Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
Dennoch glaube ich das zur Erlangung der Fahrtüchtigkeit das Schlafen im Fahrzeug erlaubt ist.
Egal ob wegen Übermüdung oder wegen zu hohem Dingsgenuss (auch wenns nur 17 waren) u.s.w.
Nicht immer und überall. Das mit der Fahrtüchtigkeit funktioniert nur, wenn du vom Fahren müde wirst und nur wenig von der Route abweichst (in D gibts da einige Urteile dazu). Wenn du dich wo hinstellst, wo das Übernachten nicht erlaubt ist und dich dann (bewußt) antrinkst, dann wird das mit der Fahrtüchtigkeit auch nicht mehr akzeptiert. Und da du nicht wegfahren kannst (wenn alle betrunken sind), gibts sowieso eine Strafe.

Zitat Zitat von travelingfrog Beitrag anzeigen
Ganz abgesehen davon, dass du ja auf Privatgelände warst? (Weshalb mir auch die Verkehrskontrolle seltsam vorkommt. Wie gut kannst du dich denn wirklich an die Nacht erinnern? )
Solange das Privatgelände nicht zum öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt ist (Zaun, Tor), gilt dort auch die STVO. Ist auch relevant für das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen.

RK