Hallo
Lt Kleine Zeitung versuchen diverse Gemeinden die nicht bezahlten Parkgebühren durch Rechtsanwälte eintreiben zu lassen.
http://www.kleinezeitung.at/s/wirtsc...n-aus-Kroatien
Hallo
Lt Kleine Zeitung versuchen diverse Gemeinden die nicht bezahlten Parkgebühren durch Rechtsanwälte eintreiben zu lassen.
http://www.kleinezeitung.at/s/wirtsc...n-aus-Kroatien
Beste Grüße
Karl
so wie alle Strafen aus dem Ausland: --> Rundablage
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
Es stellt sich halt die Frage, was passieren kann, wennst wieder nach Kroatien einreist. Kann das ungemütlich und teuer werden?
lg!
georgf.
Rundablage ? Na ich weiß nicht?
Das empfiehlt der ADAC:
https://www.adac.de/infotestrat/rech...onentId=237460
Scheint immer die gleiche Masche zu sein:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kan...en_067214.html
Fazit für mich, ich werde solche Städte meiden.
Die Anwälte, die solche Forderungen stellen,
muß man mit Hilfe fachkundiger Kollegen von ihnen
mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Siehe oben.
Ansonsten Parktickets aus solchen Gegenden lange und gut aufheben......
Geändert von Freetec 598 (02.06.2015 um 11:39 Uhr)
Liebe Grüße
Peter
Es ist nicht wichtig wohin Du im Leben gehst...was Du machst...
oder was Du hast...
Es kommt darauf an, wen Du an Deiner Seite hast.
ois isi
der ADAC empfiehlt streng genommen gar nix.
Der Anwalt aus XY kann am Gurkenbaum hutschen, wenn er "was auch immer" in Ö nicht vollstrecken kann. Und derzeit kann er das nicht.
Anderes Land, aber: Arbeitskollegin von mir ist in Florenz im Urlaub 37x in die dort geltende ZTL eingefahren. Gesamtstrafe knapp an die 4000 EURO!!! (um die 90€ pro Vergehen)
Rundablage. Passiert ist: NICHTS
Außerdem kannst ja in Ö die Kennzeichen wechseln, das kostet praktisch nix.
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
der ADAC empfiehlt streng genommen gar nix.
Der Anwalt aus XY kann am Gurkenbaum hutschen, wenn er "was auch immer" in Ö nicht vollstrecken kann. Und derzeit kann er das nicht.
Anderes Land, aber: Arbeitskollegin von mir ist in Florenz im Urlaub 37x in die dort geltende ZTL eingefahren. Gesamtstrafe knapp an die 4000 EURO!!! (um die 90€ pro Vergehen)
Rundablage. Passiert ist: NICHTS
Außerdem kannst ja in Ö die Kennzeichen wechseln, das kostet praktisch nix.
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
"Felix Austria"
....und guter Spruch, der mit dem Gurkenbaum
Liebe Grüße
Peter
Es ist nicht wichtig wohin Du im Leben gehst...was Du machst...
oder was Du hast...
Es kommt darauf an, wen Du an Deiner Seite hast.
ois isi
Hallo,
kürzlich, mein Nachbar auf dem Camp simuni in Pag hat einen Strafzettel wegen parken am Roller gehabt. Hat auch eingezahlt aus Angst. Ich dachte mit einspurigen Fahrzeugen brauch ich keinen Parkschein? Gruß rudi
MRudi, Bezirk Tulln mit Hobby 560, Landrover Discovery 4 oder mit Dethleff T4, Partnerin und zwa Hund
Was von den Gemeinden kommt, ist eher (noch!!) als eine Art Privatklage einzuschätzen. Was dagegen von der Polizei oder aufgrund von den dortigen Straßenverkehrsordnungen bestraft wird, da kann unter Umständen von unserer Polizei sogar Amtshilfe beantragt werden. ich hatte mal so etwas vor gut 20 Jahren in der Schweiz (nicht EU!) mit einem Geschwindigkeitsverstoß, 22 km drüber.
Auf einmal krieg ich Post von der lokalen Polizei...Fahrerfeststellung. Kurze Zeit später kam die Post aus der Schweiz.
Ich zum Anwalt, der sagte, brauch ich nicht zahlen, die bemühen keine Gerichte. Aber wenn ich jemals in die Schweiz einreise, gäbe es Erzwingungshaft an der Grenze, und wenn es gerade Abend oder Wochenende ist, dann Schweizer Staatsfrühstück. Da hab ich dann doch lieber die 1500 Schilling bezahlt.
Ironischerweise bin ich seitdem nie mehr in die Schweiz gereist...
und weiter gehts:
http://steiermark.orf.at/news/stories/2725888/
hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
https://darkdogontour.blogspot.com
so ist das leider nicht....aber wer will kann ja sagen der AVS hat's g'sagt .....
einfaches Beispiel:
.) Verwaltungsstrafe in D ebenso in Ö (Parkvergehen) kann in Ö nachverfolgt werden
.) Gerichtsverfahren in D aber Verwaltungsstrafe in Ö (rechts überholen auf Autobahn) kann nicht nachverfolgt werden
Gerichtsverfahren nach mehreren Einsprüchen (unterstützt auch vom ADAC) in Rosenheim, Strafe (56.000,-- Schilling), ist nach 5 Jahren getilgt worden, habe ich mir durch meiden von D erspart.
