Das sieht gut aus aber die Waage weis es genau.
Das sieht gut aus aber die Waage weis es genau.
Für mich stellt sich die Frage gar nicht ob die Gasprüfung Plicht ist, oder nicht. Ich selbst möchte kein Risiko eingehen und eine vollkommen dichte und funktionsfähige Gasanlage betreiben. Von daher fahre ich natürlich bei jedem zweiten Pickerl zur Gasprüfung.
Mich nervt eher, daß das immer 2 Wege sind. Dort wo das Pickerl zu machen ist gibts keine Gasprüfung und umgekehrt...
Geändert von mavraph (07.04.2014 um 17:24 Uhr) Grund: Falsch formuliert
Servus, Christian,
Aufgrund unterschiedlicher Aussagen bitte ich Dich als Fachmann um Klärung. Der innenliegende Gaskasten meines Wohnmobils EZ 2002 hat keine seitliche Tür, sondern einen Deckel. Darf in diesen Gaskasten ein Gastank nach Norm ECE R67.01 mit Außenbetankung und einem Regler Truma MonoControl CS Gastank eingebaut werden (von einer zugelassenen Fachwerkstatt)?
Wenn Du mir als Argumentationshilfe mitteilen könntest, wo ich die einschlägigen Vorschriften nachlesen kann, wäre ich zusätzlich dankbar.
Liebe Grüße
Heinz
Ich weiss. War schon oft auf der Waage.
Aber sag mal:
Auf deinem Avatarbild ist ein WoMo, wenn ich mich nicht irre.
Du schreibst, du hast einen WoWa.
Und bei den ganzen Extras die du da eingebaut hast, wird wohl auch kein Spielraum mehr sein.
Wohnwagen Hymer Eriba Nova Luxusline 465 mit Dachklima, AlKo ATC, AlKo Mover, AlKo Premium Brake, 4 elektr. Stützen mit Akkuschrauber, autom. SAT-Anlage, Rückfahrkamera, UMTS 3G WLan Richtantenne und sonst. techn. Spielereien.
lg
Ernstl aus Wien
Unterwegs mit 5 Kindern,
Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive
So jetzt schreibe ich, wie ich es sehe:
Die Gasprüfung ist nicht Pflicht für §57
Bei Anwendung der Sorgfaltspflicht aber sehr wohl, da Schäden und Unfälle unter Garantie zu Lasten des Eigners gehen.
Ich habe auch ein ureigenes Interesse, dass mein fahrzeug in Ordnung ist und kein Interesse auf einem SP oder CP neben einer Technikruine zu stehen.
Natürlich könnte ich mir die dichtigkeitsprüfung auch selber machen (bin im Besitz eines ISO9001 Druckkalibrators, digital, kalibriert und aufs mBar genau auflösend) ist mir aber zu mühsam.
Meine Anlage ist am Stand der Technik.
Die anderen Funktionsprüfungen macht doch eh jeder von uns bevor er auf Fahrt geht.
Liebe Grüsse: Etelka + Walter
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Unterwegs mit einem Zwucki von Wohnmobil: Chausson Welcome 50.
Also zur Klärung.
Wir haben eine Brückenwaage in der Ortschaft.
Mein Wohnwagen hat 1600 Kg hzGesG und 100 Kg Stützlast.
Also darf ich 1700 Kg auf die Waage bringen weil 100 Kg gebe ich über die Deichsel weiter.
Bei meiner letzten Ausfahrt hatte ich samt den beiden Elektrofahrrädern 1685 Kg.
Und mein Pkw hat 2130 hzGesG, der hatte 2080.
Also gerade noch.
Hallo
Was für einen PKW hast du?
lg
Ernstl aus Wien
Unterwegs mit 5 Kindern,
Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive
Ford Kuga 4x4 TDi 163 PS
Ironie an: Es ist schön, dass Du Deinem Gasprüfer so vertraust. Aber bist Du nicht ein bisschen leichtsinnig, wenn es es um die Sicherheit von Dir, Deiner Familie und Deiner Nachbarn geht? Tatsächlich nur jedes zweite Jahr zur Gasprüfung? Und das vielleicht sogar ohne zweite Meinung? Die Sicherheit von Dir und Deiner Umgebung sollte Dir doch zumindest jedes Jahr eine Überprüfung wert sein. Ironie Ende.
Ein Beispiel zur Sinnhaftigkeit von Vorschriften:
Ein ab 2007 errichteter Gaskasten, der nur von oben mit dicht schließendem Deckel zugänglich ist und eine 100 cm² große Bodenentlüftungsöffnung hat, darf nur eine Flasche bis 5 kg aufnehmen. Ein Gaskasten mit seitlicher Tür (die ist sicherer?) darf zwei Flaschen mit je 11 kg aufnehmen. (Quelle: Grisus Seite)
Die Seiten von Grisu sind übrigens sehr informativ und jedem Interessierten zur Lektüre empfohlen.
Heinz
Zitat: Die Seiten von Grisu sind übrigens sehr informativ und jedem Interessierten zur Lektüre empfohlen.
Dem stimme ich voll zu!
Danke Grisu!
Liebe Grüsse: Etelka + Walter
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Unterwegs mit einem Zwucki von Wohnmobil: Chausson Welcome 50.
Grüße aus Wien ...
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mit einem Jeep bleibst du erst dort hängen,
wo du ohne gar nicht hingekommen wärst
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Jeep Grand Cherokee ZJ/4.0l/6i/136Kw
Dethleffs Camper 520V
Bitte KFG lesen.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...er=NOR40109501
Dort steht es unter Punkt 32 - 34.
Also nochmals, es hat zwar mit dem Gas nix zu tun aber:
hzGesG 1600 Kg Stützlast 100 Kg.
Geprüft wird im angehängten zustand laut Gesetz,
Wenn jetzt der Wohnwagen ABGEHÄNGT und alleine auf der Waage 1700 Kg hat und ich das Ding anhänge und richtig beladen habe so habe ich nur mehr
1600 Kg Achslast weil die Deichsel 100 Kg auf das Zugfahrzeug weiter gibt.
Jetzt verstanden!!!
Hier wird über Gas geschrieben.
Wegen Gewicht bitte wechseln im Forum in:
Fahrzeuge & Technik
Thema : Sicherheit
DANKE
Ich finde das Thema Gas hat sich erledigt.
grisu hat schon alles geschrieben.
Sollte jemand noch Fragen haben kann er sich bei Camping Wiki hier im Forum einlesen.
Darum verstehe ich diese Fragen nicht.
Zuerst nachlesen, sollte etwas unklar sein dann Fragen.
Aber das Gelesene auch verstehen.
Grüße aus Wien ...
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eben!
deshalb mein Kommentar.
Oida ...
Grüße aus Wien ...
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