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Thema: Gasprüfung in Österreich Pflicht?

  1. #61
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    Zitat Zitat von chrisOO Beitrag anzeigen
    Ich finde das Thema Gas hat sich erledigt.
    grisu hat schon alles geschrieben.
    Sollte jemand noch Fragen haben kann er sich bei Camping Wiki hier im Forum einlesen.
    Darum verstehe ich diese Fragen nicht.
    Zuerst nachlesen, sollte etwas unklar sein dann Fragen.
    Aber das Gelesene auch verstehen.
    ...sagt derjenige, der DREI Gasflaschen mitführt....

    Wie ist denn die dritte befestigt? In welcher ISO-Norm geprüften und vollkommen de**ensicher gebauten Halterung festgezurrt, damit man es nicht mit der Angst bekommen muß, wenn Du jemanden auf freier Wildbahn begegnest...?
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  2. #62
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    Zitat Zitat von chrisOO Beitrag anzeigen
    Also zur Klärung.
    Wir haben eine Brückenwaage in der Ortschaft.
    Mein Wohnwagen hat 1600 Kg hzGesG und 100 Kg Stützlast.
    Also darf ich 1700 Kg auf die Waage bringen weil 100 Kg gebe ich über die Deichsel weiter.
    Bei meiner letzten Ausfahrt hatte ich samt den beiden Elektrofahrrädern 1685 Kg.
    Und mein Pkw hat 2130 hzGesG, der hatte 2080.
    Also gerade noch.
    ...und die Fahrräder sind dann hinten am FR Träger auf der WoWa Heckwand befestigt...? Wenn ja, prima, so wird das wackelige Gespann sicher um Klassen stabiler....
    lg,

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  3. #63
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    Also Gasflaschenhalterungen gibt es zu kaufen. Es ist auch genau geregelt wie viel man mitnehmen darf.
    Das einzige was ich am WoWa hinten montiert habe ist die Rückfahrkamera.
    Da ich nur max. 1700 Kg anhänge habe ich auf 2100 Kg Anhängelast noch genug Reserven.
    Was einige sicher nicht behaupten können.
    Und BITTE keine Beleidigungen.
    DANKE

  4. #64
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    Zitat Zitat von chrisOO Beitrag anzeigen
    (...)
    Und BITTE keine Beleidigungen.
    DANKE
    ...und wo wäre da eine...?
    lg,

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  5. #65
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    61 würde ich sagen.

  6. #66
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    Zitat Zitat von chrisOO Beitrag anzeigen
    Da ich nur max. 1700 Kg anhänge habe ich auf 2100 Kg Anhängelast noch genug Reserven.
    Was einige sicher nicht behaupten können.
    Jo, nur halt net mit deinem 1600 kg WW. - weil der ist überladen ...

    Und mit den Milchmädchenrechnereien
    geht sich das Ganze sicher auch noch mit FS B aus ... odrrrr?
    Grüße aus Wien ...
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    mit einem Jeep bleibst du erst dort hängen,
    wo du ohne gar nicht hingekommen wärst


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  7. #67
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    Zitat Zitat von chrisOO Beitrag anzeigen
    61 würde ich sagen.
    liegt ev. an der oberlehrerhaften art mit der du deine meinung unters volk bringen versuchst

    ist nur so eine idee und soll kein angriff auf lehrer sein
    Viele Grüsse aus Graz
    Helga und Robert
    unterwegs mit einem Dethleffs Globebus T6 GT , einem Wheely und einer Honda CB500X
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    https://womo-reisen.at/

    alle bisher besuchten Campingplätze (Google Maps)


  8. #68
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    Zitat Zitat von garmin12 Beitrag anzeigen
    liegt ev. an der oberlehrerhaften art mit der du deine meinung unters volk bringen versuchst

    ist nur so eine idee und soll kein angriff auf lehrer sein
    Ein Forum ist doch unter anderem da um zu Diskutieren.
    Was hat das mit Oberlehrer zu tun.
    Wenn es so Verstanden wird dann möchte ich mich ENTSCHULDIGEN
    und Verabschieden.
    grüss Euch und
    ALLES GUTE


  9. #69
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    Zitat Zitat von chrisOO Beitrag anzeigen
    Ein Forum ist doch unter anderem da um zu Diskutieren.
    Was hat das mit Oberlehrer zu tun.
    Wenn es so Verstanden wird dann möchte ich mich ENTSCHULDIGEN
    und Verabschieden.
    grüss Euch und
    ALLES GUTE

