Nicht immer und überall. Das mit der Fahrtüchtigkeit funktioniert nur, wenn du vom Fahren müde wirst und nur wenig von der Route abweichst (in D gibts da einige Urteile dazu). Wenn du dich wo hinstellst, wo das Übernachten nicht erlaubt ist und dich dann (bewußt) antrinkst, dann wird das mit der Fahrtüchtigkeit auch nicht mehr akzeptiert. Und da du nicht wegfahren kannst (wenn alle betrunken sind), gibts sowieso eine Strafe.
Solange das Privatgelände nicht zum öffentlichen Verkehrsraum abgesperrt ist (Zaun, Tor), gilt dort auch die STVO. Ist auch relevant für das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen.
RK