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Thema: Wohnwagen mit diesem Auto ziehen?

  1. #21
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    und darum ist es hier viel gemütlicher
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  2. #22
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    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    der gegnerische Anwalt die Sache mit dem Tuning heraus findet. Dann wäret ihr rechtlich voll dran und unversichert. Aber das ist die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen.
    die Meinung ist weit verbreitet, aber falsch. Selbst wenn es zu einem Regreß der Versicherung kommen sollte (was keinesfalls so sicher wie das Amen im Gebet ist), ist der Regreß betragsmäßig begrenzt (glaub 10-15.000€)
    MfG
    Alex (AVS)
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  3. #23
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    Hilfe, jetzt bin ich verwirrt was denn nun? B oder E z B??

  4. #24
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    b schein reicht.
    es wird nur darüber diskutiert ob die motorleistung für vernünftiges fahren reicht. aber 105 ps sind sicher mal nicht so das problem.
    ( b weil beide höchstzulässigen gesamtgewichte < 3,5t -- aber: wie schon erwähnt auf die stützlast achten. es gilt die niedrigere vom auto. kontrolle: personenwaage unters stützrad)


    edit: wenn dein motor wirklich gechippt ist, auf die temperatur usw. achten. beim anhängerziehen ist der motor unter dauerbelastung. nicht dass das dann mit chip zu viel wird.
    Geändert von ktm628 (27.05.2015 um 21:11 Uhr)

  5. #25
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    Hallo!

    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    die Meinung ist weit verbreitet, aber falsch. Selbst wenn es zu einem Regreß der Versicherung kommen sollte (was keinesfalls so sicher wie das Amen im Gebet ist), ist der Regreß betragsmäßig begrenzt (glaub 10-15.000€)
    Gilt das also genauso wie beim betrunken Auto fahren? Da musste einmal einer, der mir mein parkendes Auto (mit drei anderen zusammen!) verschrottet hat, 100 000S an die Versicherung zahlen, den Rest musste diese selbst abdecken.

    Dann kommen die betreffenden Leutchen eigentlich eh gut weg!

    lg!
    georgf.

  6. #26
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    OK … da ist wohl auch die Novelle spurlos an mir vorübergegangen … es ist ein "B" Gespann, weil die Summe der HzGG 3,5to nicht übersteigt … vor der Novelle war es eben so, dass das Eig.Gew. des Zugfahrzeuges größer als das HzGG des Anhängers sein muss, und die Summer der beiden HzGG 3,5 to nicht übersteigt…also JA, Du darfst es so ziehen...

    Aber Du solltest es eben nicht…nimm einen kleineren Anhänger oder besorg Dir ein ordentliches Zugfahrzeug...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  7. #27
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    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Gilt das also genauso wie beim betrunken Auto fahren? Da musste einmal einer, der mir mein parkendes Auto (mit drei anderen zusammen!) verschrottet hat, 100 000S an die Versicherung zahlen, den Rest musste diese selbst abdecken.

    Dann kommen die betreffenden Leutchen eigentlich eh gut weg!
    ja, gilt genauso. Und ja, eigentlich kommt man relativ glimpflich davon. 10000 sind zwar auch nicht "nix", aber doch eher nicht existenzbedrohend.
    MfG
    Alex (AVS)
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  8. #28
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    Na ich würde mal sagen das es für viele sehr Existenz bedrohend sein kann wenn man von heute auf morgen 100.000S auf den Tisch legen muss.
    LG Gerry!

  9. #29
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Na ich würde mal sagen das es für viele sehr Existenz bedrohend sein kann wenn man von heute auf morgen 100.000S auf den Tisch legen muss.
    es tut sicher und unstrittig verdammt weh, aber das kann man in einem Leben noch wieder abstottern.

    5Mio Euro werd zumindest ich nicht abbezahlen können.-..
    MfG
    Alex (AVS)
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  10. #30
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    Hallo !

    Ja darfst Du weil unter 3500kg gesamtgewicht beider zulassungen sind. Außerdem darfst bis 1400Kg anhängen beim Golf .

    Golf 1870Kg
    Knaus 1300Kg
    Also Gesamt 3170Kg

    FS der Gruppe B reicht voll und ganz aus in ganz EU, ansonsten CODE 96 theorie kurs machen und gegessen ist die Frage.

    Ist doch die einfachste Rechnung und wenn Du Dir nicht sicher bist frag doch in einer Fahrschule deiner Nähe nach!
    Der Sicherste und einfachste Weg

    Glg Dacia

    Auch ich dürfte den Knaus ziehen mit meinen weil bis 1300Kg anhängen darf und Gesamt dann 3110 Kg habe.
    Aufi auf die Autobahn und Richtung Erholung düsen.....Egal wohin anfoch furt⛺🏖🏕🚤⛵🛥🛶 🇦🇹🚐🚌🚘🚙

  11. #31
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    Hallo!

    Ich fahre mit dem gleichen Gespann wie du: Golf 1,6 tdi 105 PS und 1300 kg WW, der meist bis ans Limit beladen ist.

    Problematisch ist, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, die sicherlich unterdimensionierte Kupplung. Zum Glück bin ich erst einmal in einem langem Stau auf einer bergauf führenden Straße gestanden. Da hat die Kupplung schon zu stinken begonnen. Langes Reversieren mit schleifender Kupplung geht ebenfalls nicht.
    Weiters solltest du beim langen bergauf Fahren auf die Öltemperatur achten und rechtzeitig vom Gas gehen. Der Golf schafft Steigungen im 4. Gang und Tempo 90-100 ohne Probleme, allerdings steigt dabei die Öltemperatur auf bis zu 150 Grad. Daher rechtzeitig vom Gas gehen und lange Steigungen statt mit 100 nur mit 70-80 fahren.

    Mit der Stabilität des Gespannes habe ich überhaupt keine Probleme. Wichtig ist, dass der WW richtig beladen ist und die zulässige Stützlast so gut wie möglich ausgenutzt wird. Ich habe das erst gestern wieder bemerkt, wie sich ein paar kg mehr oder weniger auf der Deichsel auswirken können. Beim weg fahren hatte ich gerade noch genug Gewicht auf der Deichsel. Dann haben wir ein paar Flaschen Wasser aus dem Kühlschrank, der sich vor der Achse befindet genommen und die Toilette, die sich im Heck befindet genutzt. Schon diese minimale Gewichtsveränderung hat ausgereicht, dass das Gespann instabil wurde und bei jeder Gelegenheit ins Schlingern kam. Ich habe dann angehalten und die Bettwäsche von hinten nach vorne geräumt, und schon war wieder alles beim Alten. Das Gespann lief wie auf Schienen.

    Mittlerweile hat der Golf 221.000 km auf dem Tacho, davon sicher 50.000 km mit WW. Bei 200.000 km habe ich auf Anraten des Mechanikers die Kupplung gewechselt. Selbst hätte ich aber nicht gemerkt, dass da was nicht in Ordnung ist.
    Sonst gab es keine größeren Reparaturen, die ich auf den Anhängerbetrieb zurückführen würde.

    Ich habe vor 5 Jahren den EzB Schein gemacht, da das Eigengewicht des Golfs um ein paar kg geringer ist als das hzGG des WW.

    Harry
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    unterwegs mit VW Sharan und Fendt Tendenza 495 SFR

  12. #32
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    Zitat Zitat von ewaldiusdererste Beitrag anzeigen
    Ist ein B Gespann
    Wenn das zul Gesamtgewicht beider Fahrzeuge 3,5 t übersteigt brauchst du E zu B
    So habe ich es vor 9 Jahren gelernt


    Andrea und Ewald on Tour

    Reisen, Reisen, reisen...
    oder bis 4250kg als Gespann, wenn es sich um einen schweren Hänger handelt, die Code 96 Erweiterung. Das ist quasi E zu B light (ohne Prüfung).....darfste aber dann auch nur 80 fahren auf der Autostrada

  13. #33

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    Hallo,
    es geht nicht um das zulässige Gesamtgewicht, sondern um das momentane Gesamtgewicht!

    http://www.bos.at/fahrschule_zusatzi...er_be_2013.htm

  14. #34
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    Standard Falsch.....

