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Thema: Der Stellplatz in Wien

  1. #61
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    Liebe Kollegen(innen),

    Hier ein ORF - Bericht über den neuen Stellplatz in Wien.

    http://wien.orf.at/news/stories/2618872/
    Liebe Grüße, aus Niederösterreich
    von Erwin + Anni unterwegs
    im Hymermobil mit Collie " Timmy "

    .....wo andere fluchen-heulen-beten, probier ich`s mit dagegentreten ......

  2. #62

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    Dennoch hat bis jetzt keiner genau erklärt waswowie steht, was einen Unterschied zwischen dem Abstellen eines Wohnmobils oder dem Abstellen eines Wohnwagens auf einem Stellplatz darstellt. Ich hätte es einfach gerne gewußt und die entsprechenden Gesetzes (Verordnungs) -stellen nachgelesen!
    Unterliegt der Gewerbeordnung ist mir halt zuwenig.....was steht dort wo?

    Hallo!
    Vor 10 Tagen habe ich eine Frage - siehe oben - gestellt. Interessanterweise hat keiner der Verantwortlichen des neuen Stellplatzes bzw. ein sonstig Kundiger diese interessante Frage beantwortet. Vielleicht kann mich diesbezüglich wer aufklären.
    Wie gesagt, geht es mir keinesfalls um die Sinnhaftigkeit, Größe der Stellplätze etc., sondern um die rechtlichen Voraussetzungen bzw. Unterschiede bezüglich des abstellens von Wohnmobilen und Wohnwägen auf einem solchen Stellplatz.

  3. #63
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    Hallo.
    Ist doch gleich was im Gesetz steht wenn der Betreiber nur WOMO haben will dann ist das ebenso. Wichtig ist es doch das es einen Stellplatz für WoMo in Wien bzw. in Österreich gibt, wir sind doch noch sehr rückständig gegenüber anderen Ländern in Europa.

    Anscheinend gibt es schon wieder Neider weil sie nix zusammenbringen....
    Allzeit gute Fahrt und erlebnisreiche Urlaube wünschen igPuk aus Fohnsdorf
    http://igpuk.jimdo.com/

  4. #64

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    Hallo.
    Ist doch gleich was im Gesetz steht wenn der Betreiber nur WOMO haben will dann ist das ebenso. Wichtig ist es doch das es einen Stellplatz für WoMo in Wien bzw. in Österreich gibt, wir sind doch noch sehr rückständig gegenüber anderen Ländern in Europa.

    Anscheinend gibt es schon wieder Neider weil sie nix zusammenbringen....

    Lieber Puk!
    Als "erfahrener Benutzer" könntest du dich mit deinen Texten zusammenreißen. Net schon wieder irgendwelche Anschuldigungen. Es geht nicht um Neid, warum auch?

    Du solltest einmal den Beitrag #30 lesen:
    Dort hat Ferdinand geschrieben: ja lieber AVS - das mit den, wie Du meinst, unbeliebten Wohnwägen auf Reisemobilstellplätzen ist keine Eigenart von den jeweiligen Betreibern sondern ein Vorschriftenproblem und dagegen kämpfen wir, das ist unser Reisemobilclub und auch viele andere, bereits heftig an. WoWa auf Reisemobilstellplätzen würden einer Campingplatzgenehmigung bedürfen.

    Genau dieses Vorschriftenproblem hätte ich gerne gewußt.

    Ich gönne den Betreibern den Stellplatz, noch dazu wo sie selbst gegen das "Vorschriftenproblem" ankämpfen. Ich bitte aber nicht jeden der eine Frage stellt irgendwelche Dinge - und sei es Neid - gleich zu unterstellen!!!!!!
    Es ist auch klar, dass der Hausherr sich seine Gäste aussuchen kann, so wie auch jeder Wirt, ich möchte nur das "Vorschriftenproblem" kennenlernen.

