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Thema: Wohnwagen kauf aus Deutschland

  1. #1
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    Standard Wohnwagen kauf aus Deutschland

    Wer kann mir sagen was ich bei einen kauf eines gebrauchten Wohnwagen aus Deutschland an abgaben zu entrichten habe.(Steuern u.s.w.)
    Liebe Grüße
    Wolfgang (68), Ida (70) sowie Wuff Sara und Niki

  2. #2
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    Hallo

    ich würde meinen du wendest dich an das zuständige Finanzamt, denke dort bekommst die kompetenteste Auskunft.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
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    www.rdh-websolutions.at

  3. #3
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    an Steuern nichts. NOVA fällt keine an und UST auch nicht.

    Die Zulassung sollte, wenn bisher in der EU zugelassen (wovon in DE wohl auszugehen ist) kein Problem sein, aber DAS beantwortet dir kompetenter als ich deine Zulassungsstelle.
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  4. #4
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    Wir atten unseren 2ten Wowa aus Holland und den jetzigen aus D.
    Gebühren zahlst keine fürs importieren.
    Termin bei der Landesregierung ausmachen und dann bekommst eine Einzelgenehmigung.Diese hat glaub ich so um die 150€ gekostet.

    Mfg Sigi

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  5. #5
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    Hallo Wolfgang, ich habe meinen neuen Wohnwagen im Sommer 2015 vom Händler in DE gekauft. Der Wohnwagen war noch nie zum Verkehr zugelassen. Wie beschrieben gibt es keine Gebühren, nur das Überstellerkennzeichen kostet so um die 140,- €. Mein Händler war so nett und hat den WoWa auf seine Firma als Mietfahrzeug angemeldet und die Kosten übernommen. Ich bin dann mit dem Kfz-Brief und dem Kaufvertrag sowie den DE-Kennzeichen auf meine Zulassungsstelle gegangen. Diese haben den Anhänger in DE abgemeldet und die Kennzeichen vernichtet und sogleich in AT zugelassen. Fertsch!
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

    Zu Hause ist da wo wir campieren.

  6. #6
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    Hallo Wolfgang
    Ich habe damals einen 5 Monate in DE angemeldeten Wohnwagen importiert, der Händler übernahm die kosten von € 50,-- für das einmonatige Überstellungskennzeichen, Termin bei der Landesregierung vereinbart, Einzelgenehmigung kostete ca. € 60,--
    Das war alles.
    Fazit: Null Probleme
    LG
    Toni

  7. #7
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    Jetzt muß ich mal was fragen. Zu was brauche ich von der Landesregierung eine Einzelgenehmigung? Bei mir hat alles die Zulassungsstelle abgewickelt. Also Kennzeichen habe ich bekommen.
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

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  8. #8
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    Hallo!

    Einzelzulassung brauchst du, wenn der Hersteller keine EU-Zulassung beantragt hat. Laut unserem Händler rechnet sich das auf Grund der relativ hohen Kosten bei kleinen Serien nicht. Dann bekommt man eine Einzelzulassung, die gilt nur für das Land, in dem sie ausgestellt wurde. (Das kann sich inzwischen geändert haben. Aber beim Kauf eines gebrauchten Wohnwagens kann das schon ein Thema werden.)

    Unseren neu gekauften Rapido konnte ich mit dem Werkstattkennzeichen des Händlers überstellen. Netterweise hat er mir das Kennzeichen noch die kurze Zeit gelassen, die für das Vorführen bei der Landesprüfstelle nötig war. Dabei wurde übrigens die gesamte Technik durchgecheckt. Bei Gebrauchten kann da schon das eine oder andere Aha-Erlebnis auftauchen. Davon abgesehen war der Selbstimport unkompliziert. (Und in unserem Fall war die Geschichte eigentlich verrückt: Ich wollte beim einzigen österreichischen Händler der Marke bestellen. Der hat sich aber als mehr als desinteressiert verhalten. Dann habe ich die abzuklärenden Punkte, die dem österreichischen Händler zu viel Mühe waren, mit dem nächsten deutschen Händler in 20 Minuten am Telefon geklärt. Der hat dann natürlich das Geschäft bekommen. Wer nicht will, muss ja nichts verkaufen!)

    lg!

    lg!
    georgf.

  9. #9
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    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Einzelzulassung brauchst du, wenn der Hersteller keine EU-Zulassung beantragt hat. Laut unserem Händler rechnet sich das auf Grund der relativ hohen Kosten bei kleinen Serien nicht. Dann bekommt man eine Einzelzulassung, die gilt nur für das Land, in dem sie ausgestellt wurde. (Das kann sich inzwischen geändert haben. Aber beim Kauf eines gebrauchten Wohnwagens kann das schon ein Thema werden.)

    Unseren neu gekauften Rapido konnte ich mit dem Werkstattkennzeichen des Händlers überstellen. Netterweise hat er mir das Kennzeichen noch die kurze Zeit gelassen, die für das Vorführen bei der Landesprüfstelle nötig war. Dabei wurde übrigens die gesamte Technik durchgecheckt. Bei Gebrauchten kann da schon das eine oder andere Aha-Erlebnis auftauchen. Davon abgesehen war der Selbstimport unkompliziert. (Und in unserem Fall war die Geschichte eigentlich verrückt: Ich wollte beim einzigen österreichischen Händler der Marke bestellen. Der hat sich aber als mehr als desinteressiert verhalten. Dann habe ich die abzuklärenden Punkte, die dem österreichischen Händler zu viel Mühe waren, mit dem nächsten deutschen Händler in 20 Minuten am Telefon geklärt. Der hat dann natürlich das Geschäft bekommen. Wer nicht will, muss ja nichts verkaufen!)

    lg!

    lg!
    "Bei Gebrauchten kann da schon das eine oder andere Aha-Erlebnis auftauchen"
    Ich würde empfehlen den Wohnwagen gemäß der Liste der österreichichen §57a Überprüfung von einer deutschen Werkstätte durchchecken zu lassen dann sollte es keine Überraschungen geben

  10. #10
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    Herzlichen Dank.

    Ihr habt mir sehr geholfen.
    Liebe Grüße
    Wolfgang (68), Ida (70) sowie Wuff Sara und Niki

  11. #11
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    HAllo smaragd200639!

    Du hast keine Abgaben ist Österreich zu entrichten. Nur der TUV ist neu erforderlich und ich glaube das kosten ca € 100.


    Gruß ELSE

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