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Thema: In welchen EU Ländern ist eine Gasüberprüfung gesetzlich vorgeschrieben

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard In welchen EU Ländern ist eine Gasüberprüfung gesetzlich vorgeschrieben

    Liebe Forumianer und Innen

    Davon abgesehen, dass es im eigenen Interesse liegen sollte die Gasanlage am eigenen Fahrzeug regelm. überprüfen zu lassen, habe ich folgende Frage:

    In welchen EU Ländern ist eine Gasüberprüfung an Reisemobilen bzw. Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben?

    lg
    herbo
    z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
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    lg
    herbert+micha

  2. #2
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    Ich weiß schon, dass ich Dir jetzt Deine Frage nicht beantworte - weil ich es nicht weiß. Aber, ich denke einerseits, wenn die Exekutive draufkommt, findet sie sicher Mittel und Wege Dir Kohle abzuknöpfen. Andererseits ist es meiner Ansicht nach eher ein Thema der Versicherung. Wenn etwas mit dem Gassystem passiert und Du hast keine gültige Gasprüfung, wird die Versicherung (egal ob Haftpflicht oder Kasko) nix zahlen.
    LG

    Michi

    unterwegs mit Bürstner Nexxo A 645


    Wer Rechtschreibfehler findet - darf sie behalten

  3. #3

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    Hallo,
    es gibt angeblich in Italien schon Campingplätze die einen Aufenthalt nur mit gültiger Gasplakette erlauben.

  4. #4
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    Hallo

    Villeicht kann "grisu" deine Frage gelegentlich beantworten. Ich habe mit der Suchfunktion einen alten Beitrag von ihm über die Gasrichtlinien gefunden.

    http://www.campingforum.at/campingfo...n-Gaspr%FCfung
    Beste Grüße
    Karl

  5. #5
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    In Österreich ist eine Gasüberprüfung Bundeslandweit nicht geregelt. zB. Wien nein, in NÖ ja. Sicher ist eine Gasprüfung die in NÖ alle 2 Jahre durchgeführt wird von Vorteil. Um auch als Wiener sicherzugehen lasse ich meinen WW in NÖ überprüfen um alle (Gas)Risiken wenn möglich auszuschließen! Die Überprüfung gilt auch im Ausland.
    In welchen anderen Ländern du bei einer WW Überprüfung, Vorschriften einhalten musst kann ich dir nicht sagen. (Warum soll ich in einem anderen Land eine Überprüfung machen?)
    Weitere Infos: http://www.campingclub.at/technik/ru...s_wird_gemacht
    Gruß Ernst aus Wien

    Gespann: Fahrzeug Kia Sportage und Wohnwagen Adria Altea 462LS

  6. #6
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    Weil es hier eigentlich recht gut erklärt wird , hier ein kurzer Auszug aus einem meiner Vorträge die ich zu diesem Thema letztes Jahr auf der Welser Campingmesse gehalten habe:

    Um es gleich kurz zu machen, EU-weit gilt spätestens seit 2006 rechtlich eine Prüfpflicht (alle 2 Jahre) für Campinggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen (Wohnwagen, Reisemobile, wohnwagenähnliche Aufbauten).

    In der gesamten EU ist für solche Gasanlagen im Campingbereich rechtlich die EN (=Euronorm) 1949 gültig und jeweils die länderspezifische Prüfrichtlinie einzuhalten.
    Also z.B. in Österreich ÖNORM EN 1949 und G 107, in Deutschland DIN EN1949 und G 607 usw.
    Rechtlich gesehen sind solche Normen und die dazugehörigen Prüfrichtlinien
    „Stand der Technik“ und damit beim Betrieb solcher technischen Anlagen immer einzuhalten.
    Bei einem Streitfall (z.B. technische Gebrechen, Mängel) oder auch imSchadensfall (z.B. Unfall , Unglück, Brand usw.) gelten vorab vertragliche Vereinbarungen oder eben Normen.
    Bei technischen Fragen, die Vertraglich nicht ausdrücklich anders geregelt sind, gelten solche länderspezifische NORMEN(z.B. ÖNORM) bzw. Prüfrichtlinien für Behörden, Gerichte und Versicherung als Grundlage für Entscheidungen.

    Daraus ergibt sicht in der Rechtspraxis das Normen und Prüfrichtlinien nachweislich eingehalten werden müssen (sowohl bei der Herstellung, bei der Reparatur, der Wartung, als auch bei der Benützung durch den Verbraucher).

    Werden gültige Normen und Prüfrichtlinien beim Betrieb von technischen Anlagennicht eingehalten, kann dies im Schadensfall, bei Gebrechen oder bei Rechtsstreitigkeiten, Regress- bzw. Schadenersatzansprüche (z.B. Verlust des Versicherungsschutz usw.) nach sich ziehen !!
    Daher nochmals der Hinweis, dass rechtlich seit spätestens 2006 EU-weit eine Prüfpflicht für solche Campinggasanlagen in Fahrzeugen besteht!


    Aber esgibt in der Praxis in fast jedem Land eine andere Handhabung der Kontrolle :

    In Deutschland z.B. ist die gültige Gasprüfung (zumindest bei Reisemobilen) zwingend für die TÜV Prüfung nachzuweisen.
    In Österreich kann eine Gasprüfung bei der Pickerlüberprüfung zwar gefordert werden, muss aber nicht (derzeit Ermessenssache des Prüfers), da nicht ausdrücklich im § 57a Mängelkatalog angeführt. Derzeit wird hierzulande meist nur einmal bei der Einzelgenehmigung (Typisierung) nach der Gasprüfbescheinigung gefragt, sonst nicht.

    Vielleicht gibt es deshalb auch den weit verbreiteten Irrtum dass eine Prüfung gar nicht vorgeschrieben ist.
    Aber nochmals der klare Hinweis, nur weil es nicht oder nur selten kontrolliert wird,bedeutet dies nicht, dass es nicht auch erforderlich ist (siehe oben) – jede Gasanlage im Campingbereich muss (wie jede andere technische Anlage) gemäß den geltenden Normengeprüft werden.

    Diese Prüfpflicht aus (haftungs-) rechtlichen Gründen (gemäß geltender technischer Normen) hat auch nichts mit der Pickerlprüfung oder sonstigen KFZ relevanten Prüfungen zu tun.

    Bei meinen Gerichtsfällen gibt es von Seiten der Betroffenen dann oft das böse Erwachen, wenn keine Prüfung nachgewiesen werden kann und die Streitereien mit der Versicherung beginnen (Unwissenheitschützt übrigens nicht vor Strafe wie es so schön heißt ……)

    Ich hoffe, dass dieser Irrglaube nun einigermaßen geklärt ist

    Lg
    Christian
    Geändert von grisu (30.05.2015 um 18:09 Uhr)
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  7. #7
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    hi,

    trotz all dieser schönen Verordnungen und §§§ ist für mich die Frage offen ob mir ein Polizist
    (oder ein Ordnungsamt-Männchen) im EU-Raum - bei einem nicht aktuell gültigen Prüfpickerl Ungemach
    bereiten kann-darf, sprich mir etwas Kleingeld abnehmen oder mich gar an der Weiterfahrt hindern könnte.
    Voraus setzte ich eine auch für Laien erkennbare Dichtheit der Anlage, Schläuche und Regler nicht
    älter als 4J. sind und das nach abrehen der Gasflasche der Druck im System noch mindestens 3Std. vorhanden bzw. gleich hoch bleibt .