    Ich finde es schade, dass man auf eine einfache Frage gleich die "Neiderkeule" bekommt. Da überlegt man es sich, wieder vom Schreiber zum Leser zu werden....

  5. #65
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    Die Frage über die rechtlichen Hindernisse bez. Wohnwagen auf Stellplätzen würde mich auch interessieren, vor allem in Hinbkick darauf, das es andernorts Stellplätze gibt, auf denen WW erlaubt sind.
    Kann natürlich auch ein kommunales Gesetz sein.

    lg Ferdl


  6. #66
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    Nun liebe Freunde!

    Ich bin zwar kein „Verantwortlicher“ doch hab ich ein ganz klein wenig Einblick aber ganz genau kann ichs auch nicht sagen.

    Wenn Ihr glaubt es wäre so einfach hier einen Gesetzes- od. Vorschriftentext bezüglich Errichtung eines Reisemobilstellplatzes hinzuknallen dann wäre das eine sehr einfache und tolle Sache. Sowas gibt es in Österreich in gefasster Form nicht. Vielmehr muss man sich (so ists in Wien) mal durch zahlreiche Magistratsabteilungen durchackern. Da gibt’s baubehördliche Auflagen, Umweltschutz, feuerpolizeiliche Auflagen, verkehrstechnische Fragen, sicherheitstechnische Fragen usw usf uvam. Dann gibt es das Straßenverkehrsrecht, welches örtliche Regelungen beinhaltet, wo ein Reisemobilstellplatz im Sinne eines Parkplatzes angeführt wird.

    Man kann hier schon erkennen wo der Hund im Ansatz begraben liegt – Anhänger dürfen ohne Zugfahrzeug ja nicht länger solo stehen bleiben – außer auf Campingplätzen die ja eine andere Gesetzeslage aufweisen. Egal ob der Reisemobilstellplatz jetzt Privat oder von der jeweiligen Gemeinde geführt wird – er ist öffentlich zugänglich und darüber kann man sich nicht hinwegsetzen und eigene Vorschriften erstellen.

    Um, zumindest einmal, für Wien eine genaue einheitliche Vorgangsweise, sowie genaue richtungsweisende Vorschriften zu erarbeiten welche dann auch auf die anderen Bundesländer umgesetzt werden können, hab ich mehrmals bei der zuständigen Magistratsabteilung welche sich im Grunde nur mit Campingplätzen befasst, mehrmals vorgesprochen – jedoch ohne Erfolg. Der CP-Betreiber der 3 Wiener Campingplätze hat hier massig zum Mitreden!!!

  7. #67

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    Zitat Zitat von Ferdinand Beitrag anzeigen
    Nun liebe Freunde!

    Ich bin zwar kein „Verantwortlicher“ doch hab ich ein ganz klein wenig Einblick aber ganz genau kann ichs auch nicht sagen.

    Wenn Ihr glaubt es wäre so einfach hier einen Gesetzes- od. Vorschriftentext bezüglich Errichtung eines Reisemobilstellplatzes hinzuknallen dann wäre das eine sehr einfache und tolle Sache. Sowas gibt es in Österreich in gefasster Form nicht. Vielmehr muss man sich (so ists in Wien) mal durch zahlreiche Magistratsabteilungen durchackern. Da gibt’s baubehördliche Auflagen, Umweltschutz, feuerpolizeiliche Auflagen, verkehrstechnische Fragen, sicherheitstechnische Fragen usw usf uvam. Dann gibt es das Straßenverkehrsrecht, welches örtliche Regelungen beinhaltet, wo ein Reisemobilstellplatz im Sinne eines Parkplatzes angeführt wird.

    Man kann hier schon erkennen wo der Hund im Ansatz begraben liegt – Anhänger dürfen ohne Zugfahrzeug ja nicht länger solo stehen bleiben – außer auf Campingplätzen die ja eine andere Gesetzeslage aufweisen. Egal ob der Reisemobilstellplatz jetzt Privat oder von der jeweiligen Gemeinde geführt wird – er ist öffentlich zugänglich und darüber kann man sich nicht hinwegsetzen und eigene Vorschriften erstellen.

