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Thema: Erlaubt oder nicht?

  1. #1
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    Standard Erlaubt oder nicht?

    Hallo,
    ist jetzt in der Steiermark das frei stehen nun doch erlaubt?
    https://www.graztourismus.at/de/anre...-dem-wohnmobil
    Schöne Grüsse
    Christian

    „Ich finde es weit interessanter, so zu leben, dass man nichts weiß, anstatt Antworten zu haben, die möglicherweise falsch sind.“ -Richard Feynman-

  2. #2
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    In Graz schon.
    (und beim Wurzingerhof auch )
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  3. #3
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    Das ist eigentlich nur mehr skurril:
    Die Stadt Graz verpachtet den Campingplatz, der Pächter baut ihn zum Wohnmobilstellplatz um. Zeltcamper aller Art müssen draußen bleiben. Gleichzeitig erlaubt die Stadt Graz, überall frei zu stehen. Ob das besonders gescheit ist?

    lg!
    georgf.

  4. #4
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    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Das ist eigentlich nur mehr skurril:
    Die Stadt Graz verpachtet den Campingplatz, der Pächter baut ihn zum Wohnmobilstellplatz um. Zeltcamper aller Art müssen draußen bleiben. Gleichzeitig erlaubt die Stadt Graz, überall frei zu stehen. Ob das besonders gescheit ist?

    lg!
    Immerhin gibt es mit dem Schwarzlsee-Camping einen Platz auf dem auch
    Zeltcamper Platz finden.
    Der Platz wäre eigentlich ganz nett, wenn er nicht so grausam mit Dauercampern
    verhüttelt wäre.

    Persönlich möchte ich den Stadt-Verantwortlichen Beifall klatschen, dass sie auf
    die sonst in Österreich gepflegte Regulierungswut verzichtet haben.
    Wir werden die Freisteher-Erlaubnis aber kaum in Anspruch nehmen, da mit
    Strassgang, das wir noch als Campingplatz kannten, einen wirklich schönen
    Stellplatz vorfinden und lieber dort, als auf einem Parkplatz übernachten.
    Günter aus Tirol

  5. #5
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    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Das ist eigentlich nur mehr skurril:
    Die Stadt Graz verpachtet den Campingplatz, der Pächter baut ihn zum Wohnmobilstellplatz um. Zeltcamper aller Art müssen draußen bleiben. Gleichzeitig erlaubt die Stadt Graz, überall frei zu stehen. Ob das besonders gescheit ist?

    lg!
    Was ist daran skurril? Du findest es schlecht, dass mal etwas nicht verboten ist?

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  6. #6
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    Endlich eine vernünftige Entscheidung einer Österreichischen Landesregierung !
    Die Steiermark sollten sich die anderen Bundesländer (vor allem Tirol , Wien und Salzburg ) zum Vorbild nehmen !
    Grüße Franz

  7. #7
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    Graz ist kein eigenes Bundesland... auch wenn der Nagl so agiert
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
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  8. #8
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    Hallo!

    Zitat Zitat von travelingfrog Beitrag anzeigen
    Was ist daran skurril? Du findest es schlecht, dass mal etwas nicht verboten ist?

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    Dass das Frei Stehen nicht verboten ist, ist an sich gar kein Problem für mich. Nur skurril wirkt auf mich, dass Graz dem eigenen Pächter damit das Geschäft abgrabt. Das wirkt sich auch aufs Geschäft der Stadt aus. Damit stehen die Wohnmobile, die früher illegaler weise vor dem Stellplatz am Parkplatz gestanden sind, legal dort. Ob das für eine Stadt, die finanziell große Schwierigkeiten hat, gut ist, weiß ich nicht. Und wie lange der Stellplatzbetreiber gut damit leben kann, auch nicht.

    lg!
    georgf.

