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Thema: Polizeikontrolle wiegen Wohnwagen

  1. #21
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    weil es hier ums Gewicht geht, habe ich auch eine fragen weil ich glaube irgendwo gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher ob es stimmt.

    kann es nur als Beispiel nennen:
    Wohnwagen hat höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1600 und und deichsellast von 100 kg, auch das Auto hat einen stützlast von 100 kg.
    Darf ich dann 1700 kg am Wohnwagen haben weil die 100 kg das Auto schluckt? oder ist das falsch?

    Bitte mich jetzt nicht anmachen deshalb und auch nur antworten wer es 100% weis und nicht nur glaubt zu wissen.

    danke für eure antworten

  2. #22
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    edit doppelt

  3. #23
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Meine Frage an alle: wer verwendet eine Fahrzeugwaage?
    ich. Ich hab sie zumindest verwendet. Am Anfang, als wir den Woni neu hatten.

    Richtig eingesetzt mißt die auch sehr genau und reproduzierbar. Es ist allerdings etwas Spielerei: absolut gerader Boden UND gerader Stand (auch rechts links). Dann was vor und hinter die Waage legen (sonst kippt sie beim drüber fahren und mißt nur Müll) und etwas gleicher Stärke auch unter den anderen Reifen legen. Dann stimmen die Ergebnisse zumindest mit der geeichten Waage des Lagerhauses mit +/- 10kg überein.

    Am Anfang hat das für GROSSE Überraschung gesorgt, denn ich bin von der möglichen Zuladung lt. Zulassung ausgegangen., Und war dann 300kg überladen, ich hab meinen Augen nicht getraut. Dafür war die Waage echt gut, auch für die Gewichtsverteilung rechts und links

    Daher brauch ich sie jetzt auch nicht mehr, denn inzwischen ist der Woni ja voll eingeräumt. Der wird auch 1x/Jahr beim Pickerl gewogen. Damit weiß ich, wieviel "Luft" ich noch hab, das Gewand fürn Urlaub kann ich zu Hause wiegen, damit paßt alles.
    MfG
    Alex (AVS)
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  4. #24
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    Zitat Zitat von RiBu Beitrag anzeigen
    Bitte mich jetzt nicht anmachen deshalb und auch nur antworten wer es 100% weis und nicht nur glaubt zu wissen.
    ich schließ mich deiner Frage an, denn ich weiß es auch nicht und habe dazu unterschiedlichste Antworten bekommen.
    1. Natürlich zählt die Stützlast mit zum Gewicht des Hängers, denn das wiegt er ja, wenn er frei steht.
    macht Sinn, wenn man das Fahrzeug Anhänger isoliert betrachtet. entspricht aber nicht der Praxis, da die Stützlast ja dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet wird
    2. nein, es zählt nur die Achslast, die Stützlast liegt ja am Zugfahrzeug
    macht umgekehrt Sinn zu 1.
    Die Antwort hab ich von einem Polizisten mal bekommen. Mit dem Zusatz: denn so messen wir auch: wir wiegen die Achsen des Gespannes, wir hängen den Hänger ja nicht ab! was auch irgendwie Sinn macht.

    Aber die "richtige" Antwort kenn ich auch nicht.
    MfG
    Alex (AVS)
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  5. #25
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    ich schließ mich deiner Frage an, denn ich weiß es auch nicht und habe dazu unterschiedlichste Antworten bekommen.
    1. Natürlich zählt die Stützlast mit zum Gewicht des Hängers, denn das wiegt er ja, wenn er frei steht.
    macht Sinn, wenn man das Fahrzeug Anhänger isoliert betrachtet. entspricht aber nicht der Praxis, da die Stützlast ja dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zugerechnet wird
    2. nein, es zählt nur die Achslast, die Stützlast liegt ja am Zugfahrzeug
    macht umgekehrt Sinn zu 1.
    Die Antwort hab ich von einem Polizisten mal bekommen. Mit dem Zusatz: denn so messen wir auch: wir wiegen die Achsen des Gespannes, wir hängen den Hänger ja nicht ab! was auch irgendwie Sinn macht.

    Aber die "richtige" Antwort kenn ich auch nicht.
    DANKE, werde mal bei der Verkehrsabteilung der Polizei nachfragen, habe eh einen guten draht zur HE !

  6. #26
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    Zitat Zitat von RiBu Beitrag anzeigen
    weil es hier ums Gewicht geht, habe ich auch eine fragen weil ich glaube irgendwo gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher ob es stimmt.

    kann es nur als Beispiel nennen:
    Wohnwagen hat höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1600 und und deichsellast von 100 kg, auch das Auto hat einen stützlast von 100 kg.
    Darf ich dann 1700 kg am Wohnwagen haben weil die 100 kg das Auto schluckt? oder ist das falsch?

