Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Ist das Parken von Wohnmobilen in Dornbirn verboten

  1. #1
    Registriert seit
    07.08.2006
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    1.989

    Frage Ist das Parken von Wohnmobilen in Dornbirn verboten

    Hi!

    Dornbirn hat gem §14 Abs. 2 des Campiingplatzgesetzes ein Verbot von aufstellen von Wohnwagen und ähnlichen Fahrzeugen ausserhalb von Campingplätzen verboten.
    http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2742041/

    §14 Abs 2 Campingplatzgesetz:

    (2) Die Gemeindevertretung kann aus den im Abs. 1 genannten Gründen durch Verordnung bestimmen, dass Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nur an bestimmten Orten oder an bestimmten Orten nicht aufgestellt werden dürfen.
    Definition Wohnwagen:

    §1 Abs 2 Lit c:
    Wohnwagen: Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die mit Einrichtungen zum Wohnen ausgestattet sind und die in Bauart und Ausrüstung die Merkmale aufweisen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wesentlich sind.

    Verordnung Dornbirn:
    § 1 Im Gebiet der Stadt Dornbirn dürfen Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nicht aufgestellt werden.
    § 2 Davon ausgenommen sind Liegenschaften, die in ihrem unmittelbaren Nahebereich über ausreichende und hygienisch einwandfreie, für die Bewohner der Unterkünfte frei zugängliche Sanitäranlagen verfügen. Dort dürfen solche Unterkünfte mit Zustimmung des Grundeigentümers für die Dauer von höchstens zwei Wochen aufgestellt werden, wenn eine geordnete Abfallentsorgung sichergestellt ist. Der Ablauf der Frist wird durch kurze Unterbrechung der Aufstellung nicht beeinflusst.
    Definitíon Parken lt. StVO:
    27. Halten: eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit (§ 62);
    28. Parken: das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die in Z 27 angeführte Zeitdauer;
    Meiner Meinung nach ist die Verordnung sehr unscharf formuliert.
    Wie wird aufstellen definiert?
    Ist parken schon ein aufstellen?
    lG

    Wien 23


    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten


    Hier unsere Reiseberichte
    Homepage


  2. #2
    Registriert seit
    11.01.2007
    Ort
    Graz
    Beiträge
    3.452

    Standard

    nun,

    in dem Artikel wird eh´ alles schön "formuliert"; angesprochen; um was es "denen" geht!

    Sie wollen keine "Zigeuner" mehr in den Auen haben.... und mithilfe dieses "Gesetzes" der Justiz/Polizei ein rasches einschreiten ermöglichen!

    Mit "aufstellen" meinen die sicher: Wohnwagen ausrichten; Vorzelt/Markise abspannen; Zelt(e) aufstellen...

    Zum Thema Parken:

    Ein Wohnmobil ist ja wohl auch ein Auto/KFZ - und dieses kann ich wohl auch überall parken!
    servus,
    Bertl

    www.urlaubsdoku.at
    unterwegs mit Dethleffs A5881

  3. #3
    Registriert seit
    07.08.2006
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    1.989

    Standard

    Hi Bertl!

    Ich weiiß eh worum es geht und was das Ziel ist.
    Aber Fakt ist, dass die Verordnung unscharf formuliert ist und Interpretationsspielraum zulässt.

    Du meinst:
    Mit "aufstellen" meinen die sicher: Wohnwagen ausrichten; Vorzelt/Markise abspannen; Zelt(e) aufstellen...
    Wer anderer meint was anderes.

    Aber was meint der Gesetzgeber?

    Das Problem ist ein Gesetz sollte klar und deutlich sein und nicht wieder so ein schwammiger Unsinn.
    lG

    Wien 23


    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten


    Hier unsere Reiseberichte
    Homepage


  4. #4
    Registriert seit
    25.10.2012
    Ort
    Wien
    Beiträge
    2.528

    Standard

    wo ist denn das Problem?
    Das ist doch glasklares Juristensprech:

    du darf den Woni nicht AUFSTELLEN. Da steht nicht nicht parken oder nicht halten. Da immer alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, darfst du dein Gefährt also weiterhin im Sinne der STVO halten oder parken, du darfst es halt iSd der Gemeindeverordnung nur halt nicht aufstellen.

