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Thema: für alle nicht beschränkten...

  1. #1
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    Lächeln für alle nicht beschränkten...

    ...also Menschen mit C-Schein und Fahrzeugen über 3,5to zulGG
    eröffne ich diesen Thread.
    Wer hier schreibt, verzichtet in Zukunft über herablassende Bemerkungen in Anhänger-, Führerschein- und Gewichtsdiskussionen. Dafür soll ordentlich über die GoBox-Tarife, die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung und die für uns geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen geschimpft werden
    lg, Peter

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  2. #2
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    ...und vergessliche sollten dran erinnert werden, saemliche ablauf- und erneuerungsfristen einzuhalten, damit es ihnen erspart bleibt, den c-schein nochmal machen zu duerfen
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
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  3. #3
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    gsd kann ich die untersuchung bei der firma machen und diese untersuchung reicht auch fürn zivilen


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  4. #4
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    wos host für ein problem
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  5. #5
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    Find ich gut, vor allem die 1. Hälfte.

    Die 2. Hälfte wird leider nur wenig bringen.
    LG Gerry!

  6. #6
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    Dann darf ich da bitte gleich mal in die Runde fragen:

    Verpflichtende Untersucheung (und ab dann Befristung auf 5J) gilt ab 45???
    Oder?
    Und rennt wie ab? Erstmalig un dann in den Folgejahren?

    Gibts eigentlich die Möglichkeit noch, auf die Untersuchung und damit den "großen" C zu verzichten und nur mehr C1 (bis 7,5to) aber dafür unbefristet ohne Untersuchung zu erhalten?

    Bin für jede sachdienliche Info oder konkrete Informationsquelle dankbar.
    MfG
    Alex (AVS)
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  7. #7
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    Bei C und C1 erlischt die Lenkberechtigung nach 5 Jahren ab Austellung, wenn keine neue Gesundheitsuntersuchung gemacht wird bzw Untersuchung alle 2 Jahre ab dem 60 Lebensjahr.(Führerscheingesetz §17a(2)).
    Wer den alten C vor 2001 gemacht hat, für den gelten die eher komplizierten Übergangsbestimmungen im FSG §40: grob gesagt bedeutet das Untersuchung vor dem 48 Lebensjahr, sonst Rückstufung auf C1 und 5 Jahre später Entzug.

    aber bitte selbst genau informieren, ich bin nicht schuld, wenn der Schein weg ist

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10012723
    lg, Peter

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  8. #8
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    Zitat Zitat von Double Trouble Beitrag anzeigen
    Wer den alten C vor 2001 gemacht hat, für den gelten die eher komplizierten Übergangsbestimmungen im FSG §40: grob gesagt bedeutet das Untersuchung vor dem 48 Lebensjahr, sonst Rückstufung auf C1 und 5 Jahre später Entzug.

    aber bitte selbst genau informieren, ich bin nicht schuld, wenn der Schein weg ist

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10012723
    Genau da fall ich rein ;-)
    Das kannte ich, aus dem werd ich aber nicht schlau.
    Ich muß bis 48 zur Untersuchung, sonst ist der ganze C weg - so verstehe ich es.

    Frage an alle, die schon einen "neuen" C-Schein haben: ist der ganze FS für alle Klassen befristet oder nur für die Gruppe C?
    Was ist dann eigentlich, wenn man die Untersuchung irgendwann nicht mehr "packt"? Dann sind alle Klassen weg oder nur die C?

    Ich tät schon gerne meinen CE§ behalten, aber bevor ich gar nix mehr hab, bleib ich lieber bei BE.
    MfG
    Alex (AVS)
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  9. #9
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    ich hab den C auf 5 jahre, den C1 auf 10 jahre befristet, alles andere unbefristet incl. BE.
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  10. #10
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    ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war:
    ich hab die Frist mit 48 aufgrund einer früheren falschen Auskunft bei der Polizei versäumt und hab mich dann mit 51 nochmal erkundigt. der C war weg bzw auf C1 reduziert. einige Jahre später wäre ohne Untersuchung auch der C1 weg gewesen. ich war dann bei der Untersuchung und hab dann 2012 die praktische C Prüfung neu gemacht. damit sind C und E wieder gültig. C und CE gelten jetzt bis 2017 (5 Jahre); C1 und C1E gelten jetzt bis 2022 (10 Jahre); B und BE gelten unbegrenzt.

    Für Berufskraftfahrer gelten härtere Bestimmungen (Weiterbildung usw), da weiß Gerry vermutlich genaueres.
    lg, Peter

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  11. #11
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    Hallo
    Genau C95 nicht vergessen die Übergangsfrist ist auch schon vorbei, jetzt nurmehr mit Prüfung auf der Landesregierung.
    Das witzige dabei was bis jetzt keiner beantworten konnte c95 neuer Führerschein stimmt nicht mit Fahrerkarte zusammen (strafbar ?)alle 5 Jahre neuer Fs Untersuchung Detto.

    lg
    "wenn der klügere immer nachgibt, regieren die dummen die welt."

  12. #12
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    Zitat Zitat von STO Beitrag anzeigen
    ich hab den C auf 5 jahre, den C1 auf 10 jahre befristet, alles andere unbefristet incl. BE.
    steht das irgendwo am Schein oben, daß NUR die Klasse C ihre Gültigkeit verliert, oder verliert der ganze FS seine Gültigkeit?
    MfG
    Alex (AVS)
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  13. #13
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    es steht nur bei den befristeten fs-klassen auch das ablaufdatum dabei, bei allen anderen nur das ausstellungsdatum.
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  14. #14
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Frage an alle, die schon einen "neuen" C-Schein haben: ist der ganze FS für alle Klassen befristet oder nur für die Gruppe C?
    Was ist dann eigentlich, wenn man die Untersuchung irgendwann nicht mehr "packt"? Dann sind alle Klassen weg oder nur die C?