    Bitte mich jetzt nicht anmachen deshalb und auch nur antworten wer es 100% weis und nicht nur glaubt zu wissen.

    danke für eure antworten
    Mein Wissensstand: Hat der Wohnwagen ein größeres Höchstzulässiges Gesamtgewicht als die Anhängelast vom Auto, darf ich die Stützlast zum Realgewicht dazu zählen. Deine Rechnung ist richtig, sofern Dein Auto weniger anhängen darf, als dein WoWa schwer ist (HzGG - nicht Realgewicht). Ist die Anhängelast des Autos gleich öder größer als das HzGG des Anhängers, gilt dies schon nicht mehr.

    In meinem Fall gibt es noch eine Überschneidung. OPEL Astra Leergewicht 1.420 kg, Anhängelast 1.200 kg, Stützlast 75 kg. WoWa Eigengewicht im fahrbereiten Zustand 1.010 kg, HzGG 1.350 kg, Stütz-/Sattellast 100kg. Also das zulässiges Realgewicht des Anhängers darf dann 1.275 kg nicht übersteigen. Da mein Astra mit der Anhängelast um 100 kg aufgelastet ist (Einschränkung: Befahren von Steigungen max 10% Gefälle), darf ich nun zu den jetzigen 1.300 kg Anhängelast noch 50 kg dazu rechnen, um das HzGG des Anhängers nicht zu überschreiten.

    Also für diese Regelung ist entscheidend, dass der Anhänger mehr kann, als dein Auto darf.

    Ich hoffe ich konnte das gut erklären.

    https://youtu.be/cP-Qlrnwb_M

    In diesem Video ist das auch nochmal recht gut erklärt. An den dortigen Zahlen bezweifle ich allerdings, dass die Anhängelast des Autos, dessen Leergewicht übersteigen darf. Das Leergewicht des Autos muß, soviel mir bekannt ist, immer höher sein als das Realgewicht des Anhängers
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

    Zu Hause ist da wo wir campieren.

  7. #27
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    In diesem Video ist das auch nochmal recht gut erklärt.
    das beschreibt aber wohl deutsche Rechtslage, der Typ kommt aus Bayern!
    MfG
    Alex (AVS)
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  8. #28
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    Nachsatz: Novelle Kraftfahrgesetz Fassung 2017 §2 Link Abs.:

    33b. Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;

    Diesem Gesetzestext entnehme ich:
    1. Gilt EU weit
    2. Beantwortet mal die oben gestellte Frage mit JA

    Nun stelle ich mal eine Frage an alle die einen Wohnwagen ziehen: In wessen Zulassung vom Zugfahrzeug ist die Anhängelast größer als des Eigengewicht des Autos?
    (Ob das geht? Diesen Punkt habe ich noch nicht im Gesetzestext gefunden)
    Geändert von herienoe (12.04.2017 um 16:23 Uhr)
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  9. #29
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Novelle Kraftfahrgesetz Fassung 2017 §2
    super, danke. Hab grad 100kg an Zuladung gewonnen
    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Nun stelle ich mal eine Frage an alle die einen Wohnwagen ziehen: In wessen Zulassung vom Zugfahrzeug ist die Anhängelast größer als des Eigengewicht des Autos?
    (Ob das geht? Diesen Punkt habe ich noch nicht im Gesetzestext gefunden)
    bei mir
    Sharan: Eigengewicht Sharan: 1728kg
    erlaubte Anhängelast: 2200kg
    zul. Gesamtgewicht: 2370kg
    erlaubtes Gespanngewicht: 4590
    MfG
    Alex (AVS)
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  10. #30
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    super, danke. Hab grad 100kg an Zuladung gewonnen

    bei mir
    Sharan: Eigengewicht Sharan: 1728kg
    erlaubte Anhängelast: 2200kg
    zul. Gesamtgewicht: 2370kg
    erlaubtes Gespanngewicht: 4590
    Da ist wohl ein Rechenfehler drin...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  11. #31
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Mein Wissensstand: Hat der Wohnwagen ein größeres Höchstzulässiges Gesamtgewicht als die Anhängelast vom Auto, darf ich die Stützlast zum Realgewicht dazu zählen. Deine Rechnung ist richtig, sofern Dein Auto weniger anhängen darf, als dein WoWa schwer ist (HzGG - nicht Realgewicht). Ist die Anhängelast des Autos gleich öder größer als das HzGG des Anhängers, gilt dies schon nicht mehr.