    ISt doch eindeutig, oder?
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  5. #5
    Registriert seit
    18.03.2013
    Ort
    Steiermark
    Beiträge
    687

    Standard

    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    du darf den Woni nicht AUFSTELLEN. Da steht nicht nicht parken oder nicht halten. Da immer alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, darfst du dein Gefährt also weiterhin im Sinne der STVO halten oder parken, du darfst es halt iSd der Gemeindeverordnung nur halt nicht aufstellen.
    Solange es keine Definition von "Aufstellen" gibt, ist da gar nichts klar. Parken würde nämlich alles inkludieren, auch monatelang stehen lassen und über weitere Aktivitäten läßt man sich da nicht aus. Irgendwo gibts dann noch sowas wie "bestimmungsgemäßer Gebrauch" des öffentlichen Raums, was normalweise das Übernachten ausschließt, aber auch alle LKW Fahrer betreffen würde.

    RK

  6. #6
    Registriert seit
    25.10.2012
    Ort
    Wien
    Beiträge
    2.528

    Standard

    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    Parken würde nämlich alles inkludieren, auch monatelang stehen lassen
    natürlich. Das darf man ja auch.
    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    über weitere Aktivitäten läßt man sich da nicht aus.
    na siehst. Parken darfst. Sonst nix.

    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    "bestimmungsgemäßer Gebrauch" des öffentlichen Raums, was normalweise das Übernachten ausschließt, aber auch alle LKW Fahrer betreffen würde.
    na, ein Parkplatz/Parkstreifen auf der Straße ist zum Parken da. Wo siehst du ein Problem?
    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    was normalweise das Übernachten ausschließt, aber auch alle LKW Fahrer betreffen würde.
    Parken und Schlafen LKW in der Innenstadt? Oder eher an AB-RASTplätzen? (abgesehen davon, daß der vorgesehene Einsatzzweck eines LKW nicht die Beherbergung des Fahrers ist)
    und schon hast wieder deine Antwort
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  7. #7
    Registriert seit
    13.05.2006
    Ort
    Tirol
    Beiträge
    2.667

    Standard

    Hallo,

    nur das Aufstellen ist verboten und der Begriff allgemeinen Sprachgebrauch recht klar:
    • ein Zelt wird aufgestellt,
    • ein Wohnwagen auch, aber da beginnt die Grauzone - was ist wenn der angehängt
      bleibt und die Stützen oben sind?
    • Ein Wohnmobil ist definitiv nicht angeführt möglicherweise unter diesem Zitat
      gemeint: "ähnliche bewegliche Unterkünfte"??
      Aber selbst dann wird ein Wohnmobil normalerweise nicht aufgestellt - für spitzfindige
      Advokaten - ohne Markise, Stützen und Auffahrtskeile.


    Aber Grund für Aufregung sehe ich eigentlich nicht - es gibt in der Stadt einen Campingplatz!
    Günter aus Tirol

  8. #8
    Registriert seit
    19.07.2007
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    5.737

    Standard

    Zitat Zitat von saltun Beitrag anzeigen
    Hallo,


    • Ein Wohnmobil ist definitiv nicht angeführt möglicherweise unter diesem Zitat
      gemeint: "ähnliche bewegliche Unterkünfte"??
      Aber selbst dann wird ein Wohnmobil normalerweise nicht aufgestellt - für spitzfindige
      Advokaten - ohne Markise, Stützen und Auffahrtskeile.


    Aber Grund für Aufregung sehe ich eigentlich nicht - es gibt in der Stadt einen Campingplatz!



    Zitat Zitat von Guggi Beitrag anzeigen
    Hi!



    Definition Wohnwagen:

    §1 Abs 2 Lit c: Wohnwagen: Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die mit Einrichtungen zum Wohnen ausgestattet sind und die in Bauart und Ausrüstung die Merkmale aufweisen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wesentlich sind


    Ich würde glauben das ein Wohnmobil unter "Kraftfahrzeug" fällt...

    lg Ferdl


Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •