Hallo zusammen,
mit unserem neuen Zugfahrzeug (Pkw) sind wir sehr zufrieden. Allerdings ist bereits die erste Anonymverfügung wegen Geschindigkeitsüberschreitung da. Beim Kauf unserer Limousine haben wir eines nicht beachtet: Das zul. Gesamtgewicht dieses Auto beträgt 2450 kg. Unsere WW mit 1200 kg Gg angehängt, gibt ein Gg von über 3500kg. Das bedeutet offensichtlich max 80 km/h auf allen Straßen und Autobahnen, und FS Code 96 oder E zu B.
Die Anonymverfügung wird bezahlt, klar. Auf 80 km/h "gedrosselt zu sein ist nicht so schön, besonders weil dieses Auto wesentlich mehr Sicherheit beim Fahren dieses Gespanns bietet.
Das soll keine Beschwerde sein, sondern soll anderen Lenkern helfen, bzw. zu animieren sich das Gesamtgewicht einmal anzuschauen.
Wir werden keines unserer Fahrzeuge um Typisieren lassen, sondern mit den Gegebenheiten leben und nichts kann unsere Freude trüben.
Liebe Grüße
mandolino