    Wenn mna eine Meinung vertritt, ist das gut … wenn das Verstandene aber falsch ist und man aber nicht von seiner eigenen, aus eigener Ansicht heraus nur richtigen Meinung nicht abkehrt, sondern falsch interpretiert, dann muss man vor allem in diesem Forum damit rechnen, die Rechnung dafür in eher witzig - ironischer Art präsentiert zu bekommen.
    Das und nichts anderes hast Du erlebt…
    Und nicht vergessen: hier sind einige unterwegs, über deren Fachkenntnisse vor allem auch gesetzlicher Natur es nict notwendig ist zu diskutieren - weil es deren täglich Brot auch auf seiten der Exekutive ist….
    Andere sind Sachverständige….
    Andere führen auch z.B. die Gasprüfungen durch….
    Und viele kennen einander persönlich…
    Und oberlehrerhaftes Verhalten hat hier noch nie funktioniert…

    Als den Ball flach halten und eben von den Erfahrungen anderer proftitieren ist ein guter Tip, der funktioniert.
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

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    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  10. #70
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Wenn mna eine Meinung vertritt, ist das gut … wenn das Verstandene aber falsch ist und man aber nicht von seiner eigenen, aus eigener Ansicht heraus nur richtigen Meinung nicht abkehrt, sondern falsch interpretiert, dann muss man vor allem in diesem Forum damit rechnen, die Rechnung dafür in eher witzig - ironischer Art präsentiert zu bekommen.
    Das und nichts anderes hast Du erlebt…
    Und nicht vergessen: hier sind einige unterwegs, über deren Fachkenntnisse vor allem auch gesetzlicher Natur es nict notwendig ist zu diskutieren - weil es deren täglich Brot auch auf seiten der Exekutive ist….
    Andere sind Sachverständige….
    Andere führen auch z.B. die Gasprüfungen durch….
    Und viele kennen einander persönlich…
    Und oberlehrerhaftes Verhalten hat hier noch nie funktioniert…

    Als den Ball flach halten und eben von den Erfahrungen anderer proftitieren ist ein guter Tip, der funktioniert.
    Ja und genau von diesem Wissen möchte ich profitieren.
    Natürlich kann ich etwas gelesen haben und falsch verstanden,
    ich BITTE daher um Aufklärung.
    Es würde nicht nur mir sondern sicher auch anderen helfen.
    DANKE für das Verständnis.

  11. #71
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    JETZT kenn i mi gar nimma mehr AUS :-/ ... !!!

    Das mit der GAS-Prüfung is ma klar:
    Muss ned sein, weils ned kontrolliert wird;
    aba MUSStrotzdem sein, weil ma ja SICHA lich SICHA ... Unta Weg s ... sei WOLLEN sollen - odda so ähnlich halt, sinn gemäß ... !

    Aba des mim HÄNGER (z.B. WoWa ;-) ... !) ... HzGG ... kapier i jetztn NED:
    Kann i mein PKW-EinAx-Hänger mit HzGG 1.500 kg (bei EG 400kg) mit aahn PANDA-Bären BELADEN ...
    ... der 1.150kg WIEGT ... - wenn i des "Bärle" so plazier, DASS i auf FUFFZIG kg Deichsel-LAST komme ?!?!?!?!?

    JA odda NEIN ?!?!?

    BIN i daun um Fuffzg Kilo ZU schwah ... - odda PASST 's ... gaunz GENAU ... ?!?!?!?

    DANKE für eine klare Antwort (im Voraus) !!!!!
    --------------------
    DampfSpaß PUR - auf kleiner Spur ... !
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    und erwegs mit: HymerCAMP 484 -> ~5,7m kurz !
    und: 'nm CNG-"PandaBÄRen" 1,4 Liter - 16V - Bj 2012
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  12. #72
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    macht nix ...
    ist ja sowieso nicht der neueste Eintrag :-)
    Grüße aus Wien ...
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    mit einem Jeep bleibst du erst dort hängen,
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  13. #73
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    Zitat Zitat von yankee Beitrag anzeigen
    macht nix ...
    ist ja sowieso nicht der neueste Eintrag :-)
    Und was konkret, ändert das an der Relevanz meiner Frage ?!?
    Beim "Pickerl" wird immer noch KEINE GAS-Prüfung verlangt ...
    ... UND das Gesetz bezüglich Berücksichtigung der Stützlast beim "HzGG" hat sich tatsächlich - "inzwischen" ... - geändert �� ... ?!?!?
    --------------------
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  14. #74
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    Standard Überladen ?!? ... bei jedenfalls gültigem GAS-Prüfungs-Pickerl !

