Grüß euch,
habe ein §57-Problem, kurz die Vorgeschichte:
Puschmobil auf Citroen Fahrgestell, Bj. 1990, meine Pickerl-Werkstatt hat zugemacht, daher neue gesucht.
Ergebnis: ein paar nicht allzu schwer behebende Mängel (aus meiner Sicht sehr pingelig Begutachtet, zum ersten Mal wurden z.B. Pannendreieck und Apotheke geprüft) aber schwerer Mangel wegen fehlender Sicherheitsgurte auf vier Sitzplätzen.
Das Fahrzeug hat eine Einzelgenehmigung, ist als "Spezialkraftwagen: Campingwagen, geschl. Fahrerhaus 2 Achsen" Typisiert und hat 6 (2+2+2) Sitzplätze. Gurte gibt es nur auf den Vordersitzen, hinten gibt es keine (und gab es nie) Befestigungspunkte. Zudem sind hinten nur die Längssitzbänke benutzbar.
In den letzten 26 Jahren gab es noch nie ein Problem deshalb, ich gehe daher davon aus dass das so seine Richtigkeit hat und hinten keine Gurte erforderlich sind. Aber wie kann ich den Prüfer davon überzeugen? Oder liege ich falsch in meiner Annahme?
Der Prüfer hat mir übrigens empfohlen das Fahrzeug auf 2 Sitzplätze umzutypisieren, das kommt aber für mich nicht in Frage.
Hoffe ihr habt dazu Info's für mich.
LG
loup