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Thema: LKW oder nicht mehr LKW also doch Wohnmobil?

  1. #1
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    Standard LKW oder nicht mehr LKW also doch Wohnmobil?

    Hallo!
    Ich habe eine rechtliche Grundsatzfrage für euch. Ein Wohnmobil (M1) muss in Österreich aufweisen: Schlafplatz, Sitzgelegenheit (auch abklappbar), Stauraum, Fixe!!!!Kochstelle, Tisch (entfernbar erlaubt), wenn also eines davon fehlt ist es kein Wohnmobil. Ich weiß dass da ich meinen damaligen buss umgebaut habe und an der fixen Kochstelle gerade so mit Kulanz als Womo typisiert wurde. Hätte ich das nicht gemacht und die fixe (Gaskasten) Kochstelle hätte gefehlt wäre ich als LKW weitergefahren. Frage: Wieviel Raum muss in einem LKW wie Fiat Ducato übrigbleiben dass er noch als LKW durchgeht? Polizei und Finanzler sind da sehr genau wenn man auf einen Sachkundigen trifft. Fenster werden in den Buss keine hinneinkommen weil das ist typisierungspflichtig. Wenn ein Fenster hineinkommt muss es von innen vergittert werden, und die Trennwand darf nicht entfernt werden. Falls doch muss die neue ein Tüv Gutachten haben. Das hab ich ja bei meinem alten Buss auch machen müssen. Wenn ich also alles ausser einer kochstelle habe bleibt es ein lkw oder nicht? weil in diesem Fall wäre schon die Hälfte vom Laderaum belegt. Bin gespannt ob da jemand von euch schon Erfahrungen vorweisen kann. Meine Typisierung von LKW auf WOMO war der reinste Horror und das möcht ich mir ersparen und natürlich die Nova Plicht die sich daraus ergibt. Fahre derzeit einen Hymer Alkoven 3,5t und musste damals weil aus BRD importiert ordentlich nachzahlen!! LG Joseph

  2. #2
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    Servus,

    wer immer das mit der Kochstelle zu grunde legt, das ist falsch. Unter beiliegendem Link findest du die Klassifizierung der einzelnen Fahrzeugklassen:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

    Früher war noch die mindestausstattung eines LKW dass ein Kubikmeter Laderraum vorhanden sein muß, das war das Kritrium Minivans als LKW zu typisieren, das mit der Kochstelle ist definitiv kein Kirterium.

    Wenn ich einen als LKW typisierten Ducato verwenden möchte, würde ich mir solange ein entsprechender Laderaum vorhanden bleibt keine Sorgen machen. Fenster und so weiter kannst du ohne eintragen einbauen, hier muß eine Typgenehmigung vorliegen, ist ja bei Anhängevorrichtungen, Rädern, und diversen anderen Zubehör ebenfalls so.
    so long Mathias (45),Tamara(fast 50),Tobias(17), Jakob(15) und Dionysos(1)
    aus Kirchberg an der Pielach
    im Euramobil Sport 665 HB

  3. #3
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    Hi!
    Sieh mir mal diesen Link an, alles recht gut beschrieben.

    http://www.campingforum.at/campingfo...-Hilfestellung!

    Was die FIXE Kochstelle angeht, war die - zumindest vor 1,5 Jahren - durchaus noch Pflicht. Fix verschraubt, kann auch 230 Volt sein, aber eben fix.

  4. #4
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    Hallo!
    Danke für eure Tipps!

    Im Österr. Gesetz steht:



    28a.


    Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

    Tisch und Sitzgelegenheiten,

    Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,

    Kochgelegenheiten und

    Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann




    Also Kochen tu ich drinnen nicht somit hab ich keine Kochstelle somit ist es auch kein womo. Bleibt nur die Frage ist es dann noch ein LKW. Diese Drittel Laderaum Regel wo steht die im Gesetz??

    Ich habe schon eine Typisierung in Wien vor 16 Jahren durchgemacht. das tu ich mir nicht mehr an. Da gibts ja schon den Forenbeitrag auf den IHr mich gebracht habt.

    Fenster (Teilegutachten Fa. Seitz) müssen in einem LKW von innen vergittert sein. Die Trennwand zum fahrer darf nicht entfernt werden. Wenn da was anderes hineinkommt wie eine zb eine Türe dann braucht man ein gutachten vom Tüv und eine Eintragung von der Zulassungsstelle in der Haidequerstrasse.

    Also: Wenn genug raum bleibt und keine Kochstelle da ist bleibt es ein lkw!

    Lg Zardoz

  5. #5
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    Zitat Zitat von zardoz Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Danke für eure Tipps!

    Im Österr. Gesetz steht:



    28a.


    Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:



    Kochgelegenheiten und


    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen,





    Lg Zardoz
    Hallo

    ....und was heisst jetzt fest anzubringen? so das ich ich es jederzeit rausnehmen kann (transportsicherung?)oder fix verbaut?, finde solche begriffe sind doch sehr dehnbar.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


    www.rdh-websolutions.at

  6. #6
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    Meines Wissens heißt fest anbringen das es nicht schnell und einfach zu demontieren sein darf. Sprich du musst Werkzeug brauchen um es demontieren zu können.
    Ich lass mich da aber gerne eines besseren belehren.
    LG Gerry!

  7. #7
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    Jede Umtypisierung hängt auch "ein klein wenig" vom Prüfer ab. Das die Rückwand bleiben muss, ist längst Geschichte. Vergitterte Fenster?? Keine Rede. Hab die Rückwand rausgenommen, eine Sitzbank reingeschraubt, diese vom TÜV prüfen lassen, links und rechts ein Seitz-Fenster (hat sich KEIN Mensch dafür interessiert...) zur Typisierungsstelle und bin nun als 5-Sitzer LKW unterwegs. Dass ich inzwischen ein WoMo drinnen hab - tja, da spielt die Nova wieder mit. Die 1/3-Regleung wurde mir damals gesagt, ich halt mich dran. Und fertig.

    PS: MEINE Empfehlung: such dir eine dir passende Typisierungsstelle und red dort mit dem Prüfer!! Durchs rede kommen die Leut´zsamm. Ganz einfach. DER sagt dir dann was er will - und du hälst dich dran. Du kannst § wälzen wie du willst, in Wahrheit wird dir "dein" Prüfer sagen was er will.

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