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Thema: Fahren mit abnehmbarer Anhängekupplung ohne Anhänger - erlaubt ?

  1. #1
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    Standard Fahren mit abnehmbarer Anhängekupplung ohne Anhänger - erlaubt ?

    Werte Kolleginnen,

    ich bin einer Campinrunde mit vornehmlich deutschen und holländischen Urlaubern auf das Thema "Fahren mit abnehmbarer AHK ohne Anhänger" gekommen,
    wo der größte Teil der Runde meinte, das wäre nicht gestattet !?!

    Beim Rechergieren im I-net habe ich in Bezug auf Österreich keine diesbezüglichen Vermerke entdecken können!

    Wißt Ihr da mehr ???

    Danke für Eure Antworten im voraus !

    petman
    petman

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  2. #2
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    hallo!

    zitat:
    "Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt."

    lg

  3. #3
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    Kann da leider nicht helfen, meine ist elektrisch und nur ausgefahre, wenn Hänger dra.
    Liebe Grüsse: Etelka + Walter
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  4. #4
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    Hallo,
    ich kann mich dem Zitat von soul insofern anschließen, da ich ein Fahrzeug mit abnehmbarer AHK hatte, und mit dieser die Kennzeichentafel abgedeckt wurde. Daher die Auflage, die AHK bei Nichtgebrauch abzunehmen, in der Zulassung eingetragen war.
    Gute Reise,
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    Thomas, Karin, Manuel und Andrea aus dem Tullnerfeld,
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    Meine Beiträge spiegeln meine persönlichen Erfahrungen wider und müssen nicht immer mit der aktuellen Lehrmeinung übereinstimmen. Weiters können sie auch Ironie enthalten.

  5. #5
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    Mir hat mein Versicherungsmensch gesagt, er kennt einen Fall, wo der Vordermann bei einem Auffahrunfall eine Teilschuld bekommen hat, weil er die abnehmbare AHK nicht abgenommen hat. Durch die AHK wurde das Hinterfahrzeug mehr beschädigt als wenn keine dran gewesen wäre.
    LG

    Michi

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    Wer Rechtschreibfehler findet - darf sie behalten

  6. #6
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    "Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt."
    das klingt vernünftig. Ich hab meine alte NIE abgenommen, weil mir das zu umständlich war und hatte nie irgendwelche Probleme damit. Kenn auch andere, die sie nicht abnehmen.
    MfG
    Alex (AVS)
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  7. #7
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    Soviel ich weiß darfst Du damit fahren, jedoch sollte Dir einer auffahren kann es sein, dass Du eine Teilschuld bekommst... also lieber weg damit...
    Ich blogge für Campinganfänger, schaut rein unter:
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Joe W Beitrag anzeigen
    jedoch sollte Dir einer auffahren kann es sein, dass Du eine Teilschuld bekommst... also lieber weg damit...
    woher kommt diese Idee? Rechtliche Grundlage? Quelle?
    Wenn die AHK typisiert ist (wovon ich ausgehe), dann darf ich das KFZ damit auch bewegen. Ebenso wie mit leeren Dachträgern oder Heckfahrradträgern.
    MfG
    Alex (AVS)
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  9. #9
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    Diese “Idee“ rührt daher, dass in der Stvo geschrieben steht, dass man eine Schadensminderungspflicht hat...
    Gesetzlich ist es wahrlich eine grauzone, jedoch kann die Versicherung aussteigen...
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  10. #10
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    es gibt in der stvo nichts, aber auch gar nichts, dass man die kupplung abnehmen muss, wenn das kennzeichen nicht verdeckt wird. da kann keine versicherung aussteigen und es gibt auch keine teilschuld. märchen helfen hier nicht weiter.
    die schadensminderungspflicht ist auch nicht teil der stvo, sondern des abgb. sie bezieht sich auch nicht auf den verursacher sondern auf den geschädigten.

    auch hier ein zitat:
    "... ist die Obliegenheit des Geschädigten, seinen Schaden möglichst gering zu halten."
    lg

  11. #11
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    Zitat Zitat von Joe W Beitrag anzeigen
    Diese “Idee“ rührt daher, dass in der Stvo geschrieben steht, dass man eine Schadensminderungspflicht hat...
    1. wo steht das? Ich kenn die STVO sehr gut, aber die Stelle ist mir nicht bekannt.
    2. welchen Schaden kann ich minimieren, wenn noch gar keiner eingetreten ist? Der Schaden entsteht ja erst, wenn einer reinkracht, nicht vorher.
    Und zur Schadensvermeidung bzw -abwehr gibts Gesetze, die vorspringende oder scharfe Teile an KFZ verbieten. Eine typisierte AHK fällt da sicher nicht darunter, sonst wäre sie genau nicht typisiert.


    Zitat Zitat von Joe W Beitrag anzeigen
    Gesetzlich ist es wahrlich eine grauzone, jedoch kann die Versicherung aussteigen...
    kennst du einen einzigen nachprüfbaren Fall, wo das passiert ist???

    Sorry, ich will dich keines falls irgendwie verarschen, aber ich halte das einfach nur für eine urban legend ohne sachlich-rechtlichen Hintergrund. Falls dem so ist (oder eben nicht), würd ich das gerne rausfinden.
    MfG
    Alex (AVS)
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  12. #12
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    Alex hatte recht, ich unrecht! Folgendermaßen siehts aus: Oiso: prinzipiell muss sie nicht abgenommen werden, jedoch: wenn d. KZ-Tafel od. Teile davon verdeckt werden, schon! Überdies auch, wenn im Zul.Schein d. Eintr.: "bei Nichtanhängerbetrieb ist d. Zugvorr. abzunehmen" aufscheint!

    Mea culpa! Wußte es auch nicht...
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Joe W Beitrag anzeigen
    Oiso: prinzipiell muss sie nicht abgenommen werden, jedoch: wenn d. KZ-Tafel od. Teile davon verdeckt werden, schon! Überdies auch, wenn im Zul.Schein d. Eintr.: "bei Nichtanhängerbetrieb ist d. Zugvorr. abzunehmen" aufscheint!
    danke vielmals für die Klärung
    MfG
    Alex (AVS)
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  14. #14
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    hallo und danke an alle, welche hier ihre Meinung und wissen kundgetan haben.

    ich habe keine eintrag diesbezüglich im zulassungsschein - also bleibt sie mal dran

    sorry wg. später antwort - bin seit anfang der Woche erst wieder im lande

    wünsche allen noch einen schönen und vor allem unfallfreien sommer

    LG

    petman
    petman

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  15. #15
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    Ich habe seit Oktober 2008 einen abnehmbare AHK Auto (Renault Espace und jetzt Peugeot 508 SW) und habe die AHK sicher 75% im Jahr dran und bis jetzt hatte ich deswegen noch nie Probleme.
    :rolleyes: Hallo zusammen, ich bin "der Reini" :o
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    "Hakuna Matata" Ich liebe das Leben

  16. #16
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    Zitat Zitat von der Reini Beitrag anzeigen
    Ich habe seit Oktober 2008 einen abnehmbare AHK Auto (Renault Espace und jetzt Peugeot 508 SW) und habe die AHK sicher 75% im Jahr dran und bis jetzt hatte ich deswegen noch nie Probleme.
    Hallo

    ...und bei diesen Autos verdeckst du ja auch mit montierten ahk nicht die kennzeichen.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


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