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Thema: VwGh zu Dashcam

  1. #1
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    Standard VwGh zu Dashcam

    aus der AutoRevue
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  2. #2
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    wieder nix neues
    MfG
    Alex (AVS)
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  3. #3
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    wieder nix neues

    Bitte nur mehr tagesaktuelle Themen Posten und keine Links zu Tageszeitungen, die sich jeder selber googeln....
    lg Ferdl


  4. #4
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    Aus meiner Sicht ist die Sache jetzt klar.

    Es kommt auf die richtige Antwort an. Wenn man gefragt wird, filmt man halt die schöne Straße, den schönen Sonnenuntergang, die Urlaubsfahrt, ......., schon ist man wieder im legalen Bereich.

    Wenn die Antwort "zur möglichen Unfalldokumentation" ist, verstößt man gegen Datenschutzbestimmungen.
    lG

    Wien 23


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  5. #5
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    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen

    Bitte nur mehr tagesaktuelle Themen Posten und keine Links zu Tageszeitungen, die sich jeder selber googeln....
    !
    du hast mich falsch verstanden. Ich meinte nicht den hochinteressanten Link auf das Urteil sondern die weltfremde Ansicht des Gerichtes
    MfG
    Alex (AVS)
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Guggi Beitrag anzeigen
    Es kommt auf die richtige Antwort an. Wenn man gefragt wird, filmt man halt die schöne Straße, den schönen Sonnenuntergang, die Urlaubsfahrt,
    so ist es. Ich filme ja auch immer nur die schönen Straßen. Du etwa nicht?

    Der Haken dabei ist ja: der Mensch in dem Urteil wollte seine Anlage ja wirklich ordnungsgemäß genehmigen lassen. Als Überwachungsmaßnahme.
    Das interessiert dich oder mich aber nicht, wir hängen das Ding einfach so ins Auto, ohne jede behördliche Genehmigung. Weil wir ja keine Überwachungsanlage betreiben, sondern das nächste Kapitel des Endlosfilmes "meine schönsten Autofahrten" drehen. Uns geht es um Kunst, nicht Überwachung!

    Wer jetzt meint, sich ob dieser Argumentation an den Kopf tippen zu müssen, der hat - natürlich völlig recht!
    MfG
    Alex (AVS)
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  7. #7
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    also ich hab keine Dashcam, sondern eine Actioncam, und diese sowohl im Auto als auch auf dem Motorrad. Kein Polizist hat mich jemals irgendwie darauf aufmerksam gemacht das ich das nicht darf. Ich Filme die meiste Zeit mit, gebe es allerdings nicht weiter. Und wenn es einmal notwendig wäre das vor Gericht zu brauchen ist mir die eventuelle Verletzung der Privatsphäre wurscht 😀
    Martha und Alfred unterwegs mit Chausson 708

  8. #8
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    Die Frage wäre ob es dann als Beweismittel zugelassen wird.
    LG Gerry!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Die Frage wäre ob es dann als Beweismittel zugelassen wird.
    Also, ich glaube wenn das Video eindeutig ein Fehlverhalten zeigt und es auch vorgeführt werden kann, so ist es mir auch egal ob es als Beweis zugelassen wird, da der Gegner sowieso dann in Zugzwang ist und dieses Fehlverhalten zugeben wird ?? (wenns jeder gesehen hat ). Zumindest vertraue ich auf die österreichische Rechtsprechung obwohl das wie vieles andere in Österreich teilweise auch schon erschüttert ist

    lg
    Alfred
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Bitte nur mehr tagesaktuelle Themen Posten und keine Links zu Tageszeitungen, die sich jeder selber googeln....
    Zum einen ist das keine Tageszeitung, sondern eine Fachzeitschrift. Warum nur tagesaktuell ? Solange es kein anderer hier gepostet hat und es nicht gerade 5 Jahre her ist !? Außerdem ist es erst 2 Tage her. Warum soll jeder selber googeln, wenn jemand einfach einen Link reinsetzen kann ? Es gab auch ein Internet ohne Google (schwer vorstellbar). Und Links sind nunmal die Basis des ganzen.

