aus der AutoRevue
wieder nix neues
MfG
Alex (AVS)
--------------------------------------------
unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
Aus meiner Sicht ist die Sache jetzt klar.
Es kommt auf die richtige Antwort an. Wenn man gefragt wird, filmt man halt die schöne Straße, den schönen Sonnenuntergang, die Urlaubsfahrt, ......., schon ist man wieder im legalen Bereich.
Wenn die Antwort "zur möglichen Unfalldokumentation" ist, verstößt man gegen Datenschutzbestimmungen.
so ist es. Ich filme ja auch immer nur die schönen Straßen. Du etwa nicht?
Der Haken dabei ist ja: der Mensch in dem Urteil wollte seine Anlage ja wirklich ordnungsgemäß genehmigen lassen. Als Überwachungsmaßnahme.
Das interessiert dich oder mich aber nicht, wir hängen das Ding einfach so ins Auto, ohne jede behördliche Genehmigung. Weil wir ja keine Überwachungsanlage betreiben, sondern das nächste Kapitel des Endlosfilmes "meine schönsten Autofahrten" drehen. Uns geht es um Kunst, nicht Überwachung!
Wer jetzt meint, sich ob dieser Argumentation an den Kopf tippen zu müssen, der hat - natürlich völlig recht!
MfG
Alex (AVS)
--------------------------------------------
unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
also ich hab keine Dashcam, sondern eine Actioncam, und diese sowohl im Auto als auch auf dem Motorrad. Kein Polizist hat mich jemals irgendwie darauf aufmerksam gemacht das ich das nicht darf. Ich Filme die meiste Zeit mit, gebe es allerdings nicht weiter. Und wenn es einmal notwendig wäre das vor Gericht zu brauchen ist mir die eventuelle Verletzung der Privatsphäre wurscht 😀
Martha und Alfred unterwegs mit Chausson 708
Die Frage wäre ob es dann als Beweismittel zugelassen wird.
LG Gerry!
Also, ich glaube wenn das Video eindeutig ein Fehlverhalten zeigt und es auch vorgeführt werden kann, so ist es mir auch egal ob es als Beweis zugelassen wird, da der Gegner sowieso dann in Zugzwang ist und dieses Fehlverhalten zugeben wird ?? (wenns jeder gesehen hat ). Zumindest vertraue ich auf die österreichische Rechtsprechung obwohl das wie vieles andere in Österreich teilweise auch schon erschüttert ist
lg
Alfred
Martha und Alfred unterwegs mit Chausson 708
Zum einen ist das keine Tageszeitung, sondern eine Fachzeitschrift. Warum nur tagesaktuell ? Solange es kein anderer hier gepostet hat und es nicht gerade 5 Jahre her ist !? Außerdem ist es erst 2 Tage her. Warum soll jeder selber googeln, wenn jemand einfach einen Link reinsetzen kann ? Es gab auch ein Internet ohne Google (schwer vorstellbar). Und Links sind nunmal die Basis des ganzen.
Zum Thema: Persönlichkeitsschutz ist sicher wichtig, aber diese strikte Haltung zu Kameras, die ja auch Unfälle und Verbrechen klären könnten und deren Inhalt sich sowieso (im Normalfall) keiner anschaut, ist schon etwas stur. Sollen sie halt ein System rausbringen, das auch bei Remplern oder auf Knopfdruck etwas aufzeichnet, das aber nur die Polizei(etc.) entschlüsseln kann.
Die Kameras zeichnen sowieso kontinuierlich auf. Bei einem Unfall läuft das nur noch ein wenig weiter und speichert die Daten dann permanent.
RK
MfG
Alex (AVS)
--------------------------------------------
unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
was an http://www.campingforum.at/campingfo...723#post248723
hast du nicht verstanden?
MfG
Alex (AVS)
--------------------------------------------
unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
Wird sicher zugelassen, da es kein Richter wagen würde einen Beweis nicht zum Verfahren zuzulassen. Die Sache mit dem Datenschutz ist eine andere Sache, da wird es (je nach Aussage, warum man zufällig ein Video gedreht hat) ein weiteres Verfahren geben.
Habe eine ähnliche Sache mit einem Richter besprochen und habe oberhalb sinngemäß seine Aussage wiedergegeben!
LG
Michi
unterwegs mit Bürstner Nexxo A 645
Wer Rechtschreibfehler findet - darf sie behalten
Hallo,
cool finde ich auch den Eintrag auf der Asfinag HP:
Verboten: Nachweis von Straftaten Datenschutzrechtlich eindeutig verboten ist der Nachweis von Straftaten anderer anhand von Dashcam-Aufzeichnungen. Videoaufzeichnungen oder digitale Fotos als Maßnahme zur Strafverfolgung sind in Österreich nur der Polizei gestattet. Privatpersonen drohen aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz empfindliche Strafen von bis zu 25.000 Euro.
Gruß
Christian