    Um, zumindest einmal, für Wien eine genaue einheitliche Vorgangsweise, sowie genaue richtungsweisende Vorschriften zu erarbeiten welche dann auch auf die anderen Bundesländer umgesetzt werden können, hab ich mehrmals bei der zuständigen Magistratsabteilung welche sich im Grunde nur mit Campingplätzen befasst, mehrmals vorgesprochen – jedoch ohne Erfolg. Der CP-Betreiber der 3 Wiener Campingplätze hat hier massig zum Mitreden!!!
    Hallo,
    die zitierte Bestimmung der StVO gilt nur für öffentliche Verkehrsflächen! Ein Privatparkplatz (Stellplatz) ist - wenn auch öffentlich zugänglich - KEINE öffentliche Verkehrsfläche. Sonst könnte man ja einen Wohnwagen in der benutzfreien Zeit nur auf einem Campingplatz abstellen !! Deshalb gibt es oft genug solche Schilder: PRIVATPARKPLATZ hier gilt die StVO ..das ist dann Sache des Eigentümers.

    Frage: So ein Stellplatz muß eine ja eine Benützungsbewilligung haben. Sollte diese eingeschränkt sein und man will es, so könnte man Einspruch erheben und dann muß die Einschränkung doch begründet werden?

  8. #68
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    Hallo,
    die zitierte Bestimmung der StVO gilt nur für öffentliche Verkehrsflächen!
    Leider ist das ein Irrtum. Die STVO kennt keine öffentlichen Verkehrsflächen.

    Du kannst das selber im RIS nachlesen.

    Damit gilt die STVO für alle Verkehrsflächen.
    Nur wird der Verkehr auf privaten Verkehrsflächen (mit gewissen Ausnahmen) von
    der Polizei nicht überwacht!

    Nur wenn irgendwas passiert....
    Günter aus Tirol

  9. #69

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    Zitat Zitat von saltun Beitrag anzeigen
    Leider ist das ein Irrtum. Die STVO kennt keine öffentlichen Verkehrsflächen.

    Du kannst das selber im RIS nachlesen.

    Damit gilt die STVO für alle Verkehrsflächen.
    Nur wird der Verkehr auf privaten Verkehrsflächen (mit gewissen Ausnahmen) von
    der Polizei nicht überwacht!

    Nur wenn irgendwas passiert....
    Hallo,
    das lese ich aber anders: siehe jusline:
    http://www.jusline.at/index.php?cpid...awid=24&paid=1

    § 1 StVO Geltungsbereich
    (1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
    (2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

    Daher ist das Zitat: "Damit gilt die STVO für alle Verkehrsflächen". nicht richtig, sonst gäbe es Abs.2 nicht....
    Daher z.B. KUNDENPARKPLATZ, gilt nicht als öffentliche Verkehrsfläche unter gleichen Bedingungen. Kann nur benützt werden wenn ich Kunde bin.

  10. #70
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    (1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
    (2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.
    Also gilt die STVO ja doch auch für Straßen ohne öffentlichen Verkehr!!
    Ich hab noch nie einen privaten Parkplatz mit einem Schild "Hier gilt die STVO nicht" gesehen!
    Günter aus Tirol

  11. #71
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    Als kleine Ergänzung zu meiner vorstehenden Antwort:
    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    (1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

    Daher z.B. KUNDENPARKPLATZ, gilt nicht als öffentliche Verkehrsfläche unter gleichen Bedingungen. Kann nur benützt werden wenn ich Kunde bin.
    Selbst auf einem Campingplatz gilt aufgrund des §1, Abs. (1), zweiter Satz die STVO!!
    Günter aus Tirol

  12. #72

    Standard

    Zitat Zitat von saltun Beitrag anzeigen
    Als kleine Ergänzung zu meiner vorstehenden Antwort:


    Selbst auf einem Campingplatz gilt aufgrund des §1, Abs. (1), zweiter Satz die STVO!!
    Dazu folgender Text:

    Gilt die StVO auf allen Parkplätzen?
    Für Verwirrung sorgt regelmäßig, ob die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf jedem Parkplatz gilt. Es gibt tatsächlich Unterschiede, auf die Sie unbedingt achten sollten. Das Schild "Hier gilt die StVO", das sich auf manchen öffentlichen Parkplätzen findet, hat jedoch nur einen bedingten Aussagewert.
    Rechtslage je nach Parkplatztyp
    Allgemein unterscheidet das Gesetz zwischen öffentlichen und privaten Parkplätzen. Erstere sind frei zugänglich, jeder Autofahrer kann sein Fahrzeug dort abstellen – beispielsweise auf Parkflächen von Supermärkten. Privatparkplätze sind hingegen nur für einen eingeschränkten Personenkreis gedacht. Das kann beispielsweise ein Vereinsparkplatz sein, auf dem nur Mitglieder parken dürfen. Je nachdem, auf welchem dieser Parkplätze Sie stehen, gelten anderen Regeln.
    StVO: Nur eingeschränkt auf öffentlichen Parkplätzen
    Ein öffentlicher Parkplatz unterliegt grundsätzlich der StVO, allerdings mit einigen Einschränkungen, wie der MDR berichtet. Demnach gibt es einige gravierende Punkte, in denen öffentliche Parkplätze von der StVO abweichen. Grundsätzlich gilt dort, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als zehn Stundenkilometer betragen darf, zudem müssen Sie in ständiger Bremsbereitschaft sein. Daneben gelten eingezeichnete Fahrspuren nicht als Vorfahrtsfahrtstraßen, und Pfeile dienen nur als Fahrtrichtungsempfehlung. Außerdem sollten Sie bedenken, dass ein Auto, das von rechts aus einer Parkbucht fährt, kein Vorfahrtsrecht besitzt.
    Privater Parkplatz: Grundstücksbesitzer kann Regeln aufstellen
    Anders sieht die rechtliche Grundlage aus, wenn Sie sich auf einem privaten Parkplatz befinden. Hier gilt die StVO grundsätzlich nicht, selbst dann nicht, wenn Sie das Schild "Hier gilt die StVO" vorfinden. Michael Ludovisy, Experte für Verkehrsrecht beim ADAC, mahnt: "Verkehrszeichen auf Privatgeländen sind in der Regel eine deutliche Orientierungshilfe – rechtlich verlassen sollte sich darauf jedoch niemand." Denn wenn ein Privatparkplatz sich nur an einen bestimmten Personenkreis richtet, kann der Grundstücksbesitzer eigene Verkehrsregeln für die Fläche festlegen. Diese müssen zudem nicht einmal rechtlich verbindlich sein. Denn die Gerichte behandeln die Parkplätze nicht wie normale Straßen, da jene in erster Linie dem ruhenden Verkehr dienen. Daher werden juristisch meist Einzelfallentscheidungen getroffen. Der "Focus" empfiehlt, hier niemals beispielsweise auf sein Vorfahrtsrecht zu pochen: Verursachen Sie aus diesem Grund einen Unfall, zahlt die Versicherung in aller Regel nicht

  13. #73
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    Gabs a nicht mal den Typen, der einen Stein den Berg hoch und dieser dann auf der anderen Seite wieder runter rollte .... oder den "Koffer" der mit seiner Lanze gegen Windmühlen ritt ???

    Wollte man uns damit etwa irgendwie vorauseilend mitteilen - wenn Recht Gerechtigkeit wäre und Gesetze alles andere undurchschaubar ... dann würden ja möglicherweise Richter, Anwälte und all die rechtstätigen Verwaltungsorgane dem AMS näher aufs Aug gedrückt

    nö nö - nur aus Unkenntnis dessen, was letztlich doch irgend wo "anders rechtswirksam interpretiert" stehen wird, ergibt sich wohl oder Übel kein Letzturteil aus jenen glaublich offenkundigen Rechtspassagen, die zum Zeitpunkt der Meinungsbildung herangezogen wurden ....

