Habe die Beiträge nun seit einiger Zeit verfolgt! Was mich dabei einigermaßen wundert ist, dass Du nicht längst den Händler über einen Anwalt aufgefordert hast seinen Teil des Vertrags zu erfüllen. Der Anwalt würde auch Deine Rechte geltend machen und eine entsprechende Schadenersatzforderung geltend machen.
Auch die jetzige Ausrede (3 Wochen Landesregierung überprüfungsdauer) gibts in Österreich seit langer Zeit nicht mehr. Das ganze dauert maximal 2Tage.
Aber Du bist (leider) ein wunderbares Opfer. Wenn die Geschichte nur im Ansatz so stimmen würde wie sie beschrieben wurde kann man Sie mit Händlernamen usw. im heiteren Bezirksgericht der Kronenzeitung bringen ohne irgendwelche Schadenersatzansprüche zu riskieren.