  9. #9
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    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Dass das Frei Stehen nicht verboten ist, ist an sich gar kein Problem für mich. Nur skurril wirkt auf mich, dass Graz dem eigenen Pächter damit das Geschäft abgrabt. Das wirkt sich auch aufs Geschäft der Stadt aus. Damit stehen die Wohnmobile, die früher illegaler weise vor dem Stellplatz am Parkplatz gestanden sind, legal dort. Ob das für eine Stadt, die finanziell große Schwierigkeiten hat, gut ist, weiß ich nicht. Und wie lange der Stellplatzbetreiber gut damit leben kann, auch nicht.
    Seh ich nicht als Problem. Womo-Fahrer geben ja nicht nur für den Stellplatz Geld aus, und der Versuch, sie zum Stellplatz zu zwingen, wenn sie dessen Services nicht benötigen, geht oft nach hinten los.
    Wenn ich für ein Wochenende wo hinfahre, benötige ich gar nichts. Kein Wasser, keinen Strom, nichts. Wenn ich auf einem Parkplatz stehe, heißt das aber mitnichten, dass ich kein Geld dortlasse. Im Gegenteil, wir gehen dann sogar mehrmals am Tag Essen (oder sonstiges Geld ausgeben), weil der Aufenthalt sonst eh nichts kostet. Und die Stadt hat keinen Verlust dadurch, meine Parkerei kostet die Stadt ja nichts. (Wenn ich hingegen am Campingplatz bin, und der, wie in Österreich oft üblich, weit über 30 Euro kostet, überlege ich mir ehrlich gesagt, ob ich auch noch Essen gehen muss)

    Im Gegenzug fahre ich in Städte, die mich zum Camping zwingen wollen, einfach nicht mehr. Podersdorf hat mir 2015 mal eine Strafe für eine Übernachtung aufgebrummt, weil ich nicht auf den furchtbaren Campingplatz gefahren bin. War recht gesalzen. (Jaja, selbst schuld, ist mir schon klar. Kannte das Schild am Ortseingang nicht, mit Parkverbot für Wohnmobile in der Nacht. Fragt sich halt, wie ich z.B. eine Pension mieten würde, wenn der Kastenwagen mein einziges Fahrzeug wäre. Egal)
    Macht aber nichts. Ich fahr nicht mehr hin, gibt auch andere schöne Orte. Davor hat Podersdorf an mir recht viel verdient, da Windsurfer, und Strandzugang und Gastronomie wurden kräftig gesponsert.

    Wer auf den Stellplatz fahren möchte, wird das auch weiterhin tun. Es würde mich auch wundern, wenn einmaliges Übernachten in Graz bislang ein Problem gewesen sein sollte.
    Derzeit wartend auf den Knaus...
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  10. #10
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    Zitat Zitat von travelingfrog Beitrag anzeigen
    Seh ich nicht als Problem. Womo-Fahrer geben ja nicht nur für den Stellplatz Geld aus, und der Versuch, sie zum Stellplatz zu zwingen, wenn sie dessen Services nicht benötigen, geht oft nach hinten los.
    Wenn ich für ein Wochenende wo hinfahre, benötige ich gar nichts. Kein Wasser, keinen Strom, nichts. Wenn ich auf einem Parkplatz stehe, heißt das aber mitnichten, dass ich kein Geld dortlasse. Im Gegenteil, wir gehen dann sogar mehrmals am Tag Essen (oder sonstiges Geld ausgeben), weil der Aufenthalt sonst eh nichts kostet. Und die Stadt hat keinen Verlust dadurch, meine Parkerei kostet die Stadt ja nichts. (Wenn ich hingegen am Campingplatz bin, und der, wie in Österreich oft üblich, weit über 30 Euro kostet, überlege ich mir ehrlich gesagt, ob ich auch noch Essen gehen muss)

    Im Gegenzug fahre ich in Städte, die mich zum Camping zwingen wollen, einfach nicht mehr. Podersdorf hat mir 2015 mal eine Strafe für eine Übernachtung aufgebrummt, weil ich nicht auf den furchtbaren Campingplatz gefahren bin. War recht gesalzen. (Jaja, selbst schuld, ist mir schon klar. Kannte das Schild am Ortseingang nicht, mit Parkverbot für Wohnmobile in der Nacht. Fragt sich halt, wie ich z.B. eine Pension mieten würde, wenn der Kastenwagen mein einziges Fahrzeug wäre. Egal)
    Macht aber nichts. Ich fahr nicht mehr hin, gibt auch andere schöne Orte. Davor hat Podersdorf an mir recht viel verdient, da Windsurfer, und Strandzugang und Gastronomie wurden kräftig gesponsert.