    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    Hallo,
    es geht nicht um das zulässige Gesamtgewicht, sondern um das momentane Gesamtgewicht!

    http://www.bos.at/fahrschule_zusatzi...er_be_2013.htm

    nö, kein Polizist wird dich sofern nicht der Verdacht einer Überladung im Raum steht zur Waage zitieren. Er nimmt das höchstzulässige Gesgew. vom Zugfahrzeug (1) aus den Papieren und addiert es mit dem höchstzulässigen Gesgew. des Anhängers (2) laut Papieren. 1 + 2 darf bei FS B 3.500 kg nicht überschreiten. Dem ist wurscht ob du leer fährst oder geladen bist......

  15. #35

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    Hallo maexchrista!
    So blöd ist sicher kein Polizist, denn dann gibts viel Arbeit: Anzeige schreiben, Stellungnahme zu den Einsprüchen etcetc. Der Gesetzegeber hat es ja so wollen. Das gilt ebenso bei Anzeigen wegen zu hoher Geschwindigkeit (100 bis 3.500kg statt 80 wenn drüber...). Man muss halt selber nur sicher sein wie schwer das Gespann ist.

  16. #36
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    b)


    falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt,
    LG Gerry!

  17. #37
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    Hallo,

    es gibt aber seit einiger Zeit eine Begrenzung des Gesamtzuggewichtes. Summe der tatsächlichen Fahrzeugmassen darf eine Gesamtmasse nicht übersteigen.
    Diese kann, muss aber nicht, geringer sein als die Summe der zulässigen Gesamtmassen. Steht nicht in den Papieren, aber am Typenschild.
    Z.B. Sharan, Alhambra, Galaxy: 2500kg Gesamtgewicht, 2000kg Anhängelast, 4000kg Gesamtzuggewicht. Verlust von 500kg Nutzlast.
    Gute Reise,
    __________________________________________________
    Thomas, Karin, Manuel und Andrea aus dem Tullnerfeld,
    unterwegs mit Ford Galaxy und Bürstner Ventana 500TS.


    Meine Beiträge spiegeln meine persönlichen Erfahrungen wider und müssen nicht immer mit der aktuellen Lehrmeinung übereinstimmen. Weiters können sie auch Ironie enthalten.

  18. #38
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    Allerding sstimmen die 100 km/h nicht.
    Man darf das Gespann zwar mit B fahren aber bei den Geschwidnigkeiten hat man den Satz mit dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT rausgenommen:




    Früher (vor 2013) stand der Satz mit dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges bei den schweren Anhängern mit Klasse B auch bei den Bestimmungen zur Lenkberechtigung drinnen, jetzt nur mehr bei den Geschwindigkeiten.
    Das heißt dass das Gespann aus dem Eingangsposting zwar mit Klasse B gelenkt werden darf aber es gilt beeits die dritte Zeile im Bild hier da das Eigengewicht zu gering ist, also 50/70/80/80

  19. #39
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    Zitat Zitat von tullnerfelder Beitrag anzeigen
    Hallo,

    es gibt aber seit einiger Zeit eine Begrenzung des Gesamtzuggewichtes. Summe der tatsächlichen Fahrzeugmassen darf eine Gesamtmasse nicht übersteigen.
    Diese kann, muss aber nicht, geringer sein als die Summe der zulässigen Gesamtmassen. Steht nicht in den Papieren, aber am Typenschild.
    Z.B. Sharan, Alhambra, Galaxy: 2500kg Gesamtgewicht, 2000kg Anhängelast, 4000kg Gesamtzuggewicht. Verlust von 500kg Nutzlast.
    MEin alter ALhambra (1999) hatte 110Ps und ein hzGG von 2400 und durfte 2000 kg ziehen mit einem Gesamtzuggewicht von 4000.
    Mein jetziger Alhambra hat statt 110Ps nur 90 und darf auch 2000 ziehen aber trotz identem Gewicht darf ich nur ein Gesamtzuggewicht von 3970 kg haben, die Leistung spielt hier auch rein.

  20. #40
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    und für alle weiteren Anfragen, welcher Schein für ein bestimmtes Gespann benötigt wird, hab ich hier einen link, der ein klare Antwort gibt:

    http://www.mmm-software.at/site/index.php?option=com_content&view=category&layout= blog&id=11&Itemid=23
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

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    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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