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Thema: Kroatien - Parkgebühren - nachträgliche Forderung

  1. #1
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    Standard Kroatien - Parkgebühren - nachträgliche Forderung

    Hallo

    Lt Kleine Zeitung versuchen diverse Gemeinden die nicht bezahlten Parkgebühren durch Rechtsanwälte eintreiben zu lassen.

    http://www.kleinezeitung.at/s/wirtsc...n-aus-Kroatien
    Beste Grüße
    Karl

  2. #2
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    so wie alle Strafen aus dem Ausland: --> Rundablage
    MfG
    Alex (AVS)
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    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  3. #3
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    Es stellt sich halt die Frage, was passieren kann, wennst wieder nach Kroatien einreist. Kann das ungemütlich und teuer werden?

    lg!
    georgf.

  4. #4
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    Rundablage ? Na ich weiß nicht?

    Das empfiehlt der ADAC:
    https://www.adac.de/infotestrat/rech...onentId=237460

    Scheint immer die gleiche Masche zu sein:
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/kan...en_067214.html

    Fazit für mich, ich werde solche Städte meiden.
    Die Anwälte, die solche Forderungen stellen,
    muß man mit Hilfe fachkundiger Kollegen von ihnen
    mit ihren eigenen Waffen schlagen.
    Siehe oben.
    Ansonsten Parktickets aus solchen Gegenden lange und gut aufheben......
    Geändert von Freetec 598 (02.06.2015 um 11:39 Uhr)
    Liebe Grüße
    Peter
    Es ist nicht wichtig wohin Du im Leben gehst...was Du machst...
    oder was Du hast...
    Es kommt darauf an, wen Du an Deiner Seite hast.

    ois isi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Freetec 598 Beitrag anzeigen
    Rundablage ? Na ich weiß nicht?

    Das empfiehlt der ADAC:
    https://www.adac.de/infotestrat/rech...onentId=237460
    der ADAC empfiehlt streng genommen gar nix.

    Der Anwalt aus XY kann am Gurkenbaum hutschen, wenn er "was auch immer" in Ö nicht vollstrecken kann. Und derzeit kann er das nicht.

    Anderes Land, aber: Arbeitskollegin von mir ist in Florenz im Urlaub 37x in die dort geltende ZTL eingefahren. Gesamtstrafe knapp an die 4000 EURO!!! (um die 90€ pro Vergehen)
    Rundablage. Passiert ist: NICHTS
    Außerdem kannst ja in Ö die Kennzeichen wechseln, das kostet praktisch nix.
    MfG
    Alex (AVS)
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Freetec 598 Beitrag anzeigen
    Rundablage ? Na ich weiß nicht?

    Das empfiehlt der ADAC:
    https://www.adac.de/infotestrat/rech...onentId=237460
    der ADAC empfiehlt streng genommen gar nix.

    Der Anwalt aus XY kann am Gurkenbaum hutschen, wenn er "was auch immer" in Ö nicht vollstrecken kann. Und derzeit kann er das nicht.

    Anderes Land, aber: Arbeitskollegin von mir ist in Florenz im Urlaub 37x in die dort geltende ZTL eingefahren. Gesamtstrafe knapp an die 4000 EURO!!! (um die 90€ pro Vergehen)
    Rundablage. Passiert ist: NICHTS
    Außerdem kannst ja in Ö die Kennzeichen wechseln, das kostet praktisch nix.
    MfG
    Alex (AVS)
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  7. #7
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    "Felix Austria"
    ....und guter Spruch, der mit dem Gurkenbaum
    Liebe Grüße
    Peter
    Es ist nicht wichtig wohin Du im Leben gehst...was Du machst...
    oder was Du hast...
    Es kommt darauf an, wen Du an Deiner Seite hast.

    ois isi

  8. #8
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    Hallo,
    kürzlich, mein Nachbar auf dem Camp simuni in Pag hat einen Strafzettel wegen parken am Roller gehabt. Hat auch eingezahlt aus Angst. Ich dachte mit einspurigen Fahrzeugen brauch ich keinen Parkschein? Gruß rudi
    MRudi, Bezirk Tulln mit Hobby 560, Landrover Discovery 4 oder mit Dethleff T4, Partnerin und zwa Hund

  9. #9
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    Was von den Gemeinden kommt, ist eher (noch!!) als eine Art Privatklage einzuschätzen. Was dagegen von der Polizei oder aufgrund von den dortigen Straßenverkehrsordnungen bestraft wird, da kann unter Umständen von unserer Polizei sogar Amtshilfe beantragt werden. ich hatte mal so etwas vor gut 20 Jahren in der Schweiz (nicht EU!) mit einem Geschwindigkeitsverstoß, 22 km drüber.
    Auf einmal krieg ich Post von der lokalen Polizei...Fahrerfeststellung. Kurze Zeit später kam die Post aus der Schweiz.
    Ich zum Anwalt, der sagte, brauch ich nicht zahlen, die bemühen keine Gerichte. Aber wenn ich jemals in die Schweiz einreise, gäbe es Erzwingungshaft an der Grenze, und wenn es gerade Abend oder Wochenende ist, dann Schweizer Staatsfrühstück. Da hab ich dann doch lieber die 1500 Schilling bezahlt.


