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Thema: Alter Führerschein/altes Bild im Führerschein

  1. #1
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    Standard Alter Führerschein/altes Bild im Führerschein

    Hi an alle!
    Ich werde ja wahrscheinlich nicht der einzige sein, der einen bereits älteren Führerschein mit einem nicht mehr ganz aktuellen Bild <img src=icon_smile.gif border=0 align=middle> besitzt. Dass man hin und wieder Probleme bei einer allfälligen Polizeikontrolle haben kann, ist mir durchaus bewußt.
    Nun hab ich rein zufällig gehört (und das aus angeblich sicherer Quelle), dass, wenn man den Führerschein noch bis Ende Sept. 2006 sich neu ausstellen läßt, dieser Führerschein weiterhin unbefristet gilt.
    Jeder ab Oktober 2006 neu ausgestellte Führerschein (auch Neuausstellungen wegen neuem Bild etc...) soll nur mehr befrist gelten <img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle>
    Weiß wer von euch näheres dazu???
    Danke im Voraus!

    Peter (42) und Monika (34) + Florian (1)Klagenfurt-Land



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    geändert von - Peter und Monika on 2006 Sep 07 15:20:06

  2. #2
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    nun, so ganz stimmt das wirklich nicht, denn die jetzigen fs werden auch so ungültig, dass es im endeffekt egal ist. hab leider keine daten, da ich um diese zeit nicht mehr im büro bin <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>

    ich wäre dem irrglauben auch beinahe erlegen, hab ich doch einen unbefristeten c1. in der zwischenzeit wurde aber eine befristung festgesetzt, in zwei jahren läuft meiner dann ab und wenn ich nicht verlängere hab ich ein "fahren ohne gültige berechtigung" und das kostet so richtig ohne schein zu fahren...


    lg richard

  3. #3
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    Hallo !

    Daneben ist ein freiwilliger Umtausch möglich, wobei unbefristete Führerscheine auch im Scheckkartenformat unbefristet bleiben.
    info ARBÖ

    Ein Link http://www.arboe.at/1884+M54a708de802.html

    planta




  4. #4
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    danke mal an richard und planta.
    möchte meine frage folgendermaßen präzisieren:
    mein alter B-Schein ist derzeit unbefristet. Ich überlege jedoch, den E zu B zu machen. Sobald ich den gemacht habe, bekomm ich auf jeden Fall einen Schein im Scheckkartenformat.
    Ist dieser Schein (B und EzuB) dann in irgendweiser Weise zeitlich begrenzt? Wenn ich EzuB noch im Sept. mache, ist er unbefristet? und wenn ich ihn erst im Oktober mache, dann bereits Befristung?

    Peter (42) und Monika (34) + Florian (1)Klagenfurt-Land



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  5. #5
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    hi peter,

    nein, auch der e zu b ist (noch) unbefristet. das gilt auch weiterhin so und ich hab auch nichts gegenteiliges gefunden.

    eine befristung von b wird es erst im wirklichen eu-führerschein-gesetz geben, (z.b. b über 60 jahre max 2 jahre) der jedoch noch in weiter ferne liegt und wenn überhaupt sich die länder darauf einigen.


    lg richard

  6. #6
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    hi richard,
    danke für die schnelle und präzise information.
    So muss ich mir also wegen Absolvierung E zu B noch keinen Streß machen....., noch dazu, weils mir zeitmäßig derzeit gar nicht gut passen würde.


    Peter (42) und Monika (34) + Florian (1)Klagenfurt-Land



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  7. #7
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    Hi Peter

    Nervig ist, wenn du alle 5 Jahre zur C- Überprüfung mußt. Noch dazu geht man ja nicht am Verfallstag sondern ruft gut 1 Monat vorher beim Amtsarzt an, bekommst gleich den Termin. DANN GILT ES DIE NEUE FRIST ZU BEACHTEN, DAS MONAT MUSST FRÜHER GEHEN BEIM NÄCHSTEN MAL<img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>.

    Die 5 Jahre gelten ab Amtsarztuntersuchung und nicht Geburtsdatum.

    Wegen dem Foto. Hatte ein Erlebnis vor Jahren in Sankt Pölten. Der Jungspund, der ergeizige, wollte mir 5 Kilo abnehmen (500 Schilling damals-for Willi)da er mich nicht einwandfrei erkennen konnte. Seiner Meinung nach. Ich hab mich sofort erkannt.<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Sein älterer Kollege war da netter und hielt ihn zurück. Sonst hätte ich wahrscheinlich eine Anzeige bekommen, peckt häd i wohrscheinle net.

    LG Franz

    LG Franz und Anna


    geändert von - franz2 on 2006 Sep 07 16:45:49

  8. #8
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    Hallo!