    Wer auf den Stellplatz fahren möchte, wird das auch weiterhin tun. Es würde mich auch wundern, wenn einmaliges Übernachten in Graz bislang ein Problem gewesen sein sollte.
    Hallo

    sehe ich genau so!!!
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


    www.rdh-websolutions.at

  11. #11
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    Travelingfrog triffts auf den Punkt! Genau so sehen wir es auch!
    Grüße Franz

  12. #12
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    Hallo,
    ich hab nur deswegen gefragt, da ich in den 90ern einmal die Idee hatte, zu einer Betriebsfeier mit dem Womo zu fahren und auf dem Firmenparkplatz das Womo abstellen. Was ich auch machte. Nach ungefähr 17.... egal, halt zuviel getrunken, wollte ich ins Womo schlafen gehen, da warteten schon die uniformierten Streckenposten. Polizist 1 fragte ob das mein Fahrzeug ist. Ich: jo. Pol.2: Fahrzeugkontrolle; Führerschein, Zulassungsschein, Verbandspackerl und Warndreieck, hier gilt die STVO! Ich: jo, eh. Pol1 : was machen sie da? Ich: wuit schlofm gehn. Pol1 heute könnens aber nicht mehr fahren! Ich: woit eh nua schlofm gehn. Aufgrund Sinnlosigkeit haben die mich das dann auch gelassen, aber ich glaube, die haben auch nicht gewussät, ob das erlaubt ist oder nicht.
    Schöne Grüsse
    Christian

    „Ich finde es weit interessanter, so zu leben, dass man nichts weiß, anstatt Antworten zu haben, die möglicherweise falsch sind.“ -Richard Feynman-

  13. #13
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    Naja, ich hab mich da jetzt nicht extra eingelesen.
    Dennoch glaube ich das zur Erlangung der Fahrtüchtigkeit das Schlafen im Fahrzeug erlaubt ist.
    Egal ob wegen Übermüdung oder wegen zu hohem Dingsgenuss (auch wenns nur 17 waren) u.s.w.
    Ob dich jetzt in den typisierten Sitzen erholen musst oder ein Bett verwenden darfst..., keine Ahnung.
    Wenn ich einmal drin und einer klopft an, muss ich sowieso aufstehen, da kann der nicht beurteilen wo ich mich gerade "erholt" habe.
    Wichtig:
    Keinen Zündschlüssel im Schloss und schon gar nicht den Motor laufen lassen (Heizung).
    Denn damit ist das Fahrzeug in Betrieb genommen.

    Würde ich mal so aus der ferne sagen/schreiben....

    lg Ferdl


  14. #14
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    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Das ist eigentlich nur mehr skurril:
    Die Stadt Graz verpachtet den Campingplatz, der Pächter baut ihn zum Wohnmobilstellplatz um. Zeltcamper aller Art müssen draußen bleiben. Gleichzeitig erlaubt die Stadt Graz, überall frei zu stehen. Ob das besonders gescheit ist?

    lg!
    Das stimmt nicht ganz denn es gibt auf dem Platz 2 Sektoren einer für Wohnmobile und einer für Wohnwagen wegen der unterschiedlichen Auflagen nur für Zelte gibt es leider nichts
    Wünsche Euch nur unfallfreie Ausfahrten
    lg aus N.Ö. Helga
    Unterwegs mit Skorpion und Campingschnurrli in Dethleffs Nomad510er gezogen von Jeep Cherokee Limited

  15. #15
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    Zitat Zitat von feynman Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich hab nur deswegen gefragt, da ich in den 90ern einmal die Idee hatte, zu einer Betriebsfeier mit dem Womo zu fahren und auf dem Firmenparkplatz das Womo abstellen. Was ich auch machte. Nach ungefähr 17.... egal, halt zuviel getrunken, wollte ich ins Womo schlafen gehen, da warteten schon die uniformierten Streckenposten. Polizist 1 fragte ob das mein Fahrzeug ist. Ich: jo. Pol.2: Fahrzeugkontrolle; Führerschein, Zulassungsschein, Verbandspackerl und Warndreieck, hier gilt die STVO! Ich: jo, eh. Pol1 : was machen sie da? Ich: wuit schlofm gehn. Pol1 heute könnens aber nicht mehr fahren! Ich: woit eh nua schlofm gehn. Aufgrund Sinnlosigkeit haben die mich das dann auch gelassen, aber ich glaube, die haben auch nicht gewussät, ob das erlaubt ist oder nicht.
    Da wäre meine Vermutung eher, dass sie Leute rausfischen wollten, die nach der Betriebsfeier heimfahren wollten. Das wird bei uns jedenfalls regelmäßig gemacht - bei einer größeren Firma bekommt das die Polizei schonmal mit. In Betrieb nehmen darfst du dein Fahrzeug in dem Zustand, wie eh schon angemerkt wurde, nicht mehr. Ob's den Polizisten um's Übernachten ging...
    Ganz abgesehen davon, dass du ja auf Privatgelände warst? (Weshalb mir auch die Verkehrskontrolle seltsam vorkommt. Wie gut kannst du dich denn wirklich an die Nacht erinnern? )