    In meinem Fall gibt es noch eine Überschneidung. OPEL Astra Leergewicht 1.420 kg, Anhängelast 1.200 kg, Stützlast 75 kg. WoWa Eigengewicht im fahrbereiten Zustand 1.010 kg, HzGG 1.350 kg, Stütz-/Sattellast 100kg. Also das zulässiges Realgewicht des Anhängers darf dann 1.275 kg nicht übersteigen. Da mein Astra mit der Anhängelast um 100 kg aufgelastet ist (Einschränkung: Befahren von Steigungen max 10% Gefälle), darf ich nun zu den jetzigen 1.300 kg Anhängelast noch 50 kg dazu rechnen, um das HzGG des Anhängers nicht zu überschreiten.

    Also für diese Regelung ist entscheidend, dass der Anhänger mehr kann, als dein Auto darf.

    Ich hoffe ich konnte das gut erklären.

    https://youtu.be/cP-Qlrnwb_M

    In diesem Video ist das auch nochmal recht gut erklärt. An den dortigen Zahlen bezweifle ich allerdings, dass die Anhängelast des Autos, dessen Leergewicht übersteigen darf. Das Leergewicht des Autos muß, soviel mir bekannt ist, immer höher sein als das Realgewicht des Anhängers
    Wie kommst Du auf die Idee...?

    Im dann von Dir zititertem Text der Novelle zur Anhängelastbestimmung gibt es da keine zwei Versionen, würde auch keinen Sinn machen - entweder gilt eine Vorschrift oder eben nicht...

    Aber ganz ehrlich, MIT Auflastung und trotzdem über der Grenze macht ned wirklich Sinn oder Spass....
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

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    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  12. #32
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    super, danke. Hab grad 100kg an Zuladung gewonnen
    Aber nur wenn du die Stützlast auch wirklich mit den vollen 100kg ausnutzt.
    LG Gerry!

  13. #33
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Nun stelle ich mal eine Frage an alle die einen Wohnwagen ziehen: In wessen Zulassung vom Zugfahrzeug ist die Anhängelast größer als des Eigengewicht des Autos?
    Bei mir war das so, ich habe das Eigengewicht vom Zugfahrzeug aber rauftypisiert damit ich ein B-Gespann habe.

    Skoda Octavia I combi 4x4
    LG Gerry!

  14. #34
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Wie kommst Du auf die Idee...?

    Im dann von Dir zititertem Text der Novelle zur Anhängelastbestimmung gibt es da keine zwei Versionen, würde auch keinen Sinn machen - entweder gilt eine Vorschrift oder eben nicht.

    Was für eine Idee? Wieso zwei Versionen? In dem genannten §2 steht, es gilt was in der Zulassung steht ... Ein
    Rechenbeispiel gibt es nicht.

    Aber ganz ehrlich, MIT Auflastung und trotzdem über der Grenze macht ned wirklich Sinn oder Spass....
    Es ist ja nett, dass man sich Sorgen macht. Von über die Grenzen, war keine Rede und der Spaßfaktor beim Fahren ist allemal gegeben. Außer bei längeren Steigungen, aber ja. Ich bin nicht unglücklich damit. Klar hätte ich gern ein schwereres und stärkeres Auto. Wollte an dem Tag, als ich den Astra kaufte eigentlich nur eine Kiste Bier kaufen. Mein nächstes und dann wohl auch letzte Auto, soll dann mal was Gescheites werden, bzgl. Zugfahrzeug.

    Hier klick für meine Historie . Von Auto zu Auto gab es eh eine Steigerung. Für die Seite benötigt man allerdings Flash, wenn es Jemand nicht total ablehnt.


    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  15. #35
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    super, danke. Hab grad 100kg an Zuladung gewonnen

    bei mir
    Sharan: Eigengewicht Sharan: 1728kg Helmuts Astra: 1.428 kg
    erlaubte Anhängelast: 2200kg 1.300 kg
    zul. Gesamtgewicht: 2370kg 2.040 kg
    erlaubtes Gespanngewicht: 4590 3.340 kg


    Danke Alex, für Deine Zahlen zum Vergleichen.

    Martin (Flüsterer) sein Rechenfehler kann ich nicht finden.

    Da ich weder über den E zu B Führerschein, noch den eingetragenen Code 96 verfüge, bin ich mit meiner unter 3,5t Variante recht zufrieden.
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  16. #36
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    Rechne Zahl 2 plus Zahl 3 und vergleiche das Ergebnis mit Zahl 4.
    LG Gerry!

