Das ist eine Falsch Information:
Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft. Da gibt es KEINE Ausnahmen und es gibt erhebliche Bussgelder.
Schneeketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden. Bei Allradfahrzeugen müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern (gemäß Empfehlung des Fahrzeug-Herstellers) Ketten aufgezogen werden. Verkehrszeichen 268
Welche Schneeketten entsprechen der Vorschrift?
Die Regelung zur Schneekettenpflicht in Österreich sieht vor, dass Sie ausschließlich Schneeketten mit einer entsprechenden Zertifizierung verwenden. Zulässig sind nach ÖNORM* V5117 bzw. V5119 zertifizierte, sowie EU-genehmigte Schneeketten. Im Idealfall finden Sie den passenden Nachweis direkt an Ihren Schneeketten. Bei älteren Schneeketten (vor 1997) kann es sein, dass diese nicht den Bestimmungen zur Schneekettenpflicht in Österreich entsprechen. In diesem Fall gelten sie lediglich als so genannte Anfahrtshilfen, aber nicht als vollwertige Schneeketten. Die Folge: Ein Bußgeld droht. Achten Sie deshalb vor Reiseantritt darauf, korrekte Schneeketten mitzuführen.
*ÖNORM: Nationale Normen, die nur in Österreich gelten.
Achtung Ironie:
Österreicher sind ja per se die weltweit exzellentesten Autofahrer (eingebildetsten?) (Niki Lauda Gen). Da werden die Vorschriften für sich selber gern etwas laxer ausgelegt. Das sollte aber nicht dazu führen, dass man "Flachland-Elche" (Deutsche und andere Ausländer zu ebensolchem Tun ermuntert.
Wer schon mal am Hochtannberg stundenlang wegen solchen Deppen im Stau stand, der weiß, wovon ich rede.