    Das mit der TÜV- Prüfung ist schon klar, auch Versicherungsfragen u. ä. lass ich außen vor - wie schaut es für
    österreichische Mobilisten an der "Front" sprich Straße nun letztlich im EU-Raum insbesonders in D / I /Sl aus ---Strafe zahlen - Fzg abstellen ???/


    Grüße
    schure

  8. #8
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    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    Weil es hier eigentlich recht gut erklärt wird , hier ein kurzer Auszug aus einem meiner Vorträge die ich zu diesem Thema letztes Jahr auf der Welser Campingmesse gehalten habe:

    Um es gleich kurz zu machen, EU-weit gilt spätestens seit 2006 rechtlich eine Prüfpflicht (alle 2 Jahre) für Campinggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen (Wohnwagen, Reisemobile, wohnwagenähnliche Aufbauten).

    In der gesamten EU ist für solche Gasanlagen im Campingbereich rechtlich die EN (=Euronorm) 1949 gültig und jeweils die länderspezifische Prüfrichtlinie einzuhalten.
    Also z.B. in Österreich ÖNORM EN 1949 und G 107, in Deutschland DIN EN1949 und G 607 usw.
    Rechtlich gesehen sind solche Normen und die dazugehörigen Prüfrichtlinien
    „Stand der Technik“ und damit beim Betrieb solcher technischen Anlagen immer einzuhalten.
    Bei einem Streitfall (z.B. technische Gebrechen, Mängel) oder auch imSchadensfall (z.B. Unfall , Unglück, Brand usw.) gelten vorab vertragliche Vereinbarungen oder eben Normen.
    Bei technischen Fragen, die Vertraglich nicht ausdrücklich anders geregelt sind, gelten solche länderspezifische NORMEN(z.B. ÖNORM) bzw. Prüfrichtlinien für Behörden, Gerichte und Versicherung als Grundlage für Entscheidungen.

    Daraus ergibt sicht in der Rechtspraxis das Normen und Prüfrichtlinien nachweislich eingehalten werden müssen (sowohl bei der Herstellung, bei der Reparatur, der Wartung, als auch bei der Benützung durch den Verbraucher).

    Werden gültige Normen und Prüfrichtlinien beim Betrieb von technischen Anlagennicht eingehalten, kann dies im Schadensfall, bei Gebrechen oder bei Rechtsstreitigkeiten, Regress- bzw. Schadenersatzansprüche (z.B. Verlust des Versicherungsschutz usw.) nach sich ziehen !!
    Daher nochmals der Hinweis, dass rechtlich seit spätestens 2006 EU-weit eine Prüfpflicht für solche Campinggasanlagen in Fahrzeugen besteht!


    Aber esgibt in der Praxis in fast jedem Land eine andere Handhabung der Kontrolle :

    In Deutschland z.B. ist die gültige Gasprüfung (zumindest bei Reisemobilen) zwingend für die TÜV Prüfung nachzuweisen.
    In Österreich kann eine Gasprüfung bei der Pickerlüberprüfung zwar gefordert werden, muss aber nicht (derzeit Ermessenssache des Prüfers), da nicht ausdrücklich im § 57a Mängelkatalog angeführt. Derzeit wird hierzulande meist nur einmal bei der Einzelgenehmigung (Typisierung) nach der Gasprüfbescheinigung gefragt, sonst nicht.

    Vielleicht gibt es deshalb auch den weit verbreiteten Irrtum dass eine Prüfung gar nicht vorgeschrieben ist.
    Aber nochmals der klare Hinweis, nur weil es nicht oder nur selten kontrolliert wird,bedeutet dies nicht, dass es nicht auch erforderlich ist (siehe oben) – jede Gasanlage im Campingbereich muss (wie jede andere technische Anlage) gemäß den geltenden Normengeprüft werden.

    Diese Prüfpflicht aus (haftungs-) rechtlichen Gründen (gemäß geltender technischer Normen) hat auch nichts mit der Pickerlprüfung oder sonstigen KFZ relevanten Prüfungen zu tun.