  17. #37
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    Ach ja, das sind die 2 % Toleranz
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  18. #38
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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    Es ist ja nett, dass man sich Sorgen macht. Von über die Grenzen, war keine Rede und der Spaßfaktor beim Fahren ist allemal gegeben. Außer bei längeren Steigungen, aber ja. Ich bin nicht unglücklich damit. Klar hätte ich gern ein schwereres und stärkeres Auto. Wollte an dem Tag, als ich den Astra kaufte eigentlich nur eine Kiste Bier kaufen. Mein nächstes und dann wohl auch letzte Auto, soll dann mal was Gescheites werden, bzgl. Zugfahrzeug.

    Hier klick für meine Historie . Von Auto zu Auto gab es eh eine Steigerung. Für die Seite benötigt man allerdings Flash, wenn es Jemand nicht total ablehnt.


    Bin zu faul zum Schreiben, erklär ich Dir am FT...
    lg,

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  19. #39
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    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    Kann nur die Situation in Kärnten beschreiben:
    An den drei Kontrollplätzen entlang der Autobahnen in Kärnten (Kellerberg/Paternion, Haimburg/Völkermarkt und Thörl Maglern) wird unregelmäßig ca. zwei bis dreimal pro Woche kontrolliert .
    Auch auf den Schnell/Bundesstraßen S 37 und B 100 Drautalbundesstraße gibt's mehmals pro Monat Schwerpunktkontrollen mit Plattenwaagen.
    Die Toleranz bei den geeichten Wagen beträgt übrigens nur 2% (also z.B. 70kg bei 3,5 t) alles andere sind Internet Gerüchte ...
    Übrigens die Herren von der Verkehrspolizei Kärnten sind vom KFZ Fach (und einzelne auch Camper) die wissen also schon ganz genau worauf sie so achten müssen .


    Noch etwas aus meiner täglichen Gerichtspraxis.....:
    Überladung ist kein Kavaliersdelikt und kann bei einem Unfall ganz schnell sehr böse Folgen haben. Daher ärgert es mich schon wenn unter Campern so getan wird, als ob die Exekutive ach so böse ist, weil sie endlich genau schaut und dann abenteuerliche Ausweichrouten und Schleichwege geplant werden.....

    Überladung bzw. falsche Beladung ist neben (bzw. in Verbindung mit) falscher Geschwindigkeit der häufigste Unfallgrund für Campingfahrzeuge (Wohnwagen und Reisemobile) bei den von mir untersuchten Unfällen.
    Ignorieren von Gewichtsproblemen bringt übrigens gar keinem etwas , man fährt immer mit flauem Gefühl, gefährdet seine Familie und auch andere unbeteiligte Verkehrsteilnehmer ....da braucht man sich gar nicht freuen nur weil diesmal nix passiert ist.
    Spätestens nach einem Unfall wird aber sowieso alles ganz genau überprüft und es ist dann wirklich keinem geholfen wenn z.B. die Überladung z.B. zu einem verlängerten Bremsweg geführt hat und Menschen verletzt wurden, oder auch "nur" ein Schaden entstanden ist ......
    Übergewicht und falsche Beladung haben eben massiven Einfluss auf Bremsweg, Fahrstabilität, Fahreigenschaften usw. usw.

    Also vielleicht schon vorher richtig Nachdenken was mit muss, wie geladen wird und welches Fahrzeug tatsächlich das Richtige ist ......
    Bin grundsätzlich kein Konformist, aber diesem Beitrag kann ich nur vollinhaltlich zustimmen. Hört auf hier Tricks, Schleichwege, Ausweichrouten und sonst noch was zu kommunizieren.
    Auf der einen Seite schreiben hier die "Sparefrohs" wo man und womit man ein paar Gröscherln sparen kann, andererseits wird so viel unnützes Zeug mitgeführt, das WoMo evtl. überladen
    bzw,. schwerer gemacht als nötig und daher auch mehr Sprudel verbraucht. Denkt lieber darüber nach ob all das Zeug gebraucht oder nur mitgenommen wird, weil es halt da ist.

    Schöne und unfallfreie Fahrten wünsch ich Euch
    Richard

  20. #40
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Da ist wohl ein Rechenfehler drin...
    sag das VW, ich habs aus dem Typenschein abgeschrieben.

    Aber ich glaub, die 20kg haben mit den unterschiedlichen Ausstattungsvarianten zu tun.
    MfG
    Alex (AVS)
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