    Zum Thema: Persönlichkeitsschutz ist sicher wichtig, aber diese strikte Haltung zu Kameras, die ja auch Unfälle und Verbrechen klären könnten und deren Inhalt sich sowieso (im Normalfall) keiner anschaut, ist schon etwas stur. Sollen sie halt ein System rausbringen, das auch bei Remplern oder auf Knopfdruck etwas aufzeichnet, das aber nur die Polizei(etc.) entschlüsseln kann.
    Die Kameras zeichnen sowieso kontinuierlich auf. Bei einem Unfall läuft das nur noch ein wenig weiter und speichert die Daten dann permanent.

    RK

  11. #11
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    Zitat Zitat von zweigerl Beitrag anzeigen
    Kein Polizist hat mich jemals irgendwie darauf aufmerksam gemacht das ich das nicht darf.
    Kein Wunder. Der Polizei ist das völlig egal. Verletzung der Privatphäre ist ein Privatdelikt, das muß man einklagen. Polizei hat damit nichts zu tun, die sind so weit mir bekannt auch gar nicht zuständig dafür. Aber bin kein Anwalt.
    MfG
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  12. #12
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    Zitat Zitat von zweigerl Beitrag anzeigen
    Also, ich glaube wenn das Video eindeutig ein Fehlverhalten zeigt und es auch vorgeführt werden kann, so ist es mir auch egal ob es als Beweis zugelassen wird,
    du kannst es aber nur vorführen, wenn es zugelassen wird. Sonst nicht. Aber das entscheidet im Einzelfall der Richter.
    MfG
    Alex (AVS)
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  13. #13
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    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    Zum einen ist das keine Tageszeitung, sondern eine Fachzeitschrift. Warum nur tagesaktuell ? Solange es kein anderer hier gepostet hat und es nicht gerade 5 Jahre her ist !? Außerdem ist es erst 2 Tage her.
    RK
    Wenn es nach dem AVS geht sind 2 Tage schon zu alt

    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    wieder nix neues


    lg Ferdl


  14. #14
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    Zitat Zitat von Ferdlnand Beitrag anzeigen
    Wenn es nach dem AVS geht sind 2 Tage schon zu alt
    was an http://www.campingforum.at/campingfo...723#post248723
    hast du nicht verstanden?
    MfG
    Alex (AVS)
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  15. #15
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Die Frage wäre ob es dann als Beweismittel zugelassen wird.
    Wird sicher zugelassen, da es kein Richter wagen würde einen Beweis nicht zum Verfahren zuzulassen. Die Sache mit dem Datenschutz ist eine andere Sache, da wird es (je nach Aussage, warum man zufällig ein Video gedreht hat) ein weiteres Verfahren geben.

    Habe eine ähnliche Sache mit einem Richter besprochen und habe oberhalb sinngemäß seine Aussage wiedergegeben!
    LG

    Michi

    unterwegs mit Bürstner Nexxo A 645


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  16. #16
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    Hallo,
    cool finde ich auch den Eintrag auf der Asfinag HP:
    Verboten: Nachweis von Straftaten Datenschutzrechtlich eindeutig verboten ist der Nachweis von Straftaten anderer anhand von Dashcam-Aufzeichnungen. Videoaufzeichnungen oder digitale Fotos als Maßnahme zur Strafverfolgung sind in Österreich nur der Polizei gestattet. Privatpersonen drohen aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz empfindliche Strafen von bis zu 25.000 Euro.

    Gruß
    Christian

  17. #17
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    Zitat Zitat von feynman Beitrag anzeigen
    Privatpersonen drohen aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz empfindliche Strafen von bis zu 25.000 Euro.
    ha, ha, ja sicher.
    MfG
    Alex (AVS)
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