Mein Wissensstand: Hat der Wohnwagen ein größeres Höchstzulässiges Gesamtgewicht als die Anhängelast vom Auto, darf ich die Stützlast zum Realgewicht dazu zählen. Deine Rechnung ist richtig, sofern Dein Auto weniger anhängen darf, als dein WoWa schwer ist (HzGG - nicht Realgewicht). Ist die Anhängelast des Autos gleich öder größer als das HzGG des Anhängers, gilt dies schon nicht mehr.
In meinem Fall gibt es noch eine Überschneidung. OPEL Astra Leergewicht 1.420 kg, Anhängelast 1.200 kg, Stützlast 75 kg. WoWa Eigengewicht im fahrbereiten Zustand 1.010 kg, HzGG 1.350 kg, Stütz-/Sattellast 100kg. Also das zulässiges Realgewicht des Anhängers darf dann 1.275 kg nicht übersteigen. Da mein Astra mit der Anhängelast um 100 kg aufgelastet ist (Einschränkung: Befahren von Steigungen max 10% Gefälle), darf ich nun zu den jetzigen 1.300 kg Anhängelast noch 50 kg dazu rechnen, um das HzGG des Anhängers nicht zu überschreiten.
Also für diese Regelung ist entscheidend, dass der Anhänger mehr kann, als dein Auto darf.
Ich hoffe ich konnte das gut erklären.
https://youtu.be/cP-Qlrnwb_M
In diesem Video ist das auch nochmal recht gut erklärt. An den dortigen Zahlen bezweifle ich allerdings, dass die Anhängelast des Autos, dessen Leergewicht übersteigen darf. Das Leergewicht des Autos muß, soviel mir bekannt ist, immer höher sein als das Realgewicht des Anhängers