    Ich tät schon gerne meinen CE§ behalten, aber bevor ich gar nix mehr hab, bleib ich lieber bei BE.
    ich les schon eine weile hier mit, hab aber noch nie geschrieben daher ein hallo an die runde.
    seit 2013 gilt neues für c und überhaupt für führerscheine
    c und c1 sind mit 5 jahren gleich befristet, untersuchung ab 45 alle fünf jahre, ab 60 alle zwei.
    alle anderen fs haben dann auch befristung ab 70.

  15. #15
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    Zitat Zitat von STO Beitrag anzeigen
    es steht nur bei den befristeten fs-klassen auch das ablaufdatum dabei, bei allen anderen nur das ausstellungsdatum.
    Ahhh, OK

    Ich hab sowas noch nie in der Praxis gesehen, daher meine lästige Nachfragerei.

    Ich kenn nur A/B-Scheine im Scheckkartenformat und die sind no-na un befristet
    MfG
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  16. #16
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Verpflichtende Untersucheung (und ab dann Befristung auf 5J) gilt ab 45???
    Oder?
    Personen, denen die Lenkberechtigung nach dem 1. November 1997 erteilt wurde, finden die für sie geltende Befristung schon als Eintrag im Führerschein.

    Eine vor 1. November 1997 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse C erlischt mit Vollendung des 48. Lebensjahres. Der Antrag auf Verlängerung muss daher vor Vollendung des 48. Lebensjahres eingebracht werden.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040740.html

    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Und rennt wie ab? Erstmalig un dann in den Folgejahren?
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040900.html

    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Gibts eigentlich die Möglichkeit noch, auf die Untersuchung und damit den "großen" C zu verzichten und nur mehr C1 (bis 7,5to) aber dafür unbefristet ohne Untersuchung zu erhalten?
    Befristung

    Alle ab 19. Jänner 2013 erteilten Lenkberechtigungen:
    •Bis zum 60. Lebensjahr: Klasse C(C1): fünf Jahre
    •Ab dem 60. Lebensjahr: Klasse C(C1): zwei Jahre

    Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040740.html


    §17a:
    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10012723
    LG Gerry!

  17. #17
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Frage an alle, die schon einen "neuen" C-Schein haben: ist der ganze FS für alle Klassen befristet oder nur für die Gruppe C?
    Was ist dann eigentlich, wenn man die Untersuchung irgendwann nicht mehr "packt"? Dann sind alle Klassen weg oder nur die C?

    Ich tät schon gerne meinen CE§ behalten, aber bevor ich gar nix mehr hab, bleib ich lieber bei BE.
    Bevor du zur Behörde gehst um deinen FS zu verlängern gehst du zum Arzt.
    Solltest du die Untersuchung nicht schaffen gehst du einfach nicht auf die Behörde und verlierst so nur den befristeten C.

    Die Untersuchungen für FS B und FS C müssten eigentlich auch unterschiedlich sein da die Untersuchung für B 35€ und C 50€ kostet.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040720.html
    LG Gerry!

  18. #18
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    Zitat Zitat von STO Beitrag anzeigen
    ich hab den C auf 5 jahre, den C1 auf 10 jahre befristet, alles andere unbefristet incl. BE.
    Also bei mir sind alle bis 48.

    Und ich hab auch nix gefunden das sie danach unterschiedlich befristet sein sollten. ???

    Siehe Posting #16
    LG Gerry!

  19. #19
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    Zitat Zitat von pnj03 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Genau C95 nicht vergessen die Übergangsfrist ist auch schon vorbei, jetzt nurmehr mit Prüfung auf der Landesregierung.
    Das witzige dabei was bis jetzt keiner beantworten konnte c95 neuer Führerschein stimmt nicht mit Fahrerkarte zusammen (strafbar ?)alle 5 Jahre neuer Fs Untersuchung Detto.

    lg
    Als 1. mal die Feststellung das du den C95 nur brauchst wenn du den FS gewerblich nutzt. Privat mit WoMo brauchst ihn nicht.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...ufskraftfahrer

    Zur FS-Nummer:
    Ja, ist strafbar.
    Wird aber in Ö meines Wissens noch toleriert, mit Gemeckere muss aber gerechnet werden.
    Ins Ausland würde ich mit unterschiedlichen Nummern nicht fahren.

    Bis 60 geht sich aber eh alles mit dem 5Jahre-Intervall aus.

    1. Untersuchung
    2. C95
    3. neuer FS
    4. neue Fahrerkarte.

    Man muss eben einmal in den sauren Apfel beißen und unter Umständen etwas früher machen damit alles zusammenpasst.
    Aus dem Grund gehe ich schon mit 45 zum Arzt und nicht erst mit 48.

    Nach 60 wird's schon blöder
    Alle 2 Jahre zum Arzt
    heißt alle 2 Jahre neuen FS und neue Fahrerkarte
    und alle 4 Jahre C95 oder 1x nach einem Jahr neuen FS und neue Fahrerkarte
    Also besser mit 62 in Pension gehen.
    LG Gerry!

  20. #20
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    oder verliert der ganze FS seine Gültigkeit?
    Der Führerschein ist begrenzt gültig, das hat ber nichts mit den Lenkberechtigungen zu tun:

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.040101.html

    §17a:
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    LG Gerry!

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