    Ich bin auch der Meinung, dass eine Übernachtung zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit erlaubt ist. Ganz abgesehen davon schert sich die Polizei in vielen Gegenden ganz einfach nicht um sowas. Das tun sie meist nur auf Anweisung...z.B. *hrm* in Orten wo der Bürgermeister zufällig *ähem* Geschäftsführer des Campingplatzes ist. Normalerweise sind sie sonst mit echten Polizeitätigkeiten beschäftigt. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
    Derzeit wartend auf den Knaus...
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  16. #16
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    Zitat Zitat von travelingfrog Beitrag anzeigen
    Ich bin auch der Meinung, dass eine Übernachtung zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit erlaubt ist.
    Nach dem Tiroler Campinggesetz ist das verboten, andererseits verbietet die STVO

    Zitat Zitat von STVO
    § 58. Lenker von Fahrzeugen.

    (1) Unbeschadet der Bestimmungen des § 5 Abs. 1 darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag. Sind diese Voraussetzungen offenbar nicht gegeben, so sind die Bestimmungen des § 5b sinngemäß anzuwenden.
    mir die Weiterfahrt wenn ich zu müde bin , also ein Widerspruch der beiden Gesetze!!

    l Ganz abgesehen davon schert sich die Polizei in vielen Gegenden ganz einfach nicht um sowas.
    Zur Überwachung des Tiroler Campinggesetzes ist ausdrücklich die Bergwacht berufen, die Polizei aber nicht.

    Eine interessante Zusammenstellung des Campingwesens hier in HELP.gv!

    Am tolerantesten ist demnach die Steiermark!
    Günter aus Tirol

  17. #17
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    Zitat Zitat von saltun Beitrag anzeigen
    Nach dem Tiroler Campinggesetz ist das verboten, andererseits verbietet die STVO
    Tja, das Tirol "speziell" ist, steht absolut außer Frage

    Patroulliert die Bergwacht eigentlich in Innsbruck? Ernstgemeinte Frage. Geht es darum, die Natur vor Campern zu "schützen", und in der Stadt wird's toleriert?
    Derzeit wartend auf den Knaus...
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  18. #18
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    Zitat Zitat von travelingfrog Beitrag anzeigen
    Tja, das Tirol "speziell" ist, steht absolut außer Frage

    Patroulliert die Bergwacht eigentlich in Innsbruck? Ernstgemeinte Frage. Geht es darum, die Natur vor Campern zu "schützen", und in der Stadt wird's toleriert?
    Möglicherweise war das in Innsbruck, jedenfalls in einem Ortsgebiet.

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    Fakt ist, dass die Bergwacht mit ihrer Anzeige baden gegangen ist!
    Günter aus Tirol

  19. #19
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    Zitat Zitat von Krebs Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht ganz denn es gibt auf dem Platz 2 Sektoren einer für Wohnmobile und einer für Wohnwagen wegen der unterschiedlichen Auflagen nur für Zelte gibt es leider nichts
    Kannst du mir konkret sagen, welche Auflagen es für Zelte gegeben hat? Ich kenne die Grazer Geschichte nämlich anders und halte das für eine Ausrede.
    lg, Peter

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  20. #20
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    Standard Danke

    Zitat Zitat von saltun Beitrag anzeigen
    Nach dem Tiroler Campinggesetz ist das verboten, andererseits verbietet die STVO



    mir die Weiterfahrt wenn ich zu müde bin , also ein Widerspruch der beiden Gesetze!!



    Zur Überwachung des Tiroler Campinggesetzes ist ausdrücklich die Bergwacht berufen, die Polizei aber nicht.

    Eine interessante Zusammenstellung des Campingwesens hier in HELP.gv!

    Am tolerantesten ist demnach die Steiermark!

    ... für den GV link. Aufschlussreich!
    Liebe Grüsse: Etelka + Walter
    ------------------------------------------------------------------------------
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