Siehe:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040151.html
Geändert von gelöscht (12.08.2015 um 13:27 Uhr) Grund: Nachtrag
DE ist sowieso ein Sonderfall, aber auch da: Rundablage
Mehrere Parkzettel und auch RTadarfotos einfach gekübelt, nix kam jemals wieder. Obwohl sie die wegen des 25€-Limits des DE-AT-Spezialabkommens hätten vollstrecken können.
ATS ist wohl schon eine Zeitlang her ;-)
Und bei 56.000 Strafe gings da wohl um mehr als nur ein Strafmandat.
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
Es ging damals ums rechts überholen von mehreren Fahrzeugen, lt. Polizei einer Kolonne....das ist eben in D Verkehrsgefährdung und kein Strafmandat. In Rosenheim saß damals ein ganz Scharfer, es gab dazu auch Zeitungsberichte wegen der großen Zahl von unangemessen hohen Strafen von österreichischen Fahrzeuglenkern.
Aber ansonsten ist das Aufruf zum Ungehorsam, gut das das kein soziales Netzwerk ist.....
ja, die Deutschen haben vereinzelt einen Klescha, bei denen gilt einiges als Vorsatzdelikt und damit als Strafrechtsverstoß anstatt bloßer Verwaltungsübertretung (Odnungswidrigkeit nennen die das glaub ich)
Hä?
Welcher Ungehorsam?Das Vorgehen ist ja vollkommen legal.
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD
Hallo an alle Lesenden, ich glaube nicht wirklich das nur ein Staat in der EU oder eine Behörde sich die Kosten einer Datenbankpflege antut. Bei der Menge an kontrollfreier Einreise benötigt man Personal und Kennzeichenlesegeräte. Von IT hört man so manches, aber haben noch kein konkretes Beispiel gehört. In HR gehen wohl ein paar Spaßvögel die Autoreihe ab und notieren ein paar Kennzeichen. Probieren kann man es ja. Ein Strafverfolgungsabkommen gibt es in der EU weiterhin nur zwischen AT u. DE. Verkehrsstrafen über 70,00 € werden angeblich nachverfolgt. Mautvergehen fallen da schon einmal raus. Ich glaube auch das man diese Dinge erfolgreich ignorieren kann.
Ein Studie hat unlängst ergeben, das Männer auch multitastingfähig sind. Ich kann zB. mehrere Dinge gleichzeitig ignorieren.
Liebe Grüße sendet Helmut, J. und die Yorkshire Bande. Immer auf Achse mit Caravan Dethleffs Summer Edition 430 RQ gezogen von einem TOYOTA Proace Verso
Zu Hause ist da wo wir campieren.
Das stimmt einfach nicht!! Das hat auch nichts mit kontrollfreier Einreise zu tun. Ich finde es vor allem fahrlässig seine eigene Meinung zum Thema und unrichtige Tatsachen (siehe Zitat) zu vermischen. Das verunsichert nur die interessierten Leser.
Wer solche Strafschreiben nicht beachten will soll es tun, aber nicht als Ratschlag veröffentlichen!
Nochmals: https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040151.html
Auszug daraus:
Allgemeines
Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker sollten Strafzettel im Ausland bzw. Strafschreiben, die sie nach einem Urlaub per Post aus dem Ausland erhalten, jedenfalls beachten.
Der Rahmenbeschluss des Rates der EU
Der Rat der Europäischen Union fasste im Jahr 2005 den sogenannten "Rahmenbeschluss" 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen der EU-Mitgliedstaaten. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden können.
Wesentliche Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit ist aber, dass
- der Staat, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde und
- der Staat, in dem der Wohnort der Bestraften/des Bestraften liegt,
ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben.
Mit Ausnahme von Griechenland, Irland und Italien haben alle EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss bereits in nationales Recht umgesetzt.
Geändert von gelöscht (13.08.2015 um 16:02 Uhr)
Hallo!
Das stimmt alles, was Du schreibst, aber es ist zur Zeit nicht mehr, als gedrucktes Papier. Dieser Rahmenbeschluss wird einfach praktisch nicht umgesetzt, weil keine oder unzureichende Regelungen, wie man überhaupt zum Lenker kommt und manches mehr.
Interessant bei dieser Bestimmung ist, dass der Heimatstaat, der die Strafe vollstreckt, sich das Geld behalten darf. Sollte wohl ein Anreiz sein, wirkt aber (noch?) nicht.
Wegen Mautvergehen: grad hier gibts was gar nicht mehr so neues, nämlich, dass die Mautgesellschaften - konkret weiß ich einen Fall aus Italien - die Mautschuld erfolgreich eintreiben. Ich brings jetzt nicht mehr zusammen, wie es genau lief - glaube es war eine Klage beim Zivilgericht und dann Vollstreckung Also grad deren Kostenvorschreibungen tät ich eher nicht ignorieren.
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447
Jahre zurück ist nachzuweisen, wer zu welcher Zeit ein gewisses Kennzeichen hatte. Der Tip mit dem Kennzeichenwechsel ist also für die Rundablage.
Grüße aus Salzburg
Manfred+++
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Ford Ranger Ltd + Fendt Saphir 540 TG
MfG
Alex (AVS)
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unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD