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Thema: Dauerstandvorzelte: Was ist wo wie erlaubt

  1. #1
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    Standard Dauerstandvorzelte: Was ist wo wie erlaubt

    Lieber Dauercamping-Freunde,

    Da das Thema betreffen Baugenehmigungen, Gebote, Verbote ... betreffend dem Aufstellen von Dauerstandvorzelten immer wieder diskutiert wird, hat uns das Unternehmen Deiz (auch Nachfolger hinsichtlich der Marke "Deisenhofer") gebeten, sich hier direkt im Forum einbringen zu dürfen.

    Die rechtlichen Grundlagen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich und auch von Platz zu Platz gibt es Besonderheiten. Das Unternehmen will daher versuchen, eine Übersicht zu erstellen, welche dann auch hier im Forum die wichtigsten Fragen beantworten könnte.

    Deiz wäre gespannt auf Erfahrungen und Berichte von Dauercampern im Forum. Optimal wäre, wenn ein Vertreter des Unternehmens direkt hier in der Diskussion teilnehmen könnte. Wir halten das für eine gute Idee. Wir wollten das Thema aber erst admin-seitig ansprechen damit Ihr wisst, dass das Unternehmen bei uns nachgefragt hat ob das OK ist und das Mit-Diskutieren nicht als Schleichwerbung aufgefasst wird :-)

    Wer also konkrete Erfahrungen zum Thema betreffend "Dauerstandvorzelte in Österreich - was ist wo wie erlaubt" hat, bitte hier posten. Bitte unbedingt auch das Bundesland und den Bezirk dazu angeben, wenn gewünscht auch den Platz.

    Liebe Grüße,
    Euer Admin

  2. #2
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    Morgen

    Also, bei uns am CP Breznik am Turnersee sind KEINE Glasfenster bei den Dauerstandzelten erlaubt. Weiters soll keine "zu erkennende fixe Tür" eingebaut werden. Bei Einbau einer solchen Türe, sollte die Zeltplane außen aufgeklebt werden, damit es noch nach Zelt aussieht.
    Weiters darf nicht "verhüttelt" werden.
    lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1


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  3. #3
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    Standard Erlaubnis etc.

    Vielen Dank Berhard 1967 für diesen ersten Hinweis. Es wäre gut, wenn andere Forumsmitglieder noch den Verweis/gesetzliche Quelle/Richtlinie nennen, die zu den Baueinschränkungen/-genehmigungen führen. Wir würden gerne die Daten so sammeln, dass der jeweils Zugreifende neben den von bspw. Bernhard 1967 geschriebenen Anforderungen die Richtlinie als pdf abrufen kann.
    Wer kennt sich mit den gesetzlichen Quellen/Richtlinien im Detail aus? Sicherlich variiert es von Bundesland zu Bundesland und auch von Campingplatz zu Campingplatz.

  4. #4
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    Standard Hallo

    Campingplatz Tiroler Oberland

    Nach einer Anzeige, schwebendes Verfahren. Eine Begehung findet im März statt.
    Halte euch am Laufenden, denn dieses Urteil ist wegweisend für ganz Tirol.
    Zu unserem Dauerstandzelt: Wir haben Folienfenster und keinen Innenausbau gemacht.

  5. #5
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    Standard Tiroler Oberland

    Hatten heute die Begehung am Campingplatz Oberland in Tirol.

    Alle Dauerstandzelte der Firma Mayr, Steckdaub, Deiz, MTH, Schall usw. sind in Tirol nicht erlaubt und dürfen nicht aufgestellt werden. Diese gelten als Gebäude und haben am Campingplatz nichs verloren, so die Aussage des Bausachverständigen.
    Alle Campingplätze in Tirol werden jetzt kontrolliert und geräumt.

  6. #6
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    Standard Abriss Zelte in Tirol

    Hallo Doris,

    über eine aktive Einbindung in eine Problemlösung wären dankbar.

