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Thema: In welchen EU Ländern ist eine Gasüberprüfung gesetzlich vorgeschrieben

  1. #41
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    Hallo Gerda,
    ich war 22 Jahre in Spanien, von einer ges. vorgeschriebenen Gasprüfung ist mir nichts bekannt!
    Ebenso in Österr., es wird das Pickerl ohne Gasprüfung erteilt!!! Das Fahrzeug ist also vor dem Gesetz ohne Gasprüfung verkehrstauglich!
    Was ist die §57a-Begutachtung?

    Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Die Begutachtung durch den ÖAMTC spart Zeit und Geld.
    Hasta Banana Amigos....
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  2. #42
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    Verkehrstauglich ist es natürlich ohne Gasüberprüfung schon, aber eben nicht in jedem EU-Land, wir wollen auf der sicheren Seite sein, vielleicht deshalb weil wir nicht der Wohnmobilisten-Furzklemmerfraktion angehören. Wir sind auch nicht die leidenschaftlichen Freisteher und auf CP Plätzen in Frankreich und Spanien ist eine Gasüberprüfung vorgeschrieben. So wurde es mir vermittelt.
    Kann jetzt nicht von den Kosten dafür schreiben, wir haben sich extra dazu einen Crashsensor einbauen lassen, das hat es verteuert. Uns war es die Angelegenheit wert.

    LG

  3. #43
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    auf CP Plätzen in Frankreich und Spanien ist eine Gasüberprüfung vorgeschrieben. So wurde es mir vermittelt.
    Hallo Gerda,
    Das ist die Vorschrift der Platzbetreiber, hat also nichts mit STVO zu tun. Ich bin absolut für die Kontrolle der Gasanlage, mir geht es nur darum ob das private Vorschriften der Platzbetreiber sind oder verbindliche Gesetze, die bei Nichteinhaltung den Betrieb des Fahrzeuges bei Strafe unterbinden können.

    Noch was am Rande, könntest Du mir bitte die "Wohnmobilisten-Furzklemmerfraktion" näher beschreiben?
    Hasta Banana Amigos....
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  4. #44
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    dem Mühlfeichtl
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    Danke, Danke für die vielen Meinungen aber wie lautete meine Frage?

    Nix für ungut aber es ist schon verblüffend, welche Diskusionen auf eine klar formulierte Frage immer wieder entstehen.

    Übrigens mit Posting 6 war die Frage schon klar und sachlich beantwortet.

    lg
    herbo
    gerade zurück aus Korsika
    z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
    (zu jung für die Rente aber immer unterwegs

    lg
    herbert+micha

  5. #45
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    Hi Herbo,
    das ist nicht richtig! Auf Post 6 wurde Halbwissen und Unwahrheiten verbreitet! Das ist wie immer hier nur unprofessionell!
    In Deutschland z.B. ist die gültige Gasprüfung (zumindest bei Reisemobilen) zwingend für die TÜV Prüfung nachzuweisen.
    DAS STIMMT NICHT!
    Hasta Banana Amigos....
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  6. #46
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    Lieber Gerardo,

    im Gegensatz zu einigen anderen hier im Forum, poste ich eigentlich immer nur Fakten die ich auch belegen kann und ebenfalls im Gegensatz zu anderen hier im Forum bin ich auch bemüht das Gesprächsniveau nicht unter die Gürtellinie sinken zu lassen.

    Deine Aussage „ die Infos in meinem Beitrag währen Unwahr-oder Halbwahrheiten“ ist schlichtweg Schwachsinn.

    Ich kann dir versichern dass ich schon aus meiner täglichen Gerichtsarbeit belegen kann was ich hier poste.

    Die deutschen Richtlinien kenne ich zwar nur von gemeinsamen Schulungenmit deutschen Kollegen von Tüv und Dekra, aber für die ungläubigen hier ein Link zum nachlesen
    z.B. vom deutschenTÜV, wo auch für dich ganz klar lesbar sein sollte, dass für eine HU immer eine gültige Gasprüfung erforderlich ist:
    http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/alle_infos_services_nach_fahrzeug/wohnmobil_caravan/gaspruefung

    Solltest du diesbezüglich andere Informationen oder Quellen haben, würde ich mich dafür sehr interessieren.
    Aber der „Freund vom Onkel eines Nachbarn hat gesagt “ist mir hier zuwenig
    Mit solchen Gerüchten habe ich bei meiner täglichen Arbeit immer wieder zu tun.
    Fakt ist aber, letztlich zählen die vorgegeben Normen und Richtlinien und nicht was irgendwer irgendwo gehört hat.

    Also bitte erst nachdenken und genauer recherchieren bevor du solche Postings machst ……..

    lg
    Christian
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  7. #47
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    Hallo Grisu,
    ich habe keine Lust wegen Deiner Information Zeit in Recherchen zu investieren. In D + A kontrolliert kein Mensch das Gaspickerl bei der HU!
    Ein Zitat:
    Also die Gasprüfung ist alle 2 Jahre pflicht. Sie gehört nicht zum Prüfumfang beim TÜV/DEKRA. Der Prüfer darf aber nach der prüfbescheinigung fragen und falls nicht vorhanden die plakette verweigern. eine gasprüfung mach ich bei jeder inbetriebnahme selbst: flasche (mit Manometer)aufdrehen, sodaß druck auf manometer ist. flasche wieder zudrehen und warten. wenn der druck binnen einer stunde nicht abfällt, is das system dicht! gleiche prüfung dann nochmal mit offenen absperrhähnen. sollte da was v...
    Ich habe im letzten Jahr in A 3 WoMos getüvt vor dem Verkauf.....OHNE Gasprüfung!!!
    Wenn wir uns da ein neues sch**** EU Gesetz eingefangen haben, wird es noch nicht umgesetzt.
    Du vertrittst Deine Meinung (beruflich bedingt), ich denke Du bist da ein "praxisferner Schreibtischtäter". Ich glaube auch dass einige der Punkte die Du anführst aus dem Zivilrecht sind.
    Aber genug davon.....ich geh in den Schatten
    Hasta Banana Amigos....
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  8. #48
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    Zitat Zitat von gerardo Beitrag anzeigen
    In D + A kontrolliert kein Mensch das Gaspickerl bei der HU!
    Für A ist das sicher der Fall. Von D liest man aber genug in den Foren, daß jemand in D Probleme hatte und kein TÜV bekommen hat gerade wegen der fehlenden Gasprüfung.