    Ironischerweise bin ich seitdem nie mehr in die Schweiz gereist...

  10. #10
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    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  11. #11

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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    so wie alle Strafen aus dem Ausland: --> Rundablage
    so ist das leider nicht....aber wer will kann ja sagen der AVS hat's g'sagt .....

    einfaches Beispiel:
    .) Verwaltungsstrafe in D ebenso in Ö (Parkvergehen) kann in Ö nachverfolgt werden
    .) Gerichtsverfahren in D aber Verwaltungsstrafe in Ö (rechts überholen auf Autobahn) kann nicht nachverfolgt werden

    Gerichtsverfahren nach mehreren Einsprüchen (unterstützt auch vom ADAC) in Rosenheim, Strafe (56.000,-- Schilling), ist nach 5 Jahren getilgt worden, habe ich mir durch meiden von D erspart.

    Siehe:
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040151.html

    Geändert von gelöscht (12.08.2015 um 13:27 Uhr) Grund: Nachtrag

  12. #12
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    .) Verwaltungsstrafe in D ebenso in Ö (Parkvergehen) kann in Ö nachverfolgt werden
    .) Gerichtsverfahren in D aber Verwaltungsstrafe in Ö (rechts überholen auf Autobahn) kann nicht nachverfolgt werden
    DE ist sowieso ein Sonderfall, aber auch da: Rundablage
    Mehrere Parkzettel und auch RTadarfotos einfach gekübelt, nix kam jemals wieder. Obwohl sie die wegen des 25€-Limits des DE-AT-Spezialabkommens hätten vollstrecken können.
    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    Gerichtsverfahren nach mehreren Einsprüchen (unterstützt auch vom ADAC) in Rosenheim, Strafe (56.000,-- Schilling), ist nach 5 Jahren getilgt worden, habe ich mir durch meiden von D erspart.
    ATS ist wohl schon eine Zeitlang her ;-)
    Und bei 56.000 Strafe gings da wohl um mehr als nur ein Strafmandat.
    MfG
    Alex (AVS)
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  13. #13

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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    DE ist sowieso ein Sonderfall, aber auch da: Rundablage
    Mehrere Parkzettel und auch RTadarfotos einfach gekübelt, nix kam jemals wieder. Obwohl sie die wegen des 25€-Limits des DE-AT-Spezialabkommens hätten vollstrecken können.

    ATS ist wohl schon eine Zeitlang her ;-)
    Und bei 56.000 Strafe gings da wohl um mehr als nur ein Strafmandat.
    Es ging damals ums rechts überholen von mehreren Fahrzeugen, lt. Polizei einer Kolonne....das ist eben in D Verkehrsgefährdung und kein Strafmandat. In Rosenheim saß damals ein ganz Scharfer, es gab dazu auch Zeitungsberichte wegen der großen Zahl von unangemessen hohen Strafen von österreichischen Fahrzeuglenkern.

    Aber ansonsten ist das Aufruf zum Ungehorsam, gut das das kein soziales Netzwerk ist.....

  14. #14
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    Es ging damals ums rechts überholen von mehreren Fahrzeugen, lt. Polizei einer Kolonne....das ist eben in D Verkehrsgefährdung und kein Strafmandat.
    ja, die Deutschen haben vereinzelt einen Klescha, bei denen gilt einiges als Vorsatzdelikt und damit als Strafrechtsverstoß anstatt bloßer Verwaltungsübertretung (Odnungswidrigkeit nennen die das glaub ich)

    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    Aber ansonsten ist das Aufruf zum Ungehorsam, gut das das kein soziales Netzwerk ist.....
    Hä?
    Welcher Ungehorsam?Das Vorgehen ist ja vollkommen legal.
    MfG
    Alex (AVS)
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  15. #15

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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Hä?
    Welcher Ungehorsam?Das Vorgehen ist ja vollkommen legal.
    ...deswegen ja auch der smiley...

  16. #16
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    Hallo an alle Lesenden, ich glaube nicht wirklich das nur ein Staat in der EU oder eine Behörde sich die Kosten einer Datenbankpflege antut. Bei der Menge an kontrollfreier Einreise benötigt man Personal und Kennzeichenlesegeräte. Von IT hört man so manches, aber haben noch kein konkretes Beispiel gehört. In HR gehen wohl ein paar Spaßvögel die Autoreihe ab und notieren ein paar Kennzeichen. Probieren kann man es ja. Ein Strafverfolgungsabkommen gibt es in der EU weiterhin nur zwischen AT u. DE. Verkehrsstrafen über 70,00 € werden angeblich nachverfolgt. Mautvergehen fallen da schon einmal raus. Ich glaube auch das man diese Dinge erfolgreich ignorieren kann.
    Ein Studie hat unlängst ergeben, das Männer auch multitastingfähig sind. Ich kann zB. mehrere Dinge gleichzeitig ignorieren.
    Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso

    Zu Hause ist da wo wir campieren.