    Ein Stellplatz für Wohnmobile ist und bleibt für mich in der Interpretierung seiner Verwendungsbestimmung ein "Wohnmobilstellplatz" .... und da ist nun mal leider kein Spielraum für Wohnwägen!!
    Hoffen wir, dass dies dann doch irgendwann einmal anders ausgelegt wird!

    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  14. #74
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    Na wie wärs denn Statt "Stellplatz für Wohnmobile" mit "Stellplatz für Campingfahrzeuge"
    LG Gerry!

  15. #75
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    Mal ganz was anderes!

    Es hat den Anschein das Ihr, geschätzte Wohnwagen-Driver, keine Freude mit uns „arroganten“ Reisemobilisten habt. Wieso genügt Euch ein Campingplatz nicht wo Ihr es doch auch recht gemütlich habt? Wieso kämpft Ihr meist alle an der falschen Front und fordert etwas was „wir“ uns mühsam selbst erarbeitet haben? Wieso versucht Ihr Euch nicht auch auf die Beine zu stellen und redet einmal mit den wirklich zuständigen Leuten in Eurer Gemeinde so wie wir das auch getan haben?

    Uns Reisemobilisten ists egal wer neben uns steht – Hauptsache er nervt nicht was aber auch wieder nicht bei allen Reisemobilisten ausgeschlossen werden kann

  16. #76
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    Also irgendwie drückst du dich schon komisch aus!

    Ich habe schonmal erwähnt das ich es toll finde und der Platz für mich sowieso nicht in Frage kommt.

    Aber wenn du schreibst das ihr es den WoWa gerne ermöglichen würdet und an den Vorschriften scheitert darfst du dich nicht wundern wenn nachgefragt wird und auch Vorschläge kommen wie man es lösen könnte.

    Dann schreib doch einfach das ihr auf dem Platz nur WoMos wollt und das Thema hat sich erledigt.
    So liest es sich jedenfalls deinem letztes Post.
    LG Gerry!

  17. #77
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    Nochmals: Ich bin NICHT der Betreiber des Platzes sondern kenne ihn recht gut und wir (das ist unser Club) unterstützen selbstverständlich solche Sache aus ganzem Herzen.

    Zwischen jeden Wort findet man mal eine Lücke so auch zwischen meinen. Ich hab auch nur gemeint wieso sich die Wohnwagenfahrer nicht auch mal auf die Füße stellen und sagen "Hallo" uns gibts auch und das sehr reichlich. Ich hab erst vor Kurzem gelesen das es weitaus mehr (angemeldete) Wohnwagen-Gespanne gibt als Reisemobile.

    Hier im Forum Vorschriften und Gesetzestexte zu verlangen mit, wie und warum, wird nicht zum Erfolg führen - ich selbst bin da auch nicht so bewandert.

