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Thema: Rotes Kennzeichen

  1. #1
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    Standard Rotes Kennzeichen

    Hallo,
    ein Camper, der mit seinem Wohnmobil im Sommer in Deutschland unterwegs war, musste bei einer Kontrolle Strafe bezahlen, weil er am Fahrradträger, der auf der AHK montiert war, das rote Kennzeichen stecken hatte. Dieses wurde in Deutschland nicht akzeptiert.
    Auf Anfrage in der Rechtsabteilung des ÖAMTC wurde mir erklärt, dass dieses rote Kennzeichen tatsächliches ein nationales Recht sei, das im Ausland keine Gültigkeit habe.
    Meine Frage an euch Kollegen: Hat von euch jemand schon einmal Probleme im Ausland mit diesem roten Kennzeichen gehabt?

    Gruß aus dem Ländle
    nobu
    Unterwegs mit Eriba Touring Troll 542 hinter KIA Niro PHEV

  2. #2
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    Ich nie. Besuchte Länder: Italien, Frankreich, Deutschland, Tschechien, Slowenien.
    Das war ich nicht, das war schon so!

  3. #3
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    hab den radträger mit der roten tafel am womo ca 5 jahre und 50000km oben und auch im ausland nie probleme gehabt. davor auch schon einige jahre am pkw.
    Viele Grüsse aus Graz
    Helga und Robert
    unterwegs mit einem Dethleffs Globebus T6 GT , einem Wheely und einer Honda CB500X
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    https://womo-reisen.at/

    alle bisher besuchten Campingplätze (Google Maps)


  4. #4

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    Zitat Zitat von garmin12 Beitrag anzeigen
    hab den radträger mit der roten tafel am womo ca 5 jahre und 50000km oben und auch im ausland nie probleme gehabt. davor auch schon einige jahre am pkw.
    fahre schon Jahrzehnte auf der Autobahn auch im Ausland zu schnell und hatte noch nie Probleme......haha

    was sagt uns das: nicht alles was verboten wird auch immer bestraft! Dennoch ist die rote Tafel *) nur nationales Recht, ebenso der "111" für 125iger Maschinen als Ergänzung zum B-Schein und vieles mehr.
    *) darum haben z.B. die Deutschen die gleiche Nummerntafel nur ohne amtliche Plaketten für den Radträger. Bei uns wollten's halt wieder mal oberschlau sein.....

  5. #5

    Standard

    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    fahre schon Jahrzehnte auf der Autobahn auch im Ausland zu schnell und hatte noch nie Probleme......haha

    was sagt uns das: nicht alles was verboten wird auch immer bestraft! Dennoch ist die rote Tafel *) nur nationales Recht, ebenso der "111" für 125iger Maschinen als Ergänzung zum B-Schein und vieles mehr.
    *) darum haben z.B. die Deutschen die gleiche Nummerntafel nur ohne amtliche Plaketten für den Radträger. Bei uns wollten's halt wieder mal oberschlau sein.....
    Ergänzung rote Tafel:
    http://www.trey-partner.at/fahrradtr...m-ausland.html

    Ergänzung 111er:
    Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:
    • Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
    • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
    • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
    • Italien
    • Lettland

  6. #6
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    ...........................................Bei uns wollten's halt wieder mal oberschlau sein.....
    servus...

    das rote ( deck )-kennzeichen - wie es eigentlich heißt - war ja ursprünglich nur dazu angedacht - wiederum speziell für transporteure/frächter/speditionen - im ausland zugelassene anhänger mit einem inländischen zugfahrzeug zu ziehen

    es dient(e) eigentlich nur zur erleichterten ( dirr. ) feststellung des fahrzeugführers/fahrzeughalters bei eventuellen verkehrsverstößen im inland....

    da ja das( deck ) kennzeichen ja das selbe das des zugfahrzeuges ist, ist eine lenkererhebung gleich über den innländischen zulassungsbesitzer möglich...somit kein umweg mehr über die ( jeweilige ) ausländische zulassungsbehörde...

    das mit der montage am radträger ist eigentlich ein " zugeständniss " der behörde als praxisgerechte regelung/lösung...

    lg
    willi
    " think for yourself, question authority. "
    ( timothy leary )


  7. #7

    Standard

    Zitat Zitat von panman Beitrag anzeigen
    servus...

    das rote ( deck )-kennzeichen - wie es eigentlich heißt - war ja ursprünglich nur dazu angedacht - wiederum speziell für transporteure/frächter/speditionen - im ausland zugelassene anhänger mit einem inländischen zugfahrzeug zu ziehen

    es dient(e) eigentlich nur zur erleichterten ( dirr. ) feststellung des fahrzeugführers/fahrzeughalters bei eventuellen verkehrsverstößen im inland....

    da ja das( deck ) kennzeichen ja das selbe das des zugfahrzeuges ist, ist eine lenkererhebung gleich über den innländischen zulassungsbesitzer möglich...somit kein umweg mehr über die ( jeweilige ) ausländische zulassungsbehörde...

    das mit der montage am radträger ist eigentlich ein " zugeständniss " der behörde als praxisgerechte regelung/lösung...

    lg
    willi
    ganz genau, aber leider ist halt das "Zugeständnis" nicht europareif.....