    Zitat Zitat von yankee Beitrag anzeigen
    macht nix ...
    ist ja sowieso nicht der neueste Eintrag :-)
    Und was konkret, ändert das an der Relevanz meiner Frage ?!?
    Beim "Pickerl" wird immer noch KEINE GAS-Prüfung verlangt ...
    ... UND das Gesetz bezüglich Berücksichtigung der Stützlast beim "HzGG" hat sich tatsächlich - "inzwischen" ... - geändert 😕 ... ?!?!?
    --------------------
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  15. #75
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    Zitat Zitat von DampfBahner Beitrag anzeigen
    JETZT kenn i mi gar nimma mehr AUS :-/ ... !!!

    Das mit der GAS-Prüfung is ma klar:
    Muss ned sein, weils ned kontrolliert wird;
    aba MUSStrotzdem sein, weil ma ja SICHA lich SICHA ... Unta Weg s ... sei WOLLEN sollen - odda so ähnlich halt, sinn gemäß ... !

    Aba des mim HÄNGER (z.B. WoWa ;-) ... !) ... HzGG ... kapier i jetztn NED:
    Kann i mein PKW-EinAx-Hänger mit HzGG 1.500 kg (bei EG 400kg) mit aahn PANDA-Bären BELADEN ...
    ... der 1.150kg WIEGT ... - wenn i des "Bärle" so plazier, DASS i auf FUFFZIG kg Deichsel-LAST komme ?!?!?!?!?

    JA odda NEIN ?!?!?

    BIN i daun um Fuffzg Kilo ZU schwah ... - odda PASST 's ... gaunz GENAU ... ?!?!?!?

    DANKE für eine klare Antwort (im Voraus) !!!!!
    naja, wenn du diese Wortspende als Frage betrachtest, DANN ändert sich natürlich nichts an der Relevanz ...
    Grüße aus Wien ...
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  16. #76
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    Bin ich nun - im beschriebenen Fall - überladen (um 50kg) oder genau NICHT ?!?

    Den Thread GENAU durchgelesen habend ...
    ... gibt es ja da zwei - genau gegenteilige - Sichtweisen;
    kann ja wohl nur eine "die RICHTIGE" sein ... !
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  17. #77
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    Wenn der Hänger 1500kg HzGG hat, dann kannst ihn mit Pandabären oder Salzgurkerln beladen
    bis er eben ein Gewicht von 1500 kg auf die Waage bringt.
    Er darf nicht mehr wiegen.

    Die Stützlast hat in diesem Fall nichts mit dem GG zu tun.

    In deinem Beispiel wird das Gesamtgewicht überschritten. 1550 kg
    Du bist überladen, weil die Stützlast nicht vom HzGG abgezogen wird.

    Die Geschichte mit der Stützlast kommt nur ins Treffen, wenn es um die Anhängelast des Zugfahrzeuges geht.
    Da kann unter bestimmten Umständen die Stützlast des Anhängers dem Zugfahrzeug angerechnet werden.
    Aber das ist wieder eine komplett andere Geschichte ...
    Hope it helps - und Grüße an den Panda ...

    und bezüglich Gasprüfung:
    muss sein - auch wenn´s nicht kontrolliert wird .. :-)
    Grüße aus Wien ...
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  18. #78
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    Standard Stützlast verringert NICHT das HzGG ... !!!!!!

    Zitat Zitat von yankee Beitrag anzeigen
    Wenn der Hänger 1500kg HzGG hat, dann kannst ihn ... beladen
    bis er eben ein Gewicht von 1500 kg auf die Waage bringt.
    Er darf nicht mehr wiegen.

    Die Stützlast hat in diesem Fall nichts mit dem GG zu tun.

    In deinem Beispiel wird das Gesamtgewicht überschritten. 1550 kg
    Du bist überladen, weil die Stützlast nicht vom HzGG abgezogen wird.

    Die Geschichte mit der Stützlast kommt nur ins Treffen, wenn es um die Anhängelast des Zugfahrzeuges geht.
    Da kann unter bestimmten Umständen die Stützlast des Anhängers dem Zugfahrzeug angerechnet werden.
    Aber das ist wieder eine komplett andere Geschichte ...
    Hope it helps - und Grüße an den Panda ...
    ...
    ... :-)
    DANKE - jetzt ist es mir klar ... !!!
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  19. #79
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    gern geschehen ...
    Grüße aus Wien ...
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