Zitat von
wolli
Ich weiß, der Thread ist alt, aber mir ist eben langweilig ;-)
Im Tiroler Campinggesetz steht aber auch bei Übernachtung dabei "im Rahmen des Tourismus". Und da wird es interessant. Wenn ich nämlich meine Verkehrstüchtigkeit wiederherstelle, hat das mit Tourismus genau gar nichts zu tun und der Bergwachtler kann sich brausen gehen. Nur, wo tritt der Bergwachtler auf? Da, wo es für Wildcamper erfahrungsgemäß interessant ist: Z.B. am Achensee, am Plansee, etc. Den Streit hast du also immer und wacht bist du auch, aber im Recht wärst du.
Es stellt sich aber schon die Frage, was hast du gemacht, bevor deine Fahrtüchtigkeit zu leiden begann - warst du beruflich unterwegs, hast das Womo also im Rahmen einer Dienstreise benutzt - oder bist urlaubend herumgefahren? Das für dich günstigere Szenario solltest dann beweisen können im Verwaltungsstrafverfahren ;-)
lg
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447