    Bei meinen Gerichtsfällen gibt es von Seiten der Betroffenen dann oft das böse Erwachen, wenn keine Prüfung nachgewiesen werden kann und die Streitereien mit der Versicherung beginnen (Unwissenheitschützt übrigens nicht vor Strafe wie es so schön heißt ……)

    Ich hoffe, dass dieser Irrglaube nun einigermaßen geklärt ist

    Lg
    Christian
    Vielen Dank,

    Das ist eine verständliche Erklärung.

    lg
    herbo
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    lg
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  9. #9
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    @ Schure: Aus Grisus Erklärung geht für mich daraus hervor, dass diese Vorschrift(en) von der Exekutive auch kontrolliert werden kann und dies event. eine Bußgeldzahlung bei Nichteinhaltuung zur Folge haben kann. - Aber: Wo kein Kläger auch kein Richter.

    Ein Vergleich: In der STVO heißt es auch in einem §, dass der Kreuzungsbereich freizuhalten ist. bzw. dass man in eine Kreuzung nicht einfahren darf, wenn man sie nicht mit Sicherheit wieder verlassen kann - Wer und wann kontrolliert das??

    lg
    herbo
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    lg
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  10. #10
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    Zitat Zitat von nettrx Beitrag anzeigen
    In Österreich ist eine Gasüberprüfung Bundeslandweit nicht geregelt. zB. Wien nein, in NÖ ja. Sicher ist eine Gasprüfung die in NÖ alle 2 Jahre durchgeführt wird von Vorteil. Um auch als Wiener sicherzugehen lasse ich meinen WW in NÖ überprüfen um alle (Gas)Risiken wenn möglich auszuschließen!
    Das ist 100% Blödsinn. Mein Pickerl ist 10 Tage alt, stammt aus NÖ und hat KEINE Gasprüfung. Die ist abgelaufen (wird aber aber in 2 Wochen aus Eigeninteresse nachgeholt). Aber für Pickerl interessiert die in weder in W noch in NÖ keine Sau.
    MfG
    Alex (AVS)
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    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  11. #11
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Das ist 100% Blödsinn. Mein Pickerl ist 10 Tage alt, stammt aus NÖ und hat KEINE Gasprüfung. Die ist abgelaufen (wird aber aber in 2 Wochen aus Eigeninteresse nachgeholt). Aber für Pickerl interessiert die in weder in W noch in NÖ keine Sau.
    Vielleicht hilft die Vorschriften zu lesen: Der gesetzliche Hintergrund der Gasprüfung: (Önorm EN 1949 ... Als Campingfahrzeuge gelten in der Praxis alle Wohnwagenanhänger,. Reisemobile sowie ...

    PS: Unwissenheit schützt leider nicht - würde mich bei den Campinghändlern erkundigen (zB. Gebetsroiter, Falle, ...)
    Gruß Ernst aus Wien

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  12. #12
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    Zitat Zitat von nettrx Beitrag anzeigen
    Der gesetzliche Hintergrund der Gasprüfung: (Önorm EN 1949
    ...
    würde mich bei den Campinghändlern erkundigen (zB. Gebetsroiter, Falle, ...)
    Gesetze kannst gerne posten, alle anderen interessiert die Praxis und ich zahl sicher nicht, um eine Ö-Norm zu lesen.

    Fakt ist: es interessiert beim "Pickerl" in Ö keine Sau, weder in Wien noch in NÖ.
    Ich machs auch Eigeninteresse, ganz ohne "Zwang". Aber Pflicht ist es "NOCH" nicht

    und was glaubst, woher die Infos stammen? Von den Leuten, die tagtäglich damit zu tun haben ... (und mir das Pickerl auch geben)
    MfG
    Alex (AVS)
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  13. #13
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    Lies doch nochmal Posting #6!

    Es ist Pflicht!!!

    Nur wird es bei uns noch nicht kontrolliert.
    LG Gerry!

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