du darfst zwar nicht "nächtigen", aber du darfst überall, wo du parken darfst, parken.
es gibt kein gesetz, dass du dich nicht im geparkten auto aufhalten darfst und auch
nicht, dass du aufrecht sitzen musst. that's it.
übrigens, wenn du was getrunken hast, steck nicht den schlüssel ins zündschloss. das
fällt, wenns ganz streng ausgelegt wird, schon unter "betriebnahme" - und sei es nur
zum radiohören.
liebe Grüße,
Gerhard und Silvia aus Tirol
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keep it simple