Zitat von
Ferdlnand
Noch was, wenn das Pickerl Paragr. 57 während der Reise abläuft könnte das auch im Ausland zu Problemen führen. Da dies vom Zulassungsdatum abhängig ist, habe ich auch keine Ahnung wie man damit umgeht wenn das Pickerl bei der Abfahrt schon z. B. 6 Monate alt ist
Bin gespannt ob es da eine Idee dazu gibt!?!
Unser Adria hatte das §57 Pickerl mit April (Erstanmeldung).
Voriges Jahr habe ich das Begutachtungsmonatam Verkehrsamt in Wien problemlos auf August verschieben lassen. Am Land ist meines Wissens das zuständige Gemeindeamt zuständig, ohne Garantie auf Richtigkeit. Der Spaß ist in Wien sofort erledigt worden und hat ca. €40,00 gekostet. Bei der nächsten KFZ Anmeldestelle einen neuen Zulassungsschein (kostenlos) mit dem neuen Überprüfungsmonat geholt. Das war alles. Im Juli und August sind wir immer zu Hause, daher der August.
Die 3 Monate Überziehung muß laut ÖAMTC im Ausland nicht akzeptiert werden!!!!
Liebe Grüße
Gerhard und Hanna
unterwegs mit Adria Twin SL