  8. #8
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    In vielen Ländern sind normale Kennzeichen im normalen Farbschema zulässig wie etwa in DE.
    Mit welchem Recht werden dort die roten Wiederholungskennzeichen aus AT nicht akzeptiert, die sind doch das gleiche wie die deutschen Wiederholungskennzeichen (weiss).
    Was geht dort die Leute das Farbschema an, die roten Kennzeichen sind offiziell ausgegebene Kennzeichen der österreichischen Zulassungsbehörden.

    Könnten wir eigentlich vorschreiben dass Wiederholungskennzeichen ausschließelich rot sein müssen?

  9. #9

    Standard

    Zitat Zitat von Schuttwegraeumer Beitrag anzeigen
    In vielen Ländern sind normale Kennzeichen im normalen Farbschema zulässig wie etwa in DE.
    Mit welchem Recht werden dort die roten Wiederholungskennzeichen aus AT nicht akzeptiert, die sind doch das gleiche wie die deutschen Wiederholungskennzeichen (weiss).
    Was geht dort die Leute das Farbschema an, die roten Kennzeichen sind offiziell ausgegebene Kennzeichen der österreichischen Zulassungsbehörden.


    Könnten wir eigentlich vorschreiben dass Wiederholungskennzeichen ausschließelich rot sein müssen?
    Weil es halt EU weite Regelungen gibt und auch Nationale. Da hat dann die nationale Ziffer 111 bei uns die Bedeutung 125iger mit B-schein fahren und in einem anderen EU-Land eine ganz andere Bedeutung (wasweißich in ?? Mähdrescher fahren....). Daher sind die nationalen Ziffern in meinen Augen völlig sinnlos, nur weil man sich auf euroäischer Ebene nicht einigen konnte.

  10. #10
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    Weil es halt EU weite Regelungen gibt und auch Nationale. Da hat dann die nationale Ziffer 111 bei uns die Bedeutung 125iger mit B-schein fahren und in einem anderen EU-Land eine ganz andere Bedeutung (wasweißich in ?? Mähdrescher fahren....). Daher sind die nationalen Ziffern in meinen Augen völlig sinnlos, nur weil man sich auf euroäischer Ebene nicht einigen konnte.
    3stellige Codes sind nationale Codes, was da so vorgesehen.
    Aber mit welchem Recht wird die legalität der roten Wiederholungskennzeichen in Frage gestellt?
    Das sind genauso offiziell ausgegebene Kennzeichen.
    Was geht es denn die anderen Länder an wie wir diese einfärben?
    Wir legen ja auch nicht belgische Autos still weil da die Schrift rot ist oder gar alle die gelbe Kennzeichen haben.

  11. #11
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    hallo.
    Ich habe gar kein rotes Kennzeichen Wenn ich das Kennzeichen vom PKW auf das WM umstecke ist es
    egal wo ich dieses montiere. Wichtig: In Ungarn auch nicht zulässig.
    Viel Wichtiger: Die Radträger erfüllen allen nicht die Beleuchtungsnorm für WM. Begrenzungslicht darf höchstens 40 cm von KZ Rand entfernt sein. Und die sind alle zu schmal. Man müßte eine zusätzliche
    Lichtleiste anbringen, aber wer Macht sich die Mühe.
    Wurde auch noch nie beanstandet.
    Grüße roro

  12. #12
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    Zitat Zitat von Schuttwegraeumer Beitrag anzeigen
    Aber mit welchem Recht wird die legalität der roten Wiederholungskennzeichen in Frage gestellt?
    Das sind genauso offiziell ausgegebene Kennzeichen.
    Was geht es denn die anderen Länder an wie wir diese einfärben?
    Wobei es auch Länder gibt, die gar keine fixen Regeln bzgl. der Kennzeichen haben. Da ist es legal, sich das Kennzeichen nach eigenem Design zu malen, solange die entsprechende Kennung zu sehen ist. Wie wird das dann gehandhabt ? (Ist übrigens ein Alptraum für automatische Kennzeichenerkennung )

    RK

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