    Könntest Du mir die Kontaktdaten des Bausachverständigen bitte mailen, vorausgesetzt du möchtest das?

    Ich würde dort gerne mal anrufen bzw. mich mit den Verantwortlichen der Behörde dazu gerne treffen.
    Es wäre vielleicht auch gut, wenn Du zu dem Termin mitkommen würdest.

    Wir haben im Winter an einer Lösung (PaneelZelte und mobile herstellerunabhängige Innenausbauten) für dieses Problem gearbeitet. Wenn die Baubehörde diese Lösung akzeptiert werden aus den nun offenbar temporären Bauten wieder sogenannte fliegende Bauten.

    Unsere Lösung liegt letztlich im Wesentlichen in den Profilen für die Zelte, der schnellen Selbstmontage und dem mobilen und ökologischen Innenausbau.


    LG

    Deiz Composite 1

  7. #7
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    Zitat Zitat von doris 68 Beitrag anzeigen
    Hatten heute die Begehung am Campingplatz Oberland in Tirol.

    Alle Dauerstandzelte der Firma Mayr, Steckdaub, Deiz, MTH, Schall usw. sind in Tirol nicht erlaubt und dürfen nicht aufgestellt werden. Diese gelten als Gebäude und haben am Campingplatz nichs verloren, so die Aussage des Bausachverständigen.
    Alle Campingplätze in Tirol werden jetzt kontrolliert und geräumt.

    Hallo

    Hoffentlich macht das nicht in anderen Bundesländern Schule...
    lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1


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  8. #8
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    Zitat Zitat von doris 68 Beitrag anzeigen
    Alle Campingplätze in Tirol werden jetzt kontrolliert und geräumt.
    Das ist ja "schlimm" !!

    Nur wird das nicht so einfach sein, weil wenn die VZ als Gebäude gesehen werden, dann brauchts dazu Bescheide - unzählige Bescheide und eben so viele Einsprüche .... eventuell bis zur letzten Instanz ---- das wird Jahre dauern !!

    Wer dazu vom Amt der Tiroler Landesregierung beauftragt wurde / wird wäre auch interessant ...

    gerilu
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    gerilu

  9. #9
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    Hallo!

    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    Das ist ja "schlimm" !!

    Nur wird das nicht so einfach sein, weil wenn die VZ als Gebäude gesehen werden, dann brauchts dazu Bescheide - unzählige Bescheide und eben so viele Einsprüche .... eventuell bis zur letzten Instanz ---- das wird Jahre dauern !!
    Wie ich das sehe sind nicht alle VOR-Zelte, sonder nur die "wirklichen" DAUER-Standzelte betroffen!

    Zitat Zitat von doris 68 Beitrag anzeigen
    Hatten heute die Begehung am Campingplatz Oberland in Tirol.

    Alle Dauerstandzelte der Firma Mayr, Steckdaub, Deiz, MTH, Schall usw. sind in Tirol nicht erlaubt und dürfen nicht aufgestellt werden. Diese gelten als Gebäude und haben am Campingplatz nichs verloren, so die Aussage des Bausachverständigen.
    Alle Campingplätze in Tirol werden jetzt kontrolliert und geräumt.
    Die "teilweise Verhüttelung" auf den Campingplätzen scheint ja irgendwem in Tirol wirklich sehr zu stören....

    Was jener wohl zu diesen Dauercamping-Unterkünften sagen würde:









    ...da ist nix mehr mit "mal schnell demontierbar"...
    servus,
    Bertl

    www.urlaubsdoku.at
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  10. #10
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    Standard Bildung einer Interessengemeinschaft

    Liebe Campergemeinschaft,

    wäre es nicht sinnvoll, wenn die Gründe für diesen geplanten Abriss genauer bekannt sind, eine gemeinsamen Interessenverband bundesländerübergreifend zu bilden? Damit wäre doch allen gedient.

    Wir würden am 31.03.14 bei dem Bausachverständigen anrufen. Doris hat uns entsprechende Daten gegeben. Wenn wir Genaueres wissen, melden wir uns dazu im Forum.

    Gruß Deiz Composite 1

  11. #11
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    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    Hallo!



    Wie ich das sehe sind nicht alle VOR-Zelte, sonder nur die "wirklichen" DAUER-Standzelte betroffen!



    Die "teilweise Verhüttelung" auf den Campingplätzen scheint ja irgendwem in Tirol wirklich sehr zu stören....

    Was jener wohl zu diesen Dauercamping-Unterkünften sagen würde:









    ...da ist nix mehr mit "mal schnell demontierbar"...

    Servas Bertl

    Was zuviel ist, ist zuviel....
    lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1


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  12. #12
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    Standard Verhüttelung

    Hallo


    Es geht da gar nicht um die Verhüttelung, so etwas geht gar nicht, da bin ich ganz eurer Meinung.
    Es geht da um Dauerstandzelt mit Plane. Wir haben nichts mit Holz vertäfelt.
    Solche Vorzelte wie wir es haben, gibt es zu tausenden, darum geht es und darum, dass viele, nicht einmal die Firmen wissen, dass dies seit einer Novelle von 2011 verboten ist.

  13. #13
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    Die entsprechende Bestimmungen im Tiroler Campingesetz lauten

    § 6

    Besondere Pflichten

    (1) Der Inhaber eines Campingplatzes hat dafür zu sorgen, dass

    a) die Fläche eines Autocamp-Platzes 10 v. H. der Fläche der übrigen Standplätze des
    Campingplatzes nicht überschreitet; ein Autocamp-Platz muss weiters von den übrigen
    Standplätzen durch geeignete Vorkehrungen gut sichtbar abgegrenzt werden;

    b) ein Autocamp-Platz und mindestens die Hälfte der Standplätze für wechselnde Gäste
    freigehalten wird und

    c) auf Standplätzen nur Anlagen errichtet werden, die

    1. infrastrukturellen Erfordernissen, wie der Trinkwasserversorgung, der Abwasser-
    entsorgung oder der Energieversorgung, dienen oder

    2. untergeordnete Bestandteile mobiler Unterkünfte sind, keine dauerhafte Verbindung
    zum Boden haben und ohne besonderen technischen Aufwand entfernt werden können,
    wie etwa handelsübliche Vorzelte, Vordächer und dergleichen.
    Da ist nicht viel Spielraum drinnen; selbst ein handelsübliches Schutzdach wird da
    schon kaum mehr zulässig sein, da zu dessen Demontage ein "besonderer Aufwand"
    mit Verschraubungen usw. notwendig ist.
    Günter aus Tirol

  14. #14
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    Standard Dauerstandtelt

    Hallo Sultan

    Unser Vorzelt wurde laut Tiroler Campinggesetz aufgestellt, dass es aber in der Tiroler Bauordnung und nicht im Campinggesetz eine Novellierung im Jahr 2011 gegeben hat, wusste niemand. Ich hatte gestern mit den grössten Zeltbauern( MTH, Mayr,Steckdaub,Deiz) kontakt aufgenommen und niemand wusste darüber bescheid. Von den Campinplatzbesitzern bin ich mir sicher, dass davon 99,9 % nichts wissen. Es darf weder ein Gartenhäuschen noch ein Pavillion stehen. Bei den Zelten darf es nur ein normales Einziehzelt sein, nackt, also kein Boden, keine Kästen usw.
    Also so wie damals als 1971 das Campinggesetz gemacht wurde. Über einiges kann man "verhandeln" kommt aber ganz auf den Sachverständigen draufan.
    Jeder kennt das Campinggesetz und weiss, das es darin wenig Spielraum zulässt. Nur, wenn ich bei Firmen, die Vorzelte auf Österreichischen Messen anbietet und tausende von diesen Vorzelten, einige schon jahrzente auf Tiroler Camps stehen, würde ich annehmen, dass diese Firmen wissen was erlaubt ist und was nicht.