  18. #78
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    Hallo,

    habe das ganze Thema mal in Ruhe durchgelesen. Zunächst ist zu erwähnen das der Betreiber wohl eine richtige Marktlücke ordentlich gefüllt hat. Dazu muss man Ihm und den zahlreichen Nutzern gratulieren. Den Bildern und Berichten nach zu urteilen wurde hier an einem guten Standort ganze Arbeit geleistet. Die einzige Frage die sich mir stellen würde ist zu den Rasenflächen. Ob der Rasen ein paar Regentage, bei entsprechendem Zu/Abfahrtsverkehr aushält, oder das Ganze zur Schlammgrube verkommt wird sich zeigen (sorry, ich konnte nicht erkennen ob es sich um Rasengittersteine handelt, was dann natürlich funktionieren würde). Nachdem ich schon öfter beobachtet habe das schwere, hecklastige, frontgetriebene Womos in der nassen Wiese stecken bleiben, hätte ich da einfach meine Bedenken. Das ist aber natürlich nur als winziger Kritikpunkt, bzw. als Fragezeichen zu verstehen und soll den guten Eindruck keinesfalls schmälern.
    Um auf die rechtliche Situation zurückzukommen: Der einzige Weg herauszufinden wie die rechtlichen Rahmenbedingungen wirklich aussehen ist wohl die entsprechenden Genehmigungsbescheide zu studieren. Ich gehe davon aus das zumindest eine Betriebsanlagengenehmigung, sowie eine Baubewilligung vorliegen. Diese müssen sich selbstverständlich auf gültige Gesetze, Verordnungen, sowie auf die eingereichten Unterlagen beziehen (sollte z.B. ein Stellplatz "zum Abstellen von Reisemobilen" beantragt/bewilligt worden sein erübrigen sich alle weiteren Fragen). Wie und warum hier dann ein "Verbot" von Wohnwagengespannen verankert ist, können wir ohne diese Bescheide zu kennen nicht mal richtig mutmaßen. Im Übrigen kann ich beim besten Willen keine klare bundesweite Regelung erkennen, ich gehe davon aus das unter Bezugnahme auf die jeweiligen Landesgesetze und Gemeindeverordnungen situativ beurteilt/genehmigt wird. Das ist unser österreichisches Schicksal........Sch..ßföderalismus!
    Mich persönlich wird es nicht betreffen, da ich weder den Bedarf habe in Wien zu campen, noch sehr bald in Versuchung kommen werde auf einem Stellplatz zu nächtigen (wobei ich hier erwähnen möchte das dieser Stellplatz einem CP schon recht nahe kommt).
    Mir bleibt damit nur noch den Betreibern und den Nutzern zu dieser Einrichtung zu gratulieren! Außerdem ein kleiner, aber feiner Beitrag zum Wientourismus!
    Stefan aus dem Weinviertel

    unterwegs mit:

    Alfa Romeo Stelvio 2,2JTD + Wilk S3 550DM

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  19. #79
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    Daumen hoch

    Zitat Zitat von Ferdinand Beitrag anzeigen
    Mal ganz was anderes!

    Es hat den Anschein das Ihr, geschätzte Wohnwagen-Driver, keine Freude mit uns „arroganten“ Reisemobilisten habt. Wieso genügt Euch ein Campingplatz nicht wo Ihr es doch auch recht gemütlich habt? Wieso kämpft Ihr meist alle an der falschen Front und fordert etwas was „wir“ uns mühsam selbst erarbeitet haben? Wieso versucht Ihr Euch nicht auch auf die Beine zu stellen und redet einmal mit den wirklich zuständigen Leuten in Eurer Gemeinde so wie wir das auch getan haben?

    Uns Reisemobilisten ists egal wer neben uns steht – Hauptsache er nervt nicht was aber auch wieder nicht bei allen Reisemobilisten ausgeschlossen werden kann
    Hallo Ferdinand,-

    besser kann man auf die fruchtlose Diskussion nicht antworten!!
    Nur, hätte ich das geschrieben, hätte es für mich sicher Haue gegeben

    Liebe Grüsse

    Mondmann
    Wo ich meinen Hut hinhäng`, da bin ich Zuhause

  20. #80
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    Zitat Zitat von Mondmann Beitrag anzeigen
    Hallo Ferdinand,-

    besser kann man auf die fruchtlose Diskussion nicht antworten!!
    Nur, hätte ich das geschrieben, hätte es für mich sicher Haue gegeben

    Liebe Grüsse

    Mondmann

    ..fruchtlos hin oder her, reden wird man doch wohl noch darüber dürfen, außerdem bleibt der Thread so oben und das schadet doch bestimmt nicht.....

    (kein Wohnwagen-Driver den es dennoch interessieren würde weshalb das rechtlich so schwierig sein sollte)
    lg Ferdl


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