  17. #17

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    Zitat Zitat von herienoe Beitrag anzeigen
    .....Ein Strafverfolgungsabkommen gibt es in der EU weiterhin nur zwischen AT u. DE.
    Das stimmt einfach nicht!! Das hat auch nichts mit kontrollfreier Einreise zu tun. Ich finde es vor allem fahrlässig seine eigene Meinung zum Thema und unrichtige Tatsachen (siehe Zitat) zu vermischen. Das verunsichert nur die interessierten Leser.
    Wer solche Strafschreiben nicht beachten will soll es tun, aber nicht als Ratschlag veröffentlichen!


    Nochmals: https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040151.html

    Auszug daraus:
    Allgemeines

    Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker sollten Strafzettel im Ausland bzw. Strafschreiben, die sie nach einem Urlaub per Post aus dem Ausland erhalten, jedenfalls beachten.

    Der Rahmenbeschluss des Rates der EU

    Der Rat der Europäischen Union fasste im Jahr 2005 den sogenannten "Rahmenbeschluss" 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen der EU-Mitgliedstaaten. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden können.
    Wesentliche Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit ist aber, dass

    • der Staat, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde und
    • der Staat, in dem der Wohnort der Bestraften/des Bestraften liegt,

    ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben.
    Mit Ausnahme von Griechenland, Irland und Italien haben alle EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss bereits in nationales Recht umgesetzt.
    Geändert von gelöscht (13.08.2015 um 16:02 Uhr)

  18. #18
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    Das stimmt einfach nicht!! Das hat auch nichts mit kontrollfreier Einreise zu tun. Ich finde es vor allem fahrlässig seine eigene Meinung zum Thema und unrichtige Tatsachen (siehe Zitat) zu vermischen. Das verunsichert nur die interessierten Leser.
    Wer solche Strafschreiben nicht beachten will soll es tun, aber nicht als Ratschlag veröffentlichen!


    Nochmals: https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040151.html

    Auszug daraus:
    Allgemeines

    Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker sollten Strafzettel im Ausland bzw. Strafschreiben, die sie nach einem Urlaub per Post aus dem Ausland erhalten, jedenfalls beachten.

    Der Rahmenbeschluss des Rates der EU

    Der Rat der Europäischen Union fasste im Jahr 2005 den sogenannten "Rahmenbeschluss" 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen der EU-Mitgliedstaaten. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden können.
    Wesentliche Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit ist aber, dass

    • der Staat, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde und
    • der Staat, in dem der Wohnort der Bestraften/des Bestraften liegt,

    ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben.
    Mit Ausnahme von Griechenland, Irland und Italien haben alle EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss bereits in nationales Recht umgesetzt.
    Hallo!

    Das stimmt alles, was Du schreibst, aber es ist zur Zeit nicht mehr, als gedrucktes Papier. Dieser Rahmenbeschluss wird einfach praktisch nicht umgesetzt, weil keine oder unzureichende Regelungen, wie man überhaupt zum Lenker kommt und manches mehr.

    Interessant bei dieser Bestimmung ist, dass der Heimatstaat, der die Strafe vollstreckt, sich das Geld behalten darf. Sollte wohl ein Anreiz sein, wirkt aber (noch?) nicht.

    Wegen Mautvergehen: grad hier gibts was gar nicht mehr so neues, nämlich, dass die Mautgesellschaften - konkret weiß ich einen Fall aus Italien - die Mautschuld erfolgreich eintreiben. Ich brings jetzt nicht mehr zusammen, wie es genau lief - glaube es war eine Klage beim Zivilgericht und dann Vollstreckung Also grad deren Kostenvorschreibungen tät ich eher nicht ignorieren.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  19. #19
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    Jahre zurück ist nachzuweisen, wer zu welcher Zeit ein gewisses Kennzeichen hatte. Der Tip mit dem Kennzeichenwechsel ist also für die Rundablage.
    Grüße aus Salzburg
    Manfred+++
    __________________________
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  20. #20
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    Zitat Zitat von Seafox Beitrag anzeigen
    Jahre zurück ist nachzuweisen, wer zu welcher Zeit ein gewisses Kennzeichen hatte. Der Tip mit dem Kennzeichenwechsel ist also für die Rundablage.

    JEin.
    Die AT-Zulassungsstelle sieht das natürlich.
    Aber der Bulle, der dich im Ausland aufhält, sieht NICHT, welches Kennzeichen ich letzten Sommer drauf hatte. Also sieht er auch nicht, daß dieses KFZ (mit anderem Kennzeichen) noch 52 offene Strafmandate stehen hat.
    MfG
    Alex (AVS)
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