    Es stellt sich die Frage, ob ein Umtausch auf den Scheckkartenführerschein, überhaut sinnvoll ist?
    Und ob man sich nicht vieleicht schadet.
    Denn unser alter roserne FS ist noch 26 Jahre gültig, wenn ich dann tausche und nochmals 10 Jahre.
    Da bin ich schon "Komposti"

    http://www.traumrouten.com/Content.N...hrerschein.php

    planta





    geändert von - planta on 2006 Sep 07 18:30:33

  9. #9
    Wilhelm (gelöscht) Gast

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    Also ich habe meinen deutschen Führerschein Klasse 3 gegen den EU Führerschein getauscht.
    Mit meinen 3er durfte ich bis 7,5 t Gesamtgewicht fahren.
    Doch da gab es eine Ausnahme, und zwar war das so ein Sattelzug, der ging bis 17,5 t, denn hätte ich auch noch fahren können/dürfen.
    Damals hat man gefragt, ob ich das brauche, dann müßte ich alle paar Jahre zum Arzt. Da ich noch nie so ein Ding gefahren habe, wollte ich das nicht.
    Mein 3 er wurde in C 1 geändert.
    Ich darf heute mehr anhängen, dürfte einen Drehschemelanhänger ziehen, was ich früher nicht durfte, da mehr als 3 Achsen


    Viele Grüsse

    Willipitschen
    Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
    Aix la Chapelle
    Wers nicht kennt, Aachen

  10. #10
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    Hallo Planta!

    Die Sinnhaftigkeit eines Umtausches zum neuen Scheckkartenführerschein muss jeder für sich beantworten. Kosten tuts 45,- Euro und man fährt dann eben nicht mehr mir rosa Papier sondern mit Plastikarte in der Hosentasche herum. Für mich persönlich verzichtbarer Luxus, da mir vor einigen Jahren der FS abhanden gekommen ist und daher jetzige Schein incl. Foto noch ziemlich aktuell ist.

    Eine Ablauffrist für die neuen SK-FS gibt es nicht, sie gelten also mindestens solange wie das rosa Papierchen (2032). So gesehen schadet man sich nicht sonderlich durch den Umtausch, wenn man von den 45,- Euro absieht.

    Nachdem ich immer noch mit E zu B spekuliere (was man hat, das hat man), wird mein FS vielleicht bald zwangsumgetauscht.

    LG aus Linz

    Helmut und Judith
    unterwegs mit Volvo V70 und Hobby De Luxe Easy 440 SF

  11. #11
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    Standard

    Ich glaube, bis 2010 oder 2012 wird der Plastikführerschein unbefristet ausgestellt. Ab dann wird er befristet auf 10 Jahre sein.


    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

    Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK


  12. #12
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    Hallo Franz2,
    zur Verlängerung des C1 mußt nicht zum Amtsarzt.
    Da reicht die Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt. bei mir war es eine prakt. Ärztin.
    Folgender Vorgang:
    Assistentin gibt einen Fragebogen zum Ausfüllen, u.a. Sind sie Drogenabhängig, haben sie ansteckende Krankheiten uns so weiter in dieser Tonart.
    Brauchens meinen Befund, ich war gerade beim Internisten zur Durchuntersuchung - naaaa.
    fertig Ausgefüllt.
    "Aber auf Tafel schauen müssen wir noch" - Augenkontrolle (wie im Mittelalter )
    Zur Frau Doktor müssen sie aber auch noch. Frau Doktor fragt, was ist den C!?
    Nach der Erklärung meinerseits, aber abhorchen muß ich sie schon.

    Alles O.K.!, 23,- Euro, danke, auf Wiedersehen.

    Und ich fühle mich so richtig wohl, ich bin ja gesund und darf wieder 5 jahre mit dem C1 weitefahren.

    Das Einzige daran stört mich, das ein halbblinder herzkranker heimlicher Trinker und Drogenkonsumierer genauso seinen Führerschein verlängert bekommen hätte, auf Grund nach dieser Ontersuchung :-(((

    LG aus Kärnten

    Hans






  13. #13
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    Hallo Freunde!

    Die Untersuchung kann auch baim Amtsarzt etwas sonderbar sein.

    Einer meiner Kollegen hatte vor Jahren die rechte Hand in Gips und wollte tritzdem autofahren. Also ab zum Amtsarzt, dass er einem die Fahrtüchtigkeit bestätigt. Die Untersuchung umfasste das gesamte Repertoire incl. Sehtest, Hörtest u. s. w.

    Die Gipshand hat den Onkel Doktor ziemlich kalt gelassen und er sie keines Blickes gewürdigt. Keine Untersuchung auf eine eventuelle Beschränkung der Bewegungsfreiheit, keine Frage zum Gips, einfach nichts.

    LG aus Linz

    Helmut und Judith
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