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Thema: NOVA-Pflicht bei Wohnmobilen

  1. #1
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    Standard NOVA-Pflicht bei Wohnmobilen

    Ein vermutlich weit verbreiteter Irrtum besagt, dass umgebaute Kastenwägen nicht novapflichtig sind.
    Die Einstufung "N" im Typenschein gilt aber nur im Kraftfahrrecht. Die Finanz hält sich meistens daran, muss aber nicht. Verbindlich ist ausschliesslich die im Zollrecht verankerte "Kombinierte Nomenklatur". Dort wird nur unterschieden zwischen Beförderung von Waren und Beförderung von Personen; Spezialfahrzeuge für Personen gibt es dort nicht.
    Wer keine Nova zahlen will, muss also nachweisen können, dass seine Einrichtung nur den Charakter eines Warentransports hat.

    Dazu einige Links:
    https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrze...chsabgabe.html
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10004698
    https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
    http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...4:FULL&from=DE (ab Seite 626)
    lg, Peter

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  2. #2
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    Standard

    da ich mich selbst vor kurzem dafür interessiert hab, darf ich bitte nur zur Ergänzung/Verdeutlichung anmerken

    NOVA ist prinzipiell nur für PKW+Motorräder
    NOVA ist für alles im Auslieferungszustand zu entrichten (also nicht nur den nackten Listenpreis, sondern inkl. Sonderausstattung)
    Die USt kommt am Ende auf beides, also KFZ-Preis + NOVa drauf.

    Soweit, so gut. Aber eben nicht nur für Motorräder und PKW (dazu zählen auch Klein- und Campingbusse)

    Erweiterung: Was ist mit KFZ über 3,5to?
    Für LKW und große Busse gibts an sich keine NOVA. Was ist jetzt mit einem Campingbus mit 7,5 oder 12to. So Brummer gibt es, aber unter was fallen die dann?

    Wohnmobile/Campingbusse fallen unter Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur: hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge

    Für die gilt die NOVA immer, unabhängig vom Gewicht.
    Da für solche KFZ aber kein Normzyklus vorliegt (meist Einzelanfertigung) wird es schwierig.

    Für Wohnmobile unter 3,5to gibts eine Sonderregelung:
    Man nimmt das BasisKFZ (also VW-Kastenwagen, oder Mercl-Sprinter oder Fiat Ducato) heran und rechnet zu dessen Normverbrauch pauschal was hinzu (5-15%), um dem Mehrverbrauch durch den kastenartigen Aufbau gerecht zu werden.
    Dafür unterliegt die Sonderausstattung nur so weit der Nova, als sie zum KFZ gehört. Also beheizbare Außenspiegel oder Sitze gehören zum KFZ und sind NOVA-pflichtig, eine Außendusche oder ein Sonnendach zählen aber als Campingausstattung und unterliegen NICHT der NOVA.

    Was ist mit dem 12-Tonner-WoMo???

    Ein LKW unterliegt nicht der NOVA, aber ein LKW ist nur dann ein LKW, wenn er nach Zollcode einer ist und auch optisch und faktisch nicht vornehmlich der Personenbeförderung dient. Also wird der LKW auch mit 20to zum NOVA-pflichtigen Personenkraftwagen. (ja, ein 20to-PKW)

    Da es für LKW keinen Normverbrauch gibt, nimmt man die Motorleistung in kW x2 = g CO2.
    Da wirds dann richtig teuer.
    Und LKW-Maut auf der Autobahn wird sowieso noch zusätzlich fällig. Denn da gelten wir ja wieder als LKW und nicht als PKW.

    Der Rubel muß schließlich rollen, Papa Staat braucht Geld.
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  3. #3
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Die USt kommt am Ende auf beides, also KFZ-Preis + NOVa drauf.
    Ist grundsätzlich richtig. Allerdings wird beim Autokauf meist mit Bruttopreisen incl. USt gerechnet. Dann wird die Ust schon in der NOVA mitgerechnet und nicht nachträglich noch mal draufgeschlagen.
    Also entweder: (Nettopreis x Nova) x 1,2
    oder: Bruttopreis x Nova
    kommt auf´s gleiche!

    kleines Schmankerl: ursprünglich - bis ca 2008 - wurde tatsächlich auf die Nova noch die USt aufgeschlagen. Das wurde nach einer Beschwerde von der EU gekippt. Die österr. Regierung musste das hinnehmen, hat aber dann dafür die Nova grundsätzlich um 20% erhöht!
    lg, Peter

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  4. #4
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Da es für LKW keinen Normverbrauch gibt, nimmt man die Motorleistung in kW x2 = g CO2.
    Da wirds dann richtig teuer.
    kleiner Trost: Die Nova ist aber mit einem Höchstwert von 32% begrenzt.
    Allerdings kommt ab 250gr CO2 noch eine Abgabe von 20 EUR pro darüber liegendem Gramm dazu.

    zB: Motorleistung 200kW entspricht 400gr CO2
    (400 - 90) : 5 = 62% -> es gilt der Höchstwert von 32%
    (400 - 250) x 20 = 3.000 EURO + USt sind zusätzlich zu zahlen
    lg, Peter

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  5. #5
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    Für Fahrzeuge vor 2008 bezahlt man max. 16% Nova und auch noch keine CO2 Abgabe. Und die bezahlt man vom Nettopreis, natürlich kommt dann auf die Nova noch 20% MwSt.

  6. #6
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    Und jedes Fahrzeug das als Lkw typisiert war in Österreich wird durch umtypisierung auf Wohnmobil Nova pflichtig.
    Wenn er im Ausland gemeldet war sowieso.

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