherchieren in den Weiten des Internets, ist er dann schlafen gegangen.
Mit der Vorfreude auf den nächsten Stressfreien bequemen Urlaub ohne Gasflaschenschleppen, kommt der Hr. L dann sein WoMo mit den beiden fix eingebauten Gastankflaschen abholen, denkt er.
Da schaut der Hr. L aber nicht schlecht, als er in die Werkstatt kommt und die beiden vermeintlich fix eingebauten Gastankflaschen neben seinem schönen nigel nagel neuen Wohnmobil stehen sieht.
Also stellt Hr. L seinen immer netten und freundlichen Mechaniker zur Rede, was denn das zu bedeuten habe, schließlich sei er ja, eh schon wissen, viele Jahre und so weiter und sofort.
So und nachdem sich der Hr. L erst mal Luft verschafft hat, erklärt ihm sein immer netter und freundlicher Mechaniker folgendes.
Wenn er der Mechaniker, Ihm dem Hr. L, die beiden Gastankflaschen fix in sein Wohnmobil einbaue dann besitzt Hr. L kein Wohnmobil mehr mit zwei unabhängigen Gasflaschen, sondern ein Wohnmobil mit einem eingebauten Gastank und er der Mechaniker muss für den Korrekten Einbau die Haftung übernehmen.
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Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) sind den übrigen Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforderungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen.
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So, und weil der Hr. L dann ein Wohnmobil mit eingebauten Gastank besitzen würde, kommen andere Vorschriften und Gesetze zur Anwendung.
Unter anderem, erklärt der immer nette und freundliche Mechaniker dem Hr. L, muss ein Gastank eingetragen werden und unterliegt der Gasprüfung nach DVGW G 607. Außerdem müsste der Gastank nach der DIN EN 1949 im WoMo des Hr. L installiert sein. Die besagt unter anderem, dass ein Gastank so befestigt sein muss, dass die Gastankbefestigung in Längsrichtung 20g und in Querrichtung 8g aufnehmen können muss. Das ist im Gaskasten vom WoMo des Hr. L, der aus Holz gebaut ist, nicht zu erreichen, erklärt der immer nette und freundliche Mechaniker dem Hr. L.
Die Tankflaschen müssten also mit dem Fahrzeugrahmen oder einer entsprechenden Hilfsrahmenkonstruktion befestigt werden, damit diese Bedingung auch nur annähernd erreicht werden kann. Ja und weil er denn ein immer netter und freundlicher Mechaniker ist, hat er dem Hr. L die Tankflaschen erst gar nicht erst eingebaut und angeschlossen damit sich der Hr. L eine Menge Ärger erspart und er der immer nette und freundliche Mechaniker dafür nicht die Haftung übernehmen muss.
Also hat der Hr. L sein WoMo und die beiden Tankflaschen geschnappt und ist damit nach Hause zur Fr. L gefahren.
Der hat er dann erzählt.
Du kannst und du darfst dir eine sogenannte Gastankflasche kaufen.
Da kannst und du darfst die Flasche dann in den Gaskasten deines WoMos stellen.
Du kannst und du darfst die Flasche dann auch mit den vorhandenen Befestigungen befestigen.
Du kannst und du darfst die Flasche auch mit den vorhandenen Schläuchen anschließen.
Du kannst und du darfst die Flasche dann auch aufdrehen und benutzen bis sie leer ist.
Du könntest aber du darfst nicht die Flasche, wenn sie leer ist an der Tankstelle auffüllen.
Weil oh Wunder der Wandlung, wenn der da ganz oben wüste das nicht nur er für solche Wunder zuständig ist, wird dann plötzlich aus einer Flasche ein Tank.
Und weil du es nicht kannst die Flasche oder dann Tank oder wie immer das dann benannt wird, im WoMo so zu befestigen wie sich das gewisse Lobbyisten wünschen,
kannst du dir das alles in die Haare schmieren.
Die Moral von der Geschichte:
Solange sich keiner findet, der einen kennt, der mit einem redet, der einen anderen dazu bringt, nach Brüssel oder dorthin wo diese Gesetze gemacht werden zu fahren, um dort einen zu suchen, der einen weiß, den man mit einem gut gefüllten Kuvert zu einem schicken kann, der sich dann dafür stark macht, dass solche Gesetze geändert werden, solange müssen Hr. und Fr. L Gasflaschen schleppen und dafür dann auch noch den mindestens doppelten Preis gegenüber der LPG Tankstelle bezahlen.
Nachdenken darfst net.
Nur das lass ich mir nicht verbieten auch nicht von irgendwelchen Lobbyisten.