    RK

  9. #49
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    Zitat Zitat von gerardo Beitrag anzeigen
    Ein Zitat:
    Und woher kommt dieses Zitat?
    LG Gerry!

  10. #50
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    Zitat Zitat von Gerda Beitrag anzeigen
    Zumindest in Frankreich und Spanien ist eine Gasüberprüfung vorgeschrieben, da benötigt man einem Überprüfungsbericht, sollte nach diesem gefragt werden.
    LG
    Kommen gerade aus FR zurück: da hat uns keiner danach gefragt.
    MfG
    Alex (AVS)
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  11. #51
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    .... und was lernen wir daraus? Wenn nicht nachgefragt wird, dann braucht man es auch nicht? Auch wir waren in FR wurden auch nicht gefragt, haben aber die Gasüberprüfungsplakette sichtbar am WoMo. Genauso wie wir auf der Autobahn in der Schweiz nicht nach der Autobahnvignette gefragt wurden. Heißt das jetzt dass wir unnötig Geld ausgegeben haben?

    LG

  12. #52
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    .... und was lernen wir daraus?
    Das hier trotz 51 Antworten immer noch keine Klarheit herrscht
    Hasta Banana Amigos....
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  13. #53
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    Nein, das manche Leute nicht lesen können.
    LG Gerry!

  14. #54
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    lesen und verstehen sind 2 verschiedene paar schuhe
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  15. #55
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    Du willst mir aber jetzt nicht sagen das jemand den Text in Posting #6 nicht versteht. Oder???
    LG Gerry!

  16. #56
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    Ja ich verstehe das wirklich nicht. Es wird da offensichtlich einiges durcheinander gebracht. Ist das Stvo oder Zivilrecht oder was nun?

    Fakt ist: 1000ende waren im letzten Winter in F und E und alle sind problemlos heimgekommen (ohne Gaspickerlkontrolle)
    Es ist keiner irgendwo aufgetaucht dem das §57 Pickerl wegen fehlender Gasprüfung verweigert wurde!
    Sind das Geschäftsleute die hier Panik machen um ihre Umsätze anzukurbeln?
    Helft mir doch auf die Sprünge ihr lieben Klug****** anstatt zu pöbeln! Oder seid ihr da überfordert???
    Hasta Banana Amigos....
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  17. #57
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    Ok, Bernd hast recht. Manche verstehen nichtmal die Frage.
    LG Gerry!

  18. #58
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    ja, Gerry. genau so hab ich das gemeint
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  19. #59
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    Unter Kompetenz stelle ich mir sowas vor:
    Auf meine Anfrage beim ÖAMTC / ÖCC hatte ich in einer Stunde eine UMFASSENDE Antwort!

    http://www.campingclub.at/technik/rund_ums_campen/gasversorgung/gasueberpruefung__das_wird_gemacht

    Die Fakten:

    ÖNORM EN 1949

    Seit 2002 gibt es die EN 1949, eine Europäische Norm, welche die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen festlegt.
    Sie wurde daraufhin von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt und gilt seit 2006 auch in Österreich.

    Prüfrichtlinie G 107

    Im Dezember 2006 wurde von der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft und dem Verband der Österreichischen Caravanhändler sowie im Zusammenwirken von Landesregierung und Ministerium eine entsprechende Prüfrichtlinie (G 107) zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen erlassen. Diese Prüfrichtlinie G-107 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar.

    Es gibt zur Zeit noch keine Durchführungsverordnung des Verkehrsministeriums. Das bedeutet, dass im Moment bei der §57a Überprüfung eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Weil aber die ÖNORM EN 1949 eine gültige Euro-Norm ist, kann die Prüfwerkstätte eine Gasprüfung sehr wohl verlangen.

    Bei jeder Einzelgenehmigung (Neuzulassung) muss immer eine Gasprüfung bzw. Gasprüfbescheinigung nach EN 1949 vorgelegt werden
    Geändert von gerardo (10.07.2015 um 14:57 Uhr)
    Hasta Banana Amigos....
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  20. #60
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    Zitat Zitat von gerardo Beitrag anzeigen
    Unter Kompetenz stelle ich mir sowas vor:
    Auf meine Anfrage beim ÖAMTC / ÖCC hatte ich in einer Stunde eine UMFASSENDE Antwort!
    die bestätigt aber 1:1, was Grisu bereits in post #6 gesagt hat: Die Prüfung an sich ist Pflicht, aber nicht fürs §57-Pickerl.
    Es werden sogar die genau gleichen Rechtsquellen angegeben, wie bei ihm.

    Also doch Kompetenz - auch wenn du sie nicht wahrhaben willst.
    MfG
    Alex (AVS)
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