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Thema: Techn.Daten, Betriebsanleitungen, Ersatzteillisten und Rechtliches

  1. #1
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    Frage Techn.Daten, Betriebsanleitungen, Ersatzteillisten und Rechtliches

    Liebe Freunde, ich habe mir trotz meines Alters (69) einen Wowa "Monsun F", Bj. 1978 im fast Neuzustand gekauft, den ich zu Besuchen bei Oldtimermessen verwenden will (ja ich bin Oldtimerfreak). Nun suche ich techn. Unterlagen, speziell Ersatzteillisten für den Wowa, aber auch Unterlagen (Betriebsanleitung, ect.) für den eingebauten Electrolux-Kühlschrank RM210, könnt ihr mir helfen > natürlich Kostenersatz
    Und noch was Rechtliches (auch die Rechtsabteilung des ARBÖ kann mir keine verbindliche Auskunft geben > kein Bundesgesetz, nur Landesgesetze !!!), also meine Frage: darf ich auf öffentlichen Parkplätzen in Österreich (natürlich mit angehängtem Zugfahrzeug) übernachten (kein Dauerparker), wie sind eure Erfahrungen?
    Freue mich über jede Antwort

  2. #2
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    Servus!

    Die Bedienungsanleitung für den Kühli findest du hier:

    http://www.kamafritid.fi/Documents/B...20RM%20210.pdf

    Für Ersatzteile wendest dich am besten direkt an Dometic

    http://www.dometic-service-muenchen....i30/index.html

    lg Ferdl


  3. #3
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    Zitat Zitat von MonsunF Beitrag anzeigen
    Und noch was Rechtliches (auch die Rechtsabteilung des ARBÖ kann mir keine verbindliche Auskunft geben > kein Bundesgesetz, nur Landesgesetze !!!), also meine Frage: darf ich auf öffentlichen Parkplätzen in Österreich (natürlich mit angehängtem Zugfahrzeug) übernachten (kein Dauerparker), wie sind eure Erfahrungen?
    Definitiv verboten in Wien, Tirol, Stadt Salzburg und wahrscheinlich noch in etlichen
    Regionen und Orten Österreichs.
    Günter aus Tirol

  4. #4
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    Hallo
    zu "Nächtigung"
    Das ist im jeweiligen Bundesland durch ein Landesgesetz geregelt und betrifft meist Wohnmobile. Diese sind einem PKW gleichgestellt. In Wien darfst du lt "Kampingverordnung" auch im PKW nichts essen oder trinken.
    Damit will man vermutlich das horizontale Gewerbe treffen.
    Für Wohnwägen gilt vermutlich die jeweilige Bauordnung-d.h. es ist verboten dort zu nächtigen um z.B. die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen.
    Zusätzlich haben viele Gemeinden Verbote erlassen um eine Unordnung zu vermeiden. Für bestimmte Veranstaltungen werden diese Verbote dann kurzfristig aufgehoben. (Open Air, Festspiele, Messen...)
    D.h.: Wohnwagen meist verboten, Wohnmobil zum Teil erlaubt.
    LG Werner
    seiwer

  5. #5
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    Hallo Ferdlnand, vielen Dank, hast mir sehr geholfen, SPITZE
    LG / MonsunF

  6. #6
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    Hallo seiwer, genau das hat auch der ARBÖ so interpretiert, der Hinweis auf das horizontale Gewerbe erscheint schlüssig
    danke u. LG / MonsunF

  7. #7
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    Hallo saltun, vielen Dank für die Info, mal sehen, wie das in NÖ gehandhabt wird (Messe Tulln, Messe St.Pölten)
    LG aus NÖ / MonsunF

  8. #8
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    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  9. #9
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    Hallo Bernd,
    SUPER-INFO, danke
    LG / MonsunF

  10. #10
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    Hallo saltun, BH Tulln hat schon mal geantwortet, anbei, BH St. Pölten hat noch nicht geantwortwt
    Sehr geehrter Herr Schindelegger,

    Eine spannende Frage, welche durchaus die Verwaltung entsprechend blockieren könnte, wenn man sich eingehend damit auseinandersetzen möchte.
    Kurzum möchten wir folgendes mitteilen:

    Das Übernachten ist gestattet, so lange es nicht zum Campieren wird.

    Lieber wäre es uns natürlich, wenn Sie den Campingplatz aufsuchen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ing. Thomas Rudolf

    ---
    Stadtamt Tulln a.d. Donau
    Straßen, Verkehr und kommunaler Hochbau
    Minoritenplatz 1
    A-3430 Tulln a.d. Donau
    Tel: +43 2272 690 223
    Fax: +43 2272 690 190
    E-Mail:
    thomas.rudolf@tulln.gv.at
    Web:http://www.tulln.gv.at



    Von: Holzschuh Christian/StadtamtTulln
    Gesendet: Donnerstag, 10. November 2016 14:40
    An: Rudolf Thomas Ing./Stadtamt Tulln
    Betreff: WG: Anfrage zur 1xmaliger Wowa-Nächtigung


    Wer bekommt nachstehende Anfrage? Messe? Bitte weiterleiten?

    Danke - Renate


    Von: Stadtamt Tulln/StadtamtTulln [mailto:stadtamt@tulln.gv.at]
    Gesendet: Donnerstag, 10. November 2016 10:06
    An: ELAK_Dokument
    Betreff: WG: Anfrage zur 1xmaliger Wowa-Nächtigung




    Von: Fritz Sylvia (BH TU) [mailto:Sylvia.Fritz@noel.gv.at] Im Auftrag von #BH TU
    Gesendet: Mittwoch, 9. November 2016 15:54
    An: Stadtamt Tulln/StadtamtTulln
    Cc: hans.schindelegger@gmx.at
    Betreff: WG: Anfrage zur 1xmaliger Wowa-Nächtigung


    zuständigkeitshalber weitergeleitet

    Mit freundlichen Grüßen
    Für den Bezirkshauptmann
    Sylvia Fritz
    Tel.: 02272/9025/39103
    Fax: 02272/9025/39021
    buerodirektion.bhtu@noel.gv.at



    Von: Hans Schindelegger [mailto:hans.schindelegger@gmx.at]
    Gesendet: Mittwoch, 09. November 2016 14:31
    An: #BH TU
    Betreff: Anfrage zur 1xmaliger Wowa-Nächtigung


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    möchte wie jedes Jahr die Oldtimermesse in Tulln besuchen,
    kommendes Jahr allerdings mit Wohnwagen, wobei ich am
    Vorabend anreisen, im Wowa in der Nähe des Messegeländes
    übernachten will (natürlich mit angehängtem Zugfahrzeug).
    Nachdem es kein einheitliches Bundesgesetz gibt (lt. Rechtsauskunft)
    muss man die Erlaubnis bei der zuständigen Gemeine erfragen)
    meine Frage: darf ich das?

    Freue mich auf Antwort / Mit freundlichen Grüßen

    Ing. Hans-Peter Schindelegger
    A 2630 Ternitz
    Wegscheiderstr. 8
    Tel. ++43 / (0)681 / 1067 8459

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