    Nochmals : KEINER WUSSTE VON DIESER NOVELLE ETWAS , KEINE FIRMA UND KEIN CAMPINGPLATZBESITZER !!!!

    Viele dieser Firmen gibt es schon 30 jahre und länger am Markt. Tirol ist leider anders wie die übrigen Bundesländer und in keinem Bundesland gibt es so viele wiedersprüchliche Gesetzte wie bei uns.

    Es gehr nicht darum, jemanden jetzt die Schuld zuzuweisen und es geht NICHT UM VERHÜTTELUNG !!!!
    Es geht jetzt um die Existenzen von Camper,die sich ein solches Vorzelt gekauft haben , Campingplatzbesitzern, auf deren Plätzen solche stehen und Firmen, die diese herstellen.

  15. #15
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    Hallo doris68,

    kannst den Wortlaut des novellierten Textes, der da herangezogen wird, posten .... ?

    Ich finde im RIS keinen - was aber nicht verwunderlich ist, bei den vielen Gesetzen und Möglichkeiten im RIS (Rechtsinformationssystem)

    ach übrigens - Günters Nick ist Saltun - Sultan wäre er nur sicherlich gerne

    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  16. #16
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    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    Hallo doris68,

    kannst den Wortlaut des novellierten Textes, der da herangezogen wird, posten .... ?

    Ich finde im RIS keinen - was aber nicht verwunderlich ist, bei den vielen Gesetzen und Möglichkeiten im RIS (Rechtsinformationssystem)

    ach übrigens - Günters Nick ist Saltun - Sultan wäre er nur sicherlich gerne

    gerilu
    Sind nur drei Bilder

    Tiroler Bauordnung, Novelle-Dr. Josef siegele
    Bei Google eingeben und beim 2. Steht

    Josef-siegele.com/ Vortrag_TBO_

  17. #17
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    Hier die "Bilder" von denen Doris spricht ... sicherlich ein "Oha-Erlebnis" für Betroffene !!

    Copyright der Bilder liegt natürlich beim Land Tirol - sind aber sicherlich im öffentlichen Interesse ...
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	20140329_084916 (Medium).jpg 
Hits:	611 
Größe:	120,5 KB 
ID:	3486   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	20140329_084928 (Medium).jpg 
Hits:	537 
Größe:	126,5 KB 
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Name:	20140329_084940 (Medium).jpg 
Hits:	547 
Größe:	113,5 KB 
ID:	3488  
    "Tirolergruß"
    gerilu

  18. #18
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    Hallo Doris,

    das Problem liegt letztlich in der Mobilität der Vorzelte und im massiven Innenausbau.
    Das Problem ist jedoch aus unserer Sicht für die Zeltart, welches Du hast , lösbar.
    Wir melden uns dazu, wenn wir weitere Informationen haben.

    Gruss Deiz Composite

  19. #19
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    Standard Zwischenstand

    Wir senden einen herstellerunabhängigen Lösungsvorschlag für die bestehenden Zelte vermutlich noch vor Ostern an die Landesregierung.

    Wir vermuten, dass wahrscheinlich für neue Zelte die jetzigen Vorgaben bestehen bleiben und die alten Zelte im Rahmen einer Übergangsfrist nachgerüstet werden müssen - mobil gemacht werden.
    Diese unterliegen dann wahrscheinlich einer Ausnahmeregelung.

    Es wird vermutlich an den Zeltherstellern liegen, die Zelte mobiler im Sinne des Gesetzes zu gestalten.

    Die sogenannte "Verhüttelung" wird vermultich nicht toleriert und auch nicht gelöst werden können.

  20. #20
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    Standard

    Finde es eigentlich recht gut, wenn einmal durchgegriffen wird.
    Das hat ja nichts mehr mit Dauercamping zu tun, wie da alles zugebaut wird.
    lg
    Ernstl aus Wien
    Unterwegs mit